Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen- schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals. In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50 Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt eingeschränkt. Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde. Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3 Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird. Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen. Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren, insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der Festmacher erheblich erschwert würde. Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende gerecht. Die Festmachertätigkeit soll vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer Schleusenkammer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU inter. Festmachertätigkeit an den großen Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim
Referenznummer: 2026-812S1-022
Kurze Beschreibung:
Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen-
schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der
WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich
Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals.
In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus
Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte
nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der
Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per
schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50
Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der
Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt
eingeschränkt.
Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen
während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein
sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die
schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des
gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde.
Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und
Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3
Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird.
Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre
Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden
Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des
Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach
Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen
je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des
Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu
verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen.
Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren,
insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die
Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per
schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der
Festmacher erheblich erschwert würde.
Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche
Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde
hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende
gerecht. Die Festmachertätigkeit soll vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer
Schleusenkammer.
Der Wesel-Datteln-Kanal (WDK) ist der am stärksten befahrene Binnen-
schifffahrtskanal in Deutschland. Als einer der wichtigsten Verkehrsträger dient der
WDK zur Versorgung der Industriebetriebe im Ruhrgebiet und ist zugleich
Transitstrecke für den Hafen Dortmund sowie des gesamten Dortmund-Ems-Kanals.
In den 6 großen Schleusenkammern am WDK sind die Nischenpoller aus
Sicherheitsgründen für die Schifffahrt gesperrt, da diese die erforderlichen Kräfte
nicht mehr sicher aufnehmen können. Ein sicheres Festmachen war in der
Vergangenheit nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde per
schifffahrtspolizeilicher Anordnung verfügt, dass Fahrzeuge ab einer Länge von 50
Metern nur noch einzeln geschleust werden. Damit wurde die Kapazität der
Schleusenanlagen erheblich verringert und die Leichtigkeit der Schifffahrt
eingeschränkt.
Seit dem 03.12.2018 ist ein Festmacherdienst im Einsatz, welcher den Schiffen
während der Schleusung in den großen Kammern der WDK-Schleusen wieder ein
sicheres Festmachen ermöglicht. Damit einhergehend wurde die
schifffahrtspolizeiliche Anordnung aufgehoben, so dass durch die Möglichkeit des
gleichzeitigen Schleusens die Leistungsfähigkeit der Schleusen wieder erhöht wurde.
Die Nischenpoller der großen Schleuse Friedrichsfeld, Hünxe und
Flaesheim sind noch nicht instandgesetzt, weshalb an diesen genannten 3
Schleusen weiterhin ein Festmacherdienst benötigt wird.
Das Festmachen erfolgt in der Art, dass die Matrosen der einfahrenden Schiffe ihre
Leinen übergeben, die von Festmachern an den entsprechenden
Festmacheinrichtungen (Land- oder Kantenpoller) vertäut und nach Ende des
Schleusenvorganges wieder gelöst und an die Matrosen übergeben werden. Je nach
Größe des Schiffes und in Abhängigkeit von der Witterung sind in der Regel 2 Leinen
je Schiff zu übernehmen. Es liegt in der Verantwortung der Schiffsbesatzung und des
Schichtleiters der Schleuse auch mehr oder weniger Leinen zum Festmachen zu
verwenden. Diese werden von den Festmachern übernommen.
Die Festmacher müssen körperlich in der Lage sein, mit den Leinen zu hantieren,
insbesondere sie über eine Höhe von bis zu 10 Metern heraufzuziehen. Die
Verwendung von Koppeldrähten als Leinen zum Festmachen wurde per
schifffahrtspolizeilicher Anordnung untersagt, da hierdurch das hantieren der
Festmacher erheblich erschwert würde.
