Fahrzeugbeschaffung für den Amtsbetriebshof - LKW
Amt Schrevenborn
Ersatzbeschaffung 2-Achs-Allrad LKW mit Kipper, Kran und Vorrüstung Winterdienst
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-20.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Kiel, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Plön
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-02-20 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-05-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2026-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugbeschaffung für den Amtsbetriebshof - LKW
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Ersatzbeschaffung 2-Achs-Allrad LKW mit Kipper, Kran und Vorrüstung Winterdienst
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Bürgermeister-Schade-Straße 5
Postleitzahl: 24232
Stadt: Schönkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Die Anlieferung des Fahrzeuges soll sobald wie möglich erfolgen.
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-31 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Zusätzliche Informationen:
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe: Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Amt Schrevenborn
E-Mail: vergabe@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409119 📞
Fax: +49 4312409600 📠
URL: https://www.amt-schrevenborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c7070cd2c-3c199c042ad0b62 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 037-126591 (2026-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugbeschaffung für den Amtsbetriebshof - LKW
Referenznummer:
25/26-32-ABH
Kurze Beschreibung: Ersatzbeschaffung 2-Achs-Allrad LKW mit Kipper, Kran und Vorrüstung Winterdienst
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Für den Amtsbetriebshof, Stützpunkt Schönkirchen, soll ein neuer 2-Achs Allrad LKW mit 3-Seiten Kipper, Ladekran und Winterdienstausrüstung und einem technisch Zulässigen Gesamtgewicht von ca. 22 to angeschafft werden. Der LKW soll hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs (CO2 Emission), Lärmemission, Schadstoffemission und Emission kanzerogener Stoffe dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Ausführung für Deutschland.
In dem angebotenen Preis sollen alle Nebenkosten, wie z.B. erforderliche TÜV-Abnahmen, sonstige Abnahmen, Fracht- und Überführungskosten, o.ä. enthalten sein. Ebenfalls die komplette, logische Montage aller Baukomponenten.
Das Fahrzeug ist "frei Haus" auf den Betriebshofstützpunkt Schönkirchen, Bürgermeister-Schade-Str. 5, 24232 Schönkirchen zu übergeben. Dort soll auch die ausführliche Einweisung des Bedienpersonals erfolgen.
Fahrzeug mit CE-Kennzeichnung, GS Zeichen entsprechend der EG-Sicherheitsrichtlinien für Fahrzeuge und Maschinen mit Konformitätserklärung.
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Postleitzahl: 24232
Stadt: Schönkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Die Anlieferung des Fahrzeuges soll sobald wie möglich erfolgen.
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Angebotsöffnung findet elektronisch statt und die Anwesenheit von Bietern ist dabei nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-31 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Amt Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung findet elektronisch statt und die Anwesenheit von Bietern ist dabei nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr.…
… 6 bis 9 GWB.
… 1 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr.…
… 4 GWB.
… 1 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr.…
… 2-3 GWB.
… 4-5 GWB.
… 10 GWB.
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr.…
… 8-9 GWB.
… 5 GWB.
… 6 GWB.
… 3 GWB.
… 7 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB.
Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland. Zu erklären mit Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen gem. Formblatt.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer:
010575782-0000-62
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Amt Schrevenborn
E-Mail: vergabe@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409119 📞
Fax: +49 4312409600 📠
URL: https://www.amt-schrevenborn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c7070cd2c-3c199c042ad0b62 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 037-126591 (2026-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 237 236 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 237 236 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Querhammer Fahrzeugbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ravensberg 19
Postleitzahl: 24214
Postort: Gettorf
Region: Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 092-327411 (2026-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 237 236 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Vertragsnummer:
CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 237 236 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Querhammer Fahrzeugbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE245574719
Postanschrift: Ravensberg 19
Postleitzahl: 24214
Postort: Gettorf
Region: Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Amt Schrevenborn
Nationale Registrierungsnummer:
010575782-0000-62
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Region: Plön 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem
Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist
ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die
Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer
Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung
(Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr
zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also
wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur
Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134
GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 092-327411 (2026-05-11)
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