Evaluierung der Maßnahmen des BMVs im Rahmen des „Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie II 2016-2026“ - Abschließende Erfolgskontrolle
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnahmen des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden. Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmerfolgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maß-nahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026. In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen: 1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung 2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung 3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben: AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluierung der Maßnahmen des BMVs im Rahmen des „Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie II 2016-2026“ - Abschließende Erfolgskontrolle
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnahmen des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnahmen des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden.
Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmerfolgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maß-nahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026.
In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen:
1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung
2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung
3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle
Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben:
AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts
AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle
AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnah-men des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnah-men des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden.
Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmer-folgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leis-tungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maßnahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026.
In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen:
1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung
2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung
3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle
Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben:
AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts
AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle
AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und andere Orte in Deutschland”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 3 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-16 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bindefrist: 15.05.2026
Fragen sind über die Plattform spätestens bis zum 04.03.2026 zu stellen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organi-sationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte)
• Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Un-terauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.)
• Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragneh-mers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
• Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertrags-gemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere be-rechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Ab-reden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
• Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer ist jeweils die ausgefüllte Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Min-destlohngesetz-MiLOG) einzureichen. (Hierzu ist jeweils das Formblatt „Eigenerklärung Aus-schlussgründe“ zu nutzen).
• Die Verwendung von sogenannten eForms zur Publikation von Bekanntmachungen im Rahmen EU-weiter, öffentlicher Vergabeverfahren ist seit dem 25. Oktober 2023 verpflichtend. Im Rahmen der Vergabebekanntmachung (Bekanntmachung über vergebene Aufträge) sind diverse Angaben zum Auftragnehmer zu veröffentlichen. Daher ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils die ausgefüllte Erklärung zur Vergabebekanntmachung einzu-reichen (hierzu ist das Formblatt „Bieterangaben zur EU-Vergabebekanntmachung“ zu nutzen).
• Seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden erstmals EU-Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte betreffen. Daher ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung des 5. EU-Sanktionspakets einzureichen (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung EU Sanktionen Russland“ zu nutzen).
• Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbe-werbsregistergesetz (WRegG) anfordern. Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise zu mit diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise zu mit diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als drei Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der Drei-Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Die nachfolgend dargestellten Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch Unternehmensreferenzen des Bieters nachgewiesen werden:
o Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen Evaluation und (Weiter-)Entwicklung von Förderprogrammen oder in der strategischen Programmbewertung und Ableitung von Handlungsempfehlungen (mindestens 2 Unternehmensreferenzen)
o Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Innovationsmanagement in Bezug auf alternative Technologien (dazu zählen: Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, Elektromobilität, Synthetische Kraftstoffe, Biokraftstoffe, Solarkraft, Windkraft, Wasserkraft, Energie-Speichertechnologien, Wärmepumpen, BHKW, Solarthermie), idealerweise im Verkehrsbereich (mindestens 1 Unternehmensreferenz)
Sowohl für die Unternehmens- als auch für die Mitarbeiterreferenzen sind folgende An-gaben erforderlich (eine einfache Auflistung ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung
o Projektlaufzeit
o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausge-schriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
o Angabe des/der Auftraggeber/in
o Projektvolumen in Euro
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise zu Qualifikationen / Erfahrungen / Kenntnissen des Projektteams und des/der Projektleitenden:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise zu Qualifikationen / Erfahrungen / Kenntnissen des Projektteams und des/der Projektleitenden:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des/der Projektleitenden mit Angabe, wer welche Leistung erbringt bzw. Aufgaben wahrnimmt und wer die Projektleitung und –koordinierung übernimmt
o Angabe ihrer Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen (Angaben zum Abschluss, aussagekräftige Darstellung zum beruflichen Werdegang, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Projekte, Studien und Veröffentlichungen)
Die nachfolgend aufgeführten Kenntnisse und Erfahrungen sind durch Mitarbeiterreferenzen des für die Leistungserbringung eingesetzten Personals nachzuweisen:
o Fachlich-technische Kenntnisse im Bereich Wasserstoff- oder Brennstoffzellentech-nologien jeweils mit Verkehrsbezug (mindestens 1 Mitarbeiter/in mit mindestens 1 Mitarbeiterreferenz)
o Kenntnisse und Erfahrungen des sozioökonomischen oder volkswirtschaftlichen Marktumfeldes im Bereich der Wasserstoff- oder Brennstoffzellentechnologien sowie der globalen Marktentwicklung (mindestens 1 Mitarbeiter/in mit mindestens 1 Mit-arbeiterreferenz)
o Kenntnisse und Erfahrungen im europäischen oder internationalen Kontext (mindestens 1 Mitarbeiter/in mit mindestens 1 Mitarbeiterreferenz)
Sowohl für die Unternehmens- als auch für die Mitarbeiterreferenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung
o Projektlaufzeit
o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausge-schriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
o Angabe des/der Auftraggeber/in
o Projektvolumen in Euro
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMV-14
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: r.rumsch@ptj.de📧
Telefon: 030201993583📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23552686🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E23552686🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: T: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞
Fax: +492289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: T: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞
Fax: +492289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG0003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu kön-nen §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG0001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffent-lichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalen-dertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 032-107269 (2026-02-12)