Auftragsbekanntmachung (2026-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Eventmanagement
Referenznummer: 26-V-6-002
Kurze Beschreibung:
“Planung und Durchführung von Veranstaltungen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Event-Organisation📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 250 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung zielt primär auf die effektive und flexible Unterstützung der Geschäftsführung bei der operativen Durchführung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung zielt primär auf die effektive und flexible Unterstützung der Geschäftsführung bei der operativen Durchführung von Veranstaltungen im Innen- und Außenkontakt.
Es soll eine professionelle, flexible und reibungslose Umsetzung aller beauftragten Veranstaltungen sowie die Organisation der zugehörigen Termine sichergestellt werden.
Die gesamte Bandbreite der zu betreuenden Kommunikations- und Veranstaltungsformate – von internen Fachworkshops und Beteiligungsformaten bis hin zu großen öffentlichen Events wird durch die Rahmenvereinbarung abgedeckt.
Ein wesentlicher Nutzen der Rahmenvereinbarung ist die Reduzierung des administrativen Aufwands aufseiten der Auftraggeberin durch die einmalige Festlegung grundlegender vereinbarter Bedingungen für alle künftigen Einzelabrufe.
Zu berücksichtigen sind die Vorgaben des Corporate Design der Auftraggeberin (siehe CD-Hinweise).
Der Auftragnehmer (AN) unterstützt die Auftraggeberin (AG) bei der Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung unterschiedlicher Veranstaltungsformate – von internen Fachworkshops bis hin zu größeren öffentlichen Events mit Innen- und Außenwirkung.
Dem AN kommt dabei auch eine qualitative und quantitative Beratungsfunktion, als Ideengeber, Sparringspartner und Fachexperte, zu.
Der AN hält Expertise für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen vor, die von der AG für jede Beauftragung bedarfsweise abgerufen werden können. Die AG behält sich vor, gleichartige Leistungen auch selbst zu erbringen.
Neben den vergaberechtlichen Eignungskriterien (siehe Eignungserklärung) muss der AN vertiefte Kenntnisse der Event- und Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Hannover nachweisen und mit den Besonderheiten der Rahmenbedingungen der Öffentlichen Hand vertraut sein. Dies erfolgt über eine Kurzbeschreibung von mind. sechs in der Region Hannover durchgeführten Großevents, davon drei Firmenevents (> 1.500 TN) sowie zwei Events für öffentliche AG, nebst Referenzen.
Näheres regeln die Rahmenvereinbarung und die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Die Bieterkommunikation ist bis zum 06.03.2026 elektronisch zugelassen.
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Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-11 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-12 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Siehe Leistungsbeschreibung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 76ee54d3-79b8-4f3e-a0d8-0539d323be67
Postanschrift: Villemombler Str. 7
Postleitzahl: 63123
Postort: Bonn
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 032-108161 (2026-02-13)