Auftragsbekanntmachung (2026-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung/Umbau und Sanierung Grundschule Freistett - Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN 18459
Referenznummer: 110/3
Kurze Beschreibung:
“Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN 18459 im Bestandsgebäude”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN 18459 im Bestandsgebäude”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-08 📅
Datum des Endes: 2026-07-03 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landratsamt Ortenaukreis
Nationale Registrierungsnummer: 6a26ce08-3360-47dc-9ad5-9a697eee1038
Postanschrift: Badstraße 20
Postleitzahl: 77652
Postort: Offenburg
Region: Ortenaukreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: landratsamt@ortenaukreis.de📧
Telefon: +49 781805-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 045-154903 (2026-03-04)