Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Ausschreibung und Bauleitung des Umbaus zweier Betten-/ Personenaufzüge zu Evakuierungsaufzügen (B-Seite des Gebäudes) inkl. der Fachplanungen TGA (KG 420, 430, 460, 470), ELT (KG 440, 450) und GA (KG 480) im Zentralgebäude des Uniklinikums Augsburg. •Das zu betrachtende Gebäude ist ein fünfzehngeschossiges Krankenhaus (plus zwei Untergeschosse) mit einer kreuzförmigen Grundform und einer Geschossfläche von ca. 5.400 m² (ausgenommen Treppenräume). •Im betroffenen Teilbereich des Gebäudes befinden sich vier Aufzugsanlagen, wovon zwei künftig als Evakuierungsaufzüge genutzt werden. •Der Umbau soll entsprechend der bereits umgebauten Evakuierungsaufzüge (A-Seite) erfolgen. Hierzu werden die Unterlagen im Nachgang zur Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evakuierungsaufzüge
Referenznummer: T2519 - 07846 -
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Ausschreibung und Bauleitung des Umbaus zweier Betten-/ Personenaufzüge zu Evakuierungsaufzügen (B-Seite des Gebäudes) inkl. der Fachplanungen TGA (KG 420, 430, 460, 470), ELT (KG 440, 450) und GA (KG 480) im Zentralgebäude des Uniklinikums Augsburg. •Das zu betrachtende Gebäude ist ein fünfzehngeschossiges Krankenhaus (plus zwei Untergeschosse) mit einer kreuzförmigen Grundform und einer Geschossfläche von ca. 5.400 m² (ausgenommen Treppenräume). •Im betroffenen Teilbereich des Gebäudes befinden sich vier Aufzugsanlagen, wovon zwei künftig als Evakuierungsaufzüge genutzt werden. •Der Umbau soll entsprechend der bereits umgebauten Evakuierungsaufzüge (A-Seite) erfolgen. Hierzu werden die Unterlagen im Nachgang zur Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Ausschreibung und Bauleitung des Umbaus zweier Betten-/ Personenaufzüge zu Evakuierungsaufzügen (B-Seite des Gebäudes) inkl. der Fachplanungen TGA (KG 420, 430, 460, 470), ELT (KG 440, 450) und GA (KG 480) im Zentralgebäude des Uniklinikums Augsburg. •Das zu betrachtende Gebäude ist ein fünfzehngeschossiges Krankenhaus (plus zwei Untergeschosse) mit einer kreuzförmigen Grundform und einer Geschossfläche von ca. 5.400 m² (ausgenommen Treppenräume). •Im betroffenen Teilbereich des Gebäudes befinden sich vier Aufzugsanlagen, wovon zwei künftig als Evakuierungsaufzüge genutzt werden. •Der Umbau soll entsprechend der bereits umgebauten Evakuierungsaufzüge (A-Seite) erfolgen. Hierzu werden die Unterlagen im Nachgang zur Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-30 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die ge-forderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Dies gilt gleichermaßen, sofern das Angebot und / oder deren Bestandteile nicht dem geforderten Dateiformat entsprechen.Die ausschreibende Stelle kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle innerhalb einer von die-ser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von der ausschreibenden Stelle gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die ge-forderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Dies gilt gleichermaßen, sofern das Angebot und / oder deren Bestandteile nicht dem geforderten Dateiformat entsprechen.Die ausschreibende Stelle kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle innerhalb einer von die-ser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von der ausschreibenden Stelle gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 040-137289 (2026-02-24)