Im Zuge der Sanierung des Gebäudes wird der zentrale Teil des UGs mit einem Tiefhof verbunden. Dieser gepflasterte Hof ist von den Klassenräumen aus ebenerdig zugänglich. Er wird an den Seiten von Stützmauern eingerahmt, an denen Außentreppen angebracht sind. Auf der Südseite wird eine bepflanzte Böschung, die teilweise in Terrassen und Sitzstufen angelegt wird, den Hof allmählich mit dem umliegenden Niveau verbinden. Eine Rampe mit Podesten von Ost nach West ermöglicht einen sanfteren Zugang zu den beiden Ebenen. Die Eingänge des Gebäudes befinden sich auf beiden Seiten des Hofes. Da das EG leicht erhöht ist, werden Stufen und barrierefreie Rampen eingerichtet. Im westlichen Teil des Gebäudes befindet sich eine Cafeteria, die mit einer Terrasse mit Tischen und Bänken ausgestattet wird. Die Anbindung an das Bestehende erfolgt im Süden über einen befestigten Weg parallel zum Gebäude und im Osten über eine Asphaltverbindung in Vorbereitung auf zukünftige Arbeiten in diesem Bereich. Im Westen wird der Rundweg instandgesetzt, um den Durchgang für die Feuerwehr zu ermöglichen. Im Nordwesten wird der Hintereingang der Cafeteria für Lieferungen ebenfalls mit einer Rampe und Podesten ausgestattet. Das Grundstück grenzt im Norden an einen Kindergarten. Ein Zaun trennt den Kindergarten von einer Hecke und mehreren Höfen auf Ebene -1. Diese Höfe sind lediglich bepflanzt. Erdarbeiten 450 m3 Entwässerungsrinne 70 m Einlauf- Sinkkasten 8 St. Fassadenrinne 35 m Leerrohre, inkl. Gräben 100 m Köcherfundamente 5 St LED-Bänder in Handlauf 11 m Stahlkante 145 m Granitstein Pflasterzeiler 130 m Beton Pflasterzeiler 80 m Betonbord 100 m Drän- und Wasserspeicher-Element 20 m2 Asphaltbelag Bkl 1,0 670 m2 Betonpflaster mit breiten Fugen 470 m2 Betonpflaster mit Rasenfugen 105 m2 Betonpflaster 235 m2 Wassergebundene Wegedecke 470 m2 Rollkies 90 m2 Sitz- und Stutz- Betonfertigteile 410 m Blockstufen 50 m Mauerscheibe 12 m Stützwände 4 m Sonnenschirme 7 St Treppelauf 2 St Handlauf 57 m Geländer 11 m Stahlgittermattenzaun 50 m Oberboden 225 m3 Baumsubstrat 235 m3 Bäume 15 St Sträucher 44 St Pflanzenfläche 390 m2 Rasen 300 m2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-05.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung des Kurt-Huber-Gymnasiums Nordtrakt / Landschaftsbauarbeiten - Außenanlagen
Referenznummer: KHG-NT-35
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Sanierung des Gebäudes wird der zentrale Teil des UGs mit einem Tiefhof verbunden. Dieser
gepflasterte Hof ist von den Klassenräumen aus ebenerdig zugänglich. Er wird an den Seiten von
Stützmauern eingerahmt, an denen Außentreppen angebracht sind. Auf der Südseite wird eine bepflanzte
Böschung, die teilweise in Terrassen und Sitzstufen angelegt wird, den Hof allmählich mit dem umliegenden
Niveau verbinden. Eine Rampe mit Podesten von Ost nach West ermöglicht einen sanfteren Zugang zu den
beiden Ebenen. Die Eingänge des Gebäudes befinden sich auf beiden Seiten des Hofes. Da das EG leicht
erhöht ist, werden Stufen und barrierefreie Rampen eingerichtet. Im westlichen Teil des Gebäudes befindet
sich eine Cafeteria, die mit einer Terrasse mit Tischen und Bänken ausgestattet wird. Die Anbindung an das
Bestehende erfolgt im Süden über einen befestigten Weg parallel zum Gebäude und im Osten über eine
Asphaltverbindung in Vorbereitung auf zukünftige Arbeiten in diesem Bereich. Im Westen wird der Rundweg
instandgesetzt, um den Durchgang für die Feuerwehr zu ermöglichen. Im Nordwesten wird der Hintereingang
der Cafeteria für Lieferungen ebenfalls mit einer Rampe und Podesten ausgestattet. Das Grundstück grenzt
im Norden an einen Kindergarten. Ein Zaun trennt den Kindergarten von einer Hecke und mehreren Höfen
auf Ebene -1. Diese Höfe sind lediglich bepflanzt.
