Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, als Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz, für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
Referenznummer: 2.4;1001870511;EU
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, als Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz, für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer, als Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz, für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere.
Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wurde durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 S. 1 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Sonderordnungsbehörde zuständig.
Das Landesamt ist ermächtigt, Haltungsuntersagungen auszusprechen, wenn gegen das Haltungsverbot verstoßen wird oder aber die Voraussetzungen zur Fortführung einer Bestandshaltung (§ 4 GiftTierG NRW) nicht mehr vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 GiftTierG NRW soll das Landesamt im Falle einer Haltungsuntersagung anordnen, dass die Haltungsperson die Wegnahme des Tieres oder der Tiere durch das Landesamt oder eine vom Landesamt beauftragte Person zu dulden hat.
Für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere ist das LAVE aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen.
Dem Landesamt können zudem in wenigen Ausnahmefällen auch solche Gifttiere von privaten Haltungspersonen nach § 4 GiftTierG NRW überlassen werden, die im Rahmen eines Erbfalls anfallen, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer auf die weitere Haltung dieser Tiere freiwillig verzichten möchte.
Das Landesamt verfügt weder über eine geeignete Aufnahmeeinrichtung noch über entsprechend ausgestattete Transportfahrzeuge, die notwendige Fach- und Sachkunde zur Haltung oder über nötige Gerätschaften und Behältnisse im Zusammenhang mit der Artbestimmung, Entnahme, Abholung, und Unterbringung giftiger Tiere, sodass die Beauftragung externer Dienstleister für den Vollzug des Gifttiergesetzes NRW zwingend erforderlich und gemäß GiftTierG NRW vom Gesetzesgeber auch so vorgesehen ist.
Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutz-rechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen.
Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen.
Das LAVE NRW behält sich, als obere Landesbehörde und im Hinblick auf die Fachaufsicht vor, bei Einrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und Kontrollen als Funktion der Sonderordnungsbehörde im Rahmen des Gifttiergesetzes NRW durchzuführen, um die Einhaltung tierschutzgerechter und auch der für die Unterbringung giftiger Tiere vorgegebenen Handlungsbedingungen kontrollieren zu können sowie Einsichtnahme in Unterla-en und Dokumente vorzunehmen. Die Überprüfung von Einrichtungen außerhalb Nordrhein-Westfalens kann über den Dienstweg bundeslandübergreifend durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen, insbesondere bei anlassbezogenen Überprüfungen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Zoologie📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturschutzgebieten📦
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es ist nach jetzigen Stand beabsichtigt, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschriebene Leistung in einem neuen Vergabeverfahren zu vergeben.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Firmen-Fragenkatalog Teil B, ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Befähigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Firmen-Fragenkatalog Teil B, ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt_Referenzen (Ausschreibungsbestimmung 4.2 i) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mehrjährige, mindestens jedoch dreijährige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt_Referenzen (Ausschreibungsbestimmung 4.2 i) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mehrjährige, mindestens jedoch dreijährige und einschlägige praktische Erfahrungen in Haltung, Umgang und Betreuung von Gifttieren gem. § 2 GiftTierG NRW vorweisen können. Dazu hat der Bieter seine Erfahrungen aus durch Aktenlage überprüfbaren, mindestens über einen Zeit-raum von drei Jahren durchgeführten Tätigkeiten als
- Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Reptilienhandlung mit Ver-kauf von giftigen Tieren oder
- Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Reptilienabteilung / Gifttierabteilung eines Zoos oder
- Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TierSchG (nur Einrichtungen, welche auch die Aufnahme, Haltung und Betreuung auch von giftigen Tieren oder Reptilien durch-führen) oder Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 TierSchG (nicht gewerbsmäßiges Zur-schaustellen von Tieren, z. B. zoologische Einrichtung mit Haltung oder Betreuung auch giftiger Tiere) oder
- Leiter*in / Stellvertreter*in der Leitung einer Einrichtung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 d TierSchG (gewerbsmäßiges Zurschaustellen, z. B. zoologische Einrichtungen von Tieren mit Haltung oder Betreuung auch giftiger Tiere)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zur Zuverlässigkeit hat der Bieter ein Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zur Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Als Nachweis zur Zuverlässigkeit hat der Bieter ein Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 S. 1 Bundeszentralregistergesetz zu beantragen und mit dem Angebot einzureichen. Definition der Zuverlässigkeit siehe Eignungskriterien Ziffer 4.2 d) der Ausschreibungsbestimmung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur körperlichen und geistigen Unversehrtheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betreiberin oder der Betreiber einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur körperlichen und geistigen Unversehrtheit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betreiberin oder der Betreiber einer Auffangeinrichtung hat durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass er/sie über eine körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt und hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass das von ihr/ihm beschäftigte Personal über eine entsprechende körperliche und geistige Unversehrtheit verfügt. Die Eigenerklärung ist somit auch für das beschäftigte Personal, mit namentlicher Aufführung, auszustellen und mit dem Angebot einzureichen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kopie einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): soweit diese auf die in §2 Gifttiergesetz NRW benannten Gifttiere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kopie einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): soweit diese auf die in §2 Gifttiergesetz NRW benannten Gifttiere anwendbar ist, einzureichen. Des Weiteren muss ein hinreichender Nachweis über Sachkunde sowie Fähigkeit im Umgang mit den im Gifttiergesetz NRW benannten Tierarten auch für die vom Erlaubnisinhaber zu benennenden stell-vertretenden Personen vorgelegt werden.
Soweit keine Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 TierSchG vorliegt, wie beispielsweise bei bietenden Fachtierärzt*innen für Reptilienkunde sowie Tierärztinnen oder Tierärzten mit Zusatzbezeichnung Reptilien, haben diese zum Nach-weis ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten die Kopie ihrer Fachtierarztanerken-nung bzw. der Anerkennung ihrer Zusatzbezeichnung mit dem Angebot beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zu Schulungen im praktischen Umgang mit gefährlichen oder giftigen Tieren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die beizubringenden Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zu Schulungen im praktischen Umgang mit gefährlichen oder giftigen Tieren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die beizubringenden Nachweise müssen zwingend praktische Anteile im Rahmen mehrtägiger Schulungen (mindestens zwei Tage) beinhalten, wie beispielsweise
- Gefahrtierschulung der VDA / DGHT Sachkunde GbR in Kooperation mit der GTSZ GmbH (Gefahrtierschulungszentrum) oder vergleichbare Schulung,
- Grundkurs - Gefahrtiere Stufe 1 bis 3, sowie Weiterbildung: Training, Praxis Stufe 2 und 3 für Tierheime und Tierrettung, GTSZ GmbH oder vergleichbare Schulung
Die Teilnahme ist durch die Einreichung der Kopie der Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Haftpflichtversicherung Kopie der Versicherungspolice (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Haftpflichtversicherung Kopie der Versicherungspolice (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch die gehaltenen Tiere verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestver-sicherungssumme von 1.000.000,00 Euro für Personen- und sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Personal- / Mitarbeitertabelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat sicherzustellen, dass sein für diesen Auftrag beschäftigtes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Personal- / Mitarbeitertabelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat sicherzustellen, dass sein für diesen Auftrag beschäftigtes Personal, fachlich geeignet ist. Dazu hat der Bieter eine Personal- / Mitarbei-tertabelle aller für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter, mit Namen, Qualifi-kation sowie Erfahrungsjahren einzureichen. Des Weiteren müssen aus der Tabelle deren Funktionen / Zuständigkeiten, Berufsausbildung, Fortbildungen und der Umfang der Tätigkeit, Umfang der Sachkunde bzw. der für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten inkl. praktischer Fähig-keiten zu entnehmen sein.
Bescheinigungen und Nachweise sind in Kopie beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mitgliedsbestätigung Serumgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): k) Der Bieter sowie sein für den Auftrag vorgesehenes Personal müssen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mitgliedsbestätigung Serumgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): k) Der Bieter sowie sein für den Auftrag vorgesehenes Personal müssen Mit-glied in einer Serumgemeinschaft sein. Als Nachweis dazu hat der Bieter ei-ne Kopie der Mitgliedsbestätigung für sich und sein Personal einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über Sicherheitsregeln für die Haltung von Wildtieren (DGUV Regel 114-001, bis-her: BGR/GUV-R 116 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über Sicherheitsregeln für die Haltung von Wildtieren (DGUV Regel 114-001, bis-her: BGR/GUV-R 116 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die Einhaltung der Sicherheitsregeln und die Kopie eines in der Einrichtung verwendeten Notfallplanes , sowie Eigenerklärung , dass durch die Haltung keine Gefahr für Dritte entsteht und eine Sicherung der Tiere gegen Entweichen vorliegt. Es muss weiterhin bestätigt werden, dass ein Zutritt zu den Haltungsräumen durch Unbefugte sicher ausgeschlossen ist und Zugriffe durch unbefugte Personen verhindert werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung von Maßnahmen zur Unterbringung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): dass er die aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommenen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung von Maßnahmen zur Unterbringung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): dass er die aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommenen oder aufgrund von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingezogene Tiere unterbringen kann und dass er einer eventuellen Überbelegung durch geeignete Maßnahmen ent-gegnen kann. Die Maßnahmen sind zu beschreiben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Lagepläne und Bilder der Haltungseinrichtung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot Lagepläne seiner Haltungseinrichtung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Lagepläne und Bilder der Haltungseinrichtung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit dem Angebot Lagepläne seiner Haltungseinrichtung einzureichen. Aus dem Lageplan muss hervorgehen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständigen-gruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren erfüllt werden.