Mit der Einrichtung des Festmacherdienstes am WDK wurde die ursprüngliche
Kapazität und die Leichtigkeit der Schifffahrt wiederhergestellt. Zugleich wurde
hierdurch auch dem politischen Druck durch Verbände und Schifffahrtstreibende
gerecht. Die Festmachertätigkeit soll vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in Losen. Ein Los entspricht dabei einer
Schleusenkammer.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Häfen und Wasserstraßen und zugehörige Dienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 2026-812S1-022_Los 1 Gr Schl Friedrichsfeld
Titel: Los 1 - Große Schleuse Friedrichsfeld
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Festmachertätigkeit an der großen Schleuse Friedrichsfeld
Stellung eines Aufenthaltscontainers an der großen Schleuse Friedrichsfeld
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Schleuse Friedrichsfeld, Emmelsumer Straße 241
Postleitzahl: 46485
Stadt: Wesel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-09 📅
Datum des Endes: 2026-06-22 📅
Vergabekriterien
Kriterium: Preis/Kosten, Gewichtung gesamt 100 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2026-812S1-022_Los 2 Gr Schl Hünxe
Titel: Los 2 - Große Schleuse Hünxe
Beschreibung der Beschaffung:
Festmachertätigkeit an der großen Schleuse Hünxe
Stellung eines Aufenthaltscontainers an der großen Schleuse Hünxe
Postanschrift: Schleuse Hünxe, An der Schleuse 12
Postleitzahl: 46569
Stadt: Hünxe
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 2026-812S1-022_Los 3 Gr Schl Flaesheim
Titel: Los 3 - Große Schleuse Flaesheim
Beschreibung der Beschaffung:
Festmachertätigkeit an der großen Schleuse Flaesheim
Stellung eines Aufenthaltscontainers an der großen Schleuse Flaesheim
Postanschrift: Schleuse Flaesheim, Schleusenweg 20
Postleitzahl: 45721
Stadt: Haltern am See
Ort der Leistung: Recklinghausen
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Ort der Leistung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Los 1 , Punkt 5.1.2
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Ohne die ausgeschriebenen Festmachertätigkeiten können die großen Kammern der Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim aus Gründen der Sicherheit (Nischenpoller in den Kammern nicht nutzbar) nur mit einem Schiff belegt werden, was erhebliche Wartezeiten für die Schifffahrt und somit einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zur Folge hätte.
Die vorliegende Ausschreibung erfolgt interimsweise zur Überbrückung eines OLG-Verfahrens und soll möglichst schnell erfolgen. Um die Durchführung der Festmachermachertätigkeiten an den besagten Schleusen unter Aufrechterhaltung eines Maximums an Wettbewerb zu gewährleisten, wird das vorliegende Offene Verfahren daher gem. § 15 Abs. 3 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 15 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, durchgeführt.
Ohne die ausgeschriebenen Festmachertätigkeiten können die großen Kammern der Schleusen Friedrichsfeld, Hünxe und Flaesheim aus Gründen der Sicherheit (Nischenpoller in den Kammern nicht nutzbar) nur mit einem Schiff belegt werden, was erhebliche Wartezeiten für die Schifffahrt und somit einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden zur Folge hätte.
Die vorliegende Ausschreibung erfolgt interimsweise zur Überbrückung eines OLG-Verfahrens und soll möglichst schnell erfolgen. Um die Durchführung der Festmachermachertätigkeiten an den besagten Schleusen unter Aufrechterhaltung eines Maximums an Wettbewerb zu gewährleisten, wird das vorliegende Offene Verfahren daher gem. § 15 Abs. 3 VgV mit einer verkürzten Angebotsfrist von 15 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, durchgeführt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-11 09:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-11 09:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachgefordert werden können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Erbringung des Nachweises nach § 46 Absatz 3 Nr. 1
VgV über mindestens eine geeignete Referenz, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Abweichend von der Forderung in Ziffer 9 des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133/333b-L/F) werden auch noch nicht abgeschlossene Referenzen als Eignungsnachweis akzeptiert.
Die Vergleichbarkeit der Referenz bezieht sich ausschließlich auf die Festmachertätigkeit. Die Referenz muss nicht die Stellung eines Aufenthaltscontainers beinhalten.
Der Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV kann durch Eigenerklärung in der Ziffer 9 der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133/333b-L/F) oder die EEE erbracht werden.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Erbringung des Nachweises nach § 46 Absatz 3 Nr. 1
VgV über mindestens eine geeignete Referenz, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Abweichend von der Forderung in Ziffer 9 des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133/333b-L/F) werden auch noch nicht abgeschlossene Referenzen als Eignungsnachweis akzeptiert.
Die Vergleichbarkeit der Referenz bezieht sich ausschließlich auf die Festmachertätigkeit. Die Referenz muss nicht die Stellung eines Aufenthaltscontainers beinhalten.
Der Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV kann durch Eigenerklärung in der Ziffer 9 der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133/333b-L/F) oder die EEE erbracht werden.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Beschreibung:
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von jeweils mindestens 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht, oder dass im Auftragsfall vor Leistungsbeginn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen sein wird. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Versicherungssumme beträgt.
Der Nachweis der Eignung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV kann durch Eigenerklärung in der Ziffer 6 der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133/333b-L/F) oder die EEE erbracht werden. Die Sach- und Vermögensschäden sind in Ziffer 6 des Formblatts 133/333b-L/F unter sonstige Schäden zusammengefasst. Dies ist nicht so zu verstehen, dass die beiden Schadensarten unter einer Versicherungssumme zusammengefasst sein sollen. Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss den geforderten Versicherungsumfang jeweils für beide Schadensarten einzeln umfassen (siehe oben).
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung ist auf Verlangen der Vergabestelle zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen. Ohne Nachweis zum geforderten Zeitpunkt wird ein Bieter ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Beschreibung:
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von jeweils mindestens 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht, oder dass im Auftragsfall vor Leistungsbeginn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen sein wird. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Versicherungssumme beträgt.
Der Nachweis der Eignung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV kann durch Eigenerklärung in der Ziffer 6 der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133/333b-L/F) oder die EEE erbracht werden. Die Sach- und Vermögensschäden sind in Ziffer 6 des Formblatts 133/333b-L/F unter sonstige Schäden zusammengefasst. Dies ist nicht so zu verstehen, dass die beiden Schadensarten unter einer Versicherungssumme zusammengefasst sein sollen. Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss den geforderten Versicherungsumfang jeweils für beide Schadensarten einzeln umfassen (siehe oben).
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung ist auf Verlangen der Vergabestelle zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen. Ohne Nachweis zum geforderten Zeitpunkt wird ein Bieter ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Unternehmens.
Der Nachweis der Eignung nach § 44 Abs. 1 VgV kann durch entsprechende Eigenerklärung in Ziffer 13 der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133/333b-L/F) oder die EEE erbracht werden.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied von Bietergemeinschaften individuell nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Unternehmens.
Der Nachweis der Eignung nach § 44 Abs. 1 VgV kann durch entsprechende Eigenerklärung in Ziffer 13 der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133/333b-L/F) oder die EEE erbracht werden.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied von Bietergemeinschaften individuell nachzuweisen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: Informationen zu § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) – diese werden mittels Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ (Formblatt 133/333b-L/F) überprüft (siehe Punkte 4, 5.1 und 5.2 im Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘). Die Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen kann alternativ auch über die EEE erfolgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Hierzu haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben: "Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576" (Formblatt 140 V1.1)
Die "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die "Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576" liegen den Vergabeunterlagen bei.
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Rein nationale Ausschlussgründe: Informationen zu § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) – diese werden mittels Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ (Formblatt 133/333b-L/F) überprüft (siehe Punkte 4, 5.1 und 5.2 im Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘). Die Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen kann alternativ auch über die EEE erfolgen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Hierzu haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben: "Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576" (Formblatt 140 V1.1)
Die "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die "Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576" liegen den Vergabeunterlagen bei.
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 038-129485 (2026-02-23)