Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
- Anlage 2.25 Projektbezogene Eignungsprüfung:
Zum Nachweis der technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf Verlangen
der Vergabestelle schriftlich und in einer Form, dass die Erfüllung der nachfolgend genannten
Referenzanforderungen ohne weiteres nachvollzogen werden kann, folgende Referenzenprojekte
und Präqualifikationsnachweise aus den vergangenen 3 Jahren (ab den Zeitpunkt der
Veröffentlichung) darzulegen:
1. mind. 1 Referenzenprojekt für ohne Leistungsverzüge erzielte Errichtung einer Lärmschutzwand
nach RIL 804.5501 oder einer vergleichbaren Vorschrift von mind. 3m Höhe
und mind. 500m Länge als abgeschlossene und abgenommene Maßnahme.
2. den Eignungsnachweis „Bauen unter Eisenbahnbetrieb“ durch Vorlage einer PQ.
- Vorlage mind. einer bestehenden, zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen
Präqualifikation „Baumaßnahmen, bei denen Kenntnisse im Eisenbahnbetrieb erforderlich
sind“, der Bieter muss erklären, welche Präqualifikation(en) er hat.
Hinweis allgemein:
- die geforderten Nachweise sind auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb von spätestens
6 Tagen vorzulegen
- die Anlage „Referenz und Eignungsprüfung“ ist dem Angebot als Bestätigung, dass der
Bieter über die geforderten Eignungsnachweise verfügt, unterzeichnet beizufügen.
- Bieter, die eine aktuelle (nach dem 01.01.2017 ausgestellte) Lieferantenqualifizierung in
der Warengruppe 21180100 – Lärmschutzwände erreicht haben, brauchen unter Vorlage
der Lieferantenqualifizierung keine weiteren Unterlagen vorlegen.