Erdarbeiten 450 m3
Entwässerungsrinne 70 m
Einlauf- Sinkkasten 8 St.
Fassadenrinne 35 m
Leerrohre, inkl. Gräben 100 m
Köcherfundamente 5 St
LED-Bänder in Handlauf 11 m
Stahlkante 145 m
Granitstein Pflasterzeiler 130 m
Beton Pflasterzeiler 80 m
Betonbord 100 m
Drän- und Wasserspeicher-Element 20 m2
Asphaltbelag Bkl 1,0 670 m2
Betonpflaster mit breiten Fugen 470 m2
Betonpflaster mit Rasenfugen 105 m2
Betonpflaster 235 m2
Wassergebundene Wegedecke 470 m2
Rollkies 90 m2
Sitz- und Stutz- Betonfertigteile 410 m
Blockstufen 50 m
Mauerscheibe 12 m
Stützwände 4 m
Sonnenschirme 7 St
Treppelauf 2 St
Handlauf 57 m
Geländer 11 m
Stahlgittermattenzaun 50 m
Oberboden 225 m3
Baumsubstrat 235 m3
Bäume 15 St
Sträucher 44 St
Pflanzenfläche 390 m2
Rasen 300 m2
Im Zuge der Sanierung des Gebäudes wird der zentrale Teil des UGs mit einem Tiefhof verbunden. Dieser
gepflasterte Hof ist von den Klassenräumen aus ebenerdig zugänglich. Er wird an den Seiten von
Stützmauern eingerahmt, an denen Außentreppen angebracht sind. Auf der Südseite wird eine bepflanzte
Böschung, die teilweise in Terrassen und Sitzstufen angelegt wird, den Hof allmählich mit dem umliegenden
Niveau verbinden. Eine Rampe mit Podesten von Ost nach West ermöglicht einen sanfteren Zugang zu den
beiden Ebenen. Die Eingänge des Gebäudes befinden sich auf beiden Seiten des Hofes. Da das EG leicht
erhöht ist, werden Stufen und barrierefreie Rampen eingerichtet. Im westlichen Teil des Gebäudes befindet
sich eine Cafeteria, die mit einer Terrasse mit Tischen und Bänken ausgestattet wird. Die Anbindung an das
Bestehende erfolgt im Süden über einen befestigten Weg parallel zum Gebäude und im Osten über eine
Asphaltverbindung in Vorbereitung auf zukünftige Arbeiten in diesem Bereich. Im Westen wird der Rundweg
instandgesetzt, um den Durchgang für die Feuerwehr zu ermöglichen. Im Nordwesten wird der Hintereingang
der Cafeteria für Lieferungen ebenfalls mit einer Rampe und Podesten ausgestattet. Das Grundstück grenzt
im Norden an einen Kindergarten. Ein Zaun trennt den Kindergarten von einer Hecke und mehreren Höfen
auf Ebene -1. Diese Höfe sind lediglich bepflanzt.
Erdarbeiten 450 m3
Entwässerungsrinne 70 m
Einlauf- Sinkkasten 8 St.
