Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus den Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Gerüstbauarbeiten zur Unterstützung der Fassadenarbeiten (Verlegung von Fassadenplatten) an mehreren Technikgebäuden auf dem Baugrundstück. Hierfür ist die Herstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes als Fassadengerüst der Breitenklasse W06 vorgesehen. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Mindestabstände zwischen Gerüstbelag und Fassade sind wandseitige Belagsverbreiterungen (Konsolen) vorzusehen. Von insgesamt vier Technikgebäuden sind zwei Gebäude gleichzeitig mit einer Gesamtstandzeit von ca. 12 Wochen einzurüsten. Die Gerüstlagen werden mit einer angenommenen Höhenstaffelung bei ca. 1,0 m, 3,0 m, 5,0 m und 7,0 m ausgeführt; die maximale Gebäudehöhe beträgt ca. 8,0 m. Ergänzend sind an je Technikgebäude vier Bereiche mit einem Arbeits- und Schutzgerüst der Breitenklasse W09 als zusätzliche Arbeits-, Lager- und Zuschnittfläche für Fassadenplatten herzustellen. Diese Schutzgerüste dienen ausschließlich der unterstützenden Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten. Zur Sicherstellung der Zuwegung sind an drei abgestimmten Stellen Treppenaufgänge vorzusehen, die einen sicheren Zugang von der Standfläche bis zur obersten Gerüstlage gewährleisten. Die Wandabwicklung der Technikgebäude wird mittig durch eine bestehende Stahltreppe unterbrochen. Zur Überbrückung dieses Hindernisses sind Systemgitterträger vorgesehen, die die erforderliche Durchgängigkeit des Fassadengerüstes sicherstellen. Nach Ablauf der vorgesehenen Gesamtstandzeit von 12 Wochen ist das Fassadengerüst der zunächst eingerüsteten Technikgebäude innerhalb der Baufläche umzusetzen, um die verbleibenden Technikgebäude entsprechend ausrüsten zu können. Die hierfür erforderlichen Umsetz-, Auf- und Abbauleistungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Für die Kalkulation sind die im Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Vorgaben, Nutzungsdauern, Gerüstklassen sowie die jeweiligen Positionen zu Aufbau, Gebrauchsüberlassung, Umsetzen und Abbau maßgeblich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadengerüste an Technikgebäuden für den Betriebshofverbund Süd-Ost - Standort Köpenicker Landstraße
Referenznummer: FG2-0033-2026
Kurze Beschreibung:
Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus den Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Gerüstbauarbeiten zur Unterstützung der Fassadenarbeiten (Verlegung von Fassadenplatten) an mehreren Technikgebäuden auf dem Baugrundstück. Hierfür ist die Herstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes als Fassadengerüst der Breitenklasse W06 vorgesehen. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Mindestabstände zwischen Gerüstbelag und Fassade sind wandseitige Belagsverbreiterungen (Konsolen) vorzusehen.
Von insgesamt vier Technikgebäuden sind zwei Gebäude gleichzeitig mit einer Gesamtstandzeit von ca. 12 Wochen einzurüsten. Die Gerüstlagen werden mit einer angenommenen Höhenstaffelung bei ca. 1,0 m, 3,0 m, 5,0 m und 7,0 m ausgeführt; die maximale Gebäudehöhe beträgt ca. 8,0 m.
Ergänzend sind an je Technikgebäude vier Bereiche mit einem Arbeits- und Schutzgerüst der Breitenklasse W09 als zusätzliche Arbeits-, Lager- und Zuschnittfläche für Fassadenplatten herzustellen. Diese Schutzgerüste dienen ausschließlich der unterstützenden Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten.
Zur Sicherstellung der Zuwegung sind an drei abgestimmten Stellen Treppenaufgänge vorzusehen, die einen sicheren Zugang von der Standfläche bis zur obersten Gerüstlage gewährleisten.
Die Wandabwicklung der Technikgebäude wird mittig durch eine bestehende Stahltreppe unterbrochen. Zur Überbrückung dieses Hindernisses sind Systemgitterträger vorgesehen, die die erforderliche Durchgängigkeit des Fassadengerüstes sicherstellen.
Nach Ablauf der vorgesehenen Gesamtstandzeit von 12 Wochen ist das Fassadengerüst der zunächst eingerüsteten Technikgebäude innerhalb der Baufläche umzusetzen, um die verbleibenden Technikgebäude entsprechend ausrüsten zu können. Die hierfür erforderlichen Umsetz-, Auf- und Abbauleistungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Für die Kalkulation sind die im Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Vorgaben, Nutzungsdauern, Gerüstklassen sowie die jeweiligen Positionen zu Aufbau, Gebrauchsüberlassung, Umsetzen und Abbau maßgeblich.
Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus den Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Gerüstbauarbeiten zur Unterstützung der Fassadenarbeiten (Verlegung von Fassadenplatten) an mehreren Technikgebäuden auf dem Baugrundstück. Hierfür ist die Herstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes als Fassadengerüst der Breitenklasse W06 vorgesehen. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Mindestabstände zwischen Gerüstbelag und Fassade sind wandseitige Belagsverbreiterungen (Konsolen) vorzusehen.
Von insgesamt vier Technikgebäuden sind zwei Gebäude gleichzeitig mit einer Gesamtstandzeit von ca. 12 Wochen einzurüsten. Die Gerüstlagen werden mit einer angenommenen Höhenstaffelung bei ca. 1,0 m, 3,0 m, 5,0 m und 7,0 m ausgeführt; die maximale Gebäudehöhe beträgt ca. 8,0 m.
Ergänzend sind an je Technikgebäude vier Bereiche mit einem Arbeits- und Schutzgerüst der Breitenklasse W09 als zusätzliche Arbeits-, Lager- und Zuschnittfläche für Fassadenplatten herzustellen. Diese Schutzgerüste dienen ausschließlich der unterstützenden Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten.
Zur Sicherstellung der Zuwegung sind an drei abgestimmten Stellen Treppenaufgänge vorzusehen, die einen sicheren Zugang von der Standfläche bis zur obersten Gerüstlage gewährleisten.
Die Wandabwicklung der Technikgebäude wird mittig durch eine bestehende Stahltreppe unterbrochen. Zur Überbrückung dieses Hindernisses sind Systemgitterträger vorgesehen, die die erforderliche Durchgängigkeit des Fassadengerüstes sicherstellen.
Nach Ablauf der vorgesehenen Gesamtstandzeit von 12 Wochen ist das Fassadengerüst der zunächst eingerüsteten Technikgebäude innerhalb der Baufläche umzusetzen, um die verbleibenden Technikgebäude entsprechend ausrüsten zu können. Die hierfür erforderlichen Umsetz-, Auf- und Abbauleistungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Für die Kalkulation sind die im Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Vorgaben, Nutzungsdauern, Gerüstklassen sowie die jeweiligen Positionen zu Aufbau, Gebrauchsüberlassung, Umsetzen und Abbau maßgeblich.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus den Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Gerüstbauarbeiten zur Unterstützung der Fassadenarbeiten (Verlegung von Fassadenplatten) an mehreren Technikgebäuden auf dem Baugrundstück (Betriebshof Köpenicker Landstraße 297, 12439 Berlin).
Hierfür ist die Herstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes als Fassadengerüst der Breitenklasse W06 vorgesehen. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Mindestabstände zwischen Gerüstbelag und Fassade sind wandseitige Belagsverbreