Auftragsbekanntmachung (2026-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Referenznummer: DVKA 001-2026
Kurze Beschreibung:
“Externer Informationssicherheitsbeauftragter”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten auf der Grundlage eines EVT-IT-Dienstvertrages für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten auf der Grundlage eines EVT-IT-Dienstvertrages für die Dauer von 36 Monaten und 5 Tagen.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 5.0
Preis (Gewichtung): 80.0
Preis (Gewichtung): 15.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-20 14:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen,...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Spezifischer Umsatz mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Spezifischer Umsatz mit der Erbringung von vergleichbaren Leistungen Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (oder 2025) bezogen auf Leistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in jedem der genannten Jahre einen spezifischen Jahresumsatz von mindestens EUR 500.000 netto hatte. Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den VGU (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, bereits im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft, der / die den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse. Bieter / Bietergemeinschaften, welche oben genannte Mindestanforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende und zugleich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende und zugleich leistungserbringende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft. Alternativ: 2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 1.000.000; Sachschäden EUR 1.000.000; Vermögensschäden EUR 250.000 betragen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU Teil 2. Die AG behält sich jedoch vor, im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebotes unter Vorgabe einer kurzen Frist von maximal ca. 6 Kalendertagen die Vorlage der Versicherungsbescheinigung zu verlangen, wenn im vorliegenden Formblatt angekreuzt ist, dass eine Versicherung, wie gefordert, bereits besteht. Das Nichterfüllen der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Vergabeverfahren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Bereits mit der Abgabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Bereits mit der Abgabe des Angebots / Ende der Angebotsfrist und für die Dauer der Vertragslaufzeit muss das für die Erbringung der Dienstleistungen sach- und vertragsgemäß erforderliche hinreichend qualifizierte und erfahrene Personal in hinreichender Anzahl und die technische Ausstattung unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen zur Verfügung stehen. Insbesondere müssen zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist mindestens 3 Personen verfügbar sein, die auf der Grundlage der Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil 3) sowie der erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrung nach als externer Informationssicherheitsbeauftragter eingesetzt werden können. Die betreffenden Personen müssen jeweils über eine gültige Zertifizierung als Informationssicherheitsbeauftragter nach ISO/IEC 27001 sowie jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT-Sicherheitsmanagement nach ISO / IEC 27001 und BSI IT-Grundschutz verfügen, einen Studienabschluss der Richtungen (Wirtschafts-)Informatik haben sowie auf Anforderung hin kurzfristig ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 4 Monate ist, vorlegen. Bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses ist eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren mit dem Angebot nachzuweisen. 2. Alle für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen Teile 3 und 4) müssen fähig sein, schriftlich und mündlich in deutscher Sprache zu kommunizieren und Leistungs- und Projektdokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, mindestens Sprachlevel C1. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen in Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, ist zusammen mit dem Angebot die Abgabe der Eigenerklärung in Form von Formblatt 10, VGU Teil 2, sowie für jede der 3 Personen, die für den Informationssicherheitsbeauftragten vorgesehen sind, ein aussagekräftiger Lebenslauf, der belegt, dass jeweils die o.g. Anforderungen erfüllt sind, und die in Nr. 1 geforderte Zertifizierung in Kopie des entsprechenden Zertifikats abzugeben. Das Nichterfüllen der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Vergabeverfahren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine (1) der drei (3) Referenzen muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen. Als Referenzen können auch solche Leistungen benannt werden, die für den GKV-Spitzenverband bzw. den GKV-Spitzenverband, DVKA erbracht worden sind. Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie mit den vorliegend zu erbringenden Leistungen von der Art sowie dem Inhalt und wirtschaftlichen Volumen der Leistungen, dem personellen Aufwand, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen jeweils mindestens die Mindestanforderungen und Kennzahlen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrags erfüllen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für jede abgegebene Referenz muss mindestens 6 Monate gedauert haben. Eine der geforderten mindestens drei Referenzen muss im Bereich der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot gemäß Formblatt 11, VGU Teil 2, soweit vorstehend keine weitergehenden Erklärungen / Nachweise genannt sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Erklärungen / Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zudem kann die Auftraggeberin bei Nichteinhaltung der genannten Anforderungen gegenüber dem betreffenden Bieter Schadensersatz geltend machen und den Vertrag kündigen. Bieter, welche eine der oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4DFVMDW0#” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 22894
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 22894
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein an dem Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein an dem Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftragsgeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftragsgeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den VGU erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung dem Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftragsgeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 015-048658 (2026-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0