Der Bieter hat durch Beibringen von Bildmaterial nachzuweisen, dass die Mindestanforderungen zur Haltung von Reptilien und Terrarientieren der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren erfüllt sind (Beispielbild eines Terrariums für Schlangen, Skorpione und Spinnen) und die Möglichkeit der Quarantäneunterbringung sowie der Absonderung von kranken Tieren ("Krankenstation") besteht. Hierzu bedarf es eines gekachelten und somit leicht zu reinigenden und von den Haltungsräumen abgetrennten Raumes mit der Möglichkeit, die Tiere vorübergehend unterzubringen. Die vorübergehende Unterbringung kann für einen Zeitraum von max. sechs Wochen auch in Haltungsumgebungen erfolgen, die den Min-destanforderungen zur Haltung von Reptilien (Sachverständigengruppe tier-schutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 1997) nicht in vollem Umfang entsprechen, wobei eine tierschutzwidrige Unterbringung ausgeschlossen ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Transport gem. VO (EG) Nr. 1/2005 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat durch entsprechende Dokumente nachzuweisen, dass er...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Transport gem. VO (EG) Nr. 1/2005 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat durch entsprechende Dokumente nachzuweisen, dass er zum tierschutzgerechten gewerblichen Transport von Wirbeltieren gemäß der VO (EG) Nr. 1/2005 befähigt ist. Hierzu sind Zulassung und Transportbefähigungsnachweis gem. VO (EG) Nr. 1/2005 in Kopie beizulegen. Weiterhin ist durch Bildmaterial zu belegen, dass ein geeignetes Transportfahrzeug ent-sprechend der Leistungsbeschreibung zur Verfügung steht.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Angebotsschreiben (Formular 324 EU)
- Leistungsverzeichnis
- soweit zutreffend:...”
* Auf Anforderung der Vergabestelle
** Mittels Eigenerklärung:
- soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU)
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTGCN0AQN#
3.5. Leistungsabruf
Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTGCN0AQN#
3.5. Leistungsabruf
Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von Haltungsuntersagungen gem. § 5 GiftTierG NRW sowie bei möglichen Einziehungen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §§ 8 und 9 GiftierG NRW hat der Auftragnehmer (hier: Dienstleister zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport) während der Dienstzeiten Montag-Freitag 8-16 Uhr unverzüglich, jedoch spätestens nach zwei Stunden nach Mitteilung durch den Auftraggeber zu reagieren um eine Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen. In der Regel ist ein Vororttermin binnen 10 Tagen wahrzunehmen. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass eine Wegnahme / Einziehung bzw. ein Tätigwerden des Dienstleisters zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport noch am selben Tag erfolgen muss. Diese Fälle sind für den Auftraggeber nicht vorherseh-bar und planbar und können deshalb auch nicht beziffert werden. In den vergangenen Jahren lagen diese Akutfälle bei 1-2 Fällen pro Jahr.
3.8. Leistungsort
Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen,
Haltungsort: Deutschland
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0251 4111691
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 036-121392 (2026-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2 000 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur...”
Zusätzliche Informationen
Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen.
Das LAVE NRW behält sich, als obere Landesbehörde und im Hinblick auf die Fachaufsicht vor, bei Einrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und Kontrollen als Funktion der Sonderordnungsbehörde im Rahmen des Gifttiergesetzes NRW durchzuführen, um die Einhaltung tierschutzgerechter und auch der für die Unterbringung giftiger Tiere vorgegebenen Handlungsbedingungen kontrollieren zu können sowie Einsichtnahme in Unterla-en und Dokumente vorzunehmen. Die Überprüfung von Einrichtungen außerhalb Nordrhein-Westfalens kann über den Dienstweg bundeslandübergreifend durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen, insbesondere bei anlassbezogenen Überprüfungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00000000
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-20 📅
Titel: Reptilienauffangstation Rheinland-Pfalz, 55411 Bingen am Rhein
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reptilienauffangstation Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: 015254354181
Postanschrift: Alfred-Nobel-Straße 1 e
Postleitzahl: 55411
Postort: Bingen am Rhein
Region: Mainz-Bingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ameurer@online.de📧
Telefon: 0152-54354181📞
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTP6FS06H#
3.5. Leistungsabruf
Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTP6FS06H#
3.5. Leistungsabruf
Bei Fällen einer geplanten Vorortkontrolle und möglichen Wegnahme aufgrund von Haltungsuntersagungen gem. § 5 GiftTierG NRW sowie bei möglichen Einziehungen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §§ 8 und 9 GiftierG NRW hat der Auftragnehmer (hier: Dienstleister zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport) während der Dienstzeiten Montag-Freitag 8-16 Uhr unverzüglich, jedoch spätestens nach zwei Stunden nach Mitteilung durch den Auftraggeber zu reagieren um eine Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen. In der Regel ist ein Vororttermin binnen 10 Tagen wahrzunehmen. In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass eine Wegnahme / Einziehung bzw. ein Tätigwerden des Dienstleisters zur Artbestimmung, zum Fang und zum Transport noch am selben Tag erfolgen muss. Diese Fälle sind für den Auftraggeber nicht vorherseh-bar und planbar und können deshalb auch nicht beziffert werden. In den vergangenen Jahren lagen diese Akutfälle bei 1-2 Fällen pro Jahr.
3.8. Leistungsort
Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen,
Haltungsort: Deutschland
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 077-271847 (2026-04-20)