Fassadenrinne 35 m
Leerrohre, inkl. Gräben 100 m
Köcherfundamente 5 St
LED-Bänder in Handlauf 11 m
Stahlkante 145 m
Granitstein Pflasterzeiler 130 m
Beton Pflasterzeiler 80 m
Betonbord 100 m
Drän- und Wasserspeicher-Element 20 m2
Asphaltbelag Bkl 1,0 670 m2
Betonpflaster mit breiten Fugen 470 m2
Betonpflaster mit Rasenfugen 105 m2
Betonpflaster 235 m2
Wassergebundene Wegedecke 470 m2
Rollkies 90 m2
Sitz- und Stutz- Betonfertigteile 410 m
Blockstufen 50 m
Mauerscheibe 12 m
Stützwände 4 m
Sonnenschirme 7 St
Treppelauf 2 St
Handlauf 57 m
Geländer 11 m
Stahlgittermattenzaun 50 m
Oberboden 225 m3
Baumsubstrat 235 m3
Bäume 15 St
Sträucher 44 St
Pflanzenfläche 390 m2
Rasen 300 m2
Als vorgenannter Beginn der Leistung ist die Aufnahme der ausgeschriebenen baulichen Leistungen vor Ort definiert.
Der AG bestimmt nachfolgende zusätzliche Fristen für den Zeitraum vor der eigentlichen Bautätigkeit:
Teilnahme an der Einweisung durch die Objektüberwachung binnen maximal 12 Werktagen nach Auftragserteilung.
Aufstellung der Frageliste in Textform zur Einweisung und der übergebenen Unterlagen binnen maximal 18 Werktagen nach Auftragserteilung.
Die Werkstatt- und Montagezeichnungen und -unterlagen sind vollständig für alle Leistungsabschnitte des AN spätestens 36 Werktage nach
Auftragserteilung vorzulegen.
Alle vorgenannten Fristen (12, 18, 36) Werktage verlängern sich um 2 Kalenderwochen, wenn innerhalb der entsprechenden Frist der
Weihnachtszeitraum (24.12. - 06.01.) eines Jahres liegt.
Als vorgenannter Beginn der Leistung ist die Aufnahme der ausgeschriebenen baulichen Leistungen vor Ort definiert.
Der AG bestimmt nachfolgende zusätzliche Fristen für den Zeitraum vor der eigentlichen Bautätigkeit:
Teilnahme an der Einweisung durch die Objektüberwachung binnen maximal 12 Werktagen nach Auftragserteilung.
Aufstellung der Frageliste in Textform zur Einweisung und der übergebenen Unterlagen binnen maximal 18 Werktagen nach Auftragserteilung.
Die Werkstatt- und Montagezeichnungen und -unterlagen sind vollständig für alle Leistungsabschnitte des AN spätestens 36 Werktage nach
Auftragserteilung vorzulegen.
Alle vorgenannten Fristen (12, 18, 36) Werktage verlängern sich um 2 Kalenderwochen, wenn innerhalb der entsprechenden Frist der
Weihnachtszeitraum (24.12. - 06.01.) eines Jahres liegt.
Postanschrift: Kurt-Huber-Gymnasium Gräfelfing
Adalbert-Stifter-Platz 2
Postleitzahl: 82166
Stadt: Gräfelfing
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-30 📅
Datum des Endes: 2026-11-27 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-10 09:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gemäß Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei)
Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragungen in der Handwerkerrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer)
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei)
Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragungen in der Handwerkerrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer)
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zudem Angabe zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft.
Es dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe gem. §123 GWB sowie Fakultative Ausschlussgründe gem. §124 vorliegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zudem Angabe zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft.
Es dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe gem. §123 GWB sowie Fakultative Ausschlussgründe gem. §124 vorliegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 089 21762411📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und
Zulässigkeitsvoraussetzungen
wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Gemeinde Gräfelng (bei der oben unter
1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme
gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 s. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Gemeinde Gräfelfing dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines
vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter
Nachprüfungsantrag unzulässig.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und
Zulässigkeitsvoraussetzungen
wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Gemeinde Gräfelng (bei der oben unter
1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme
gegenüber der Gemeinde Gräfelfing (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 s. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Gemeinde Gräfelfing dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines
vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter
Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 026-088137 (2026-02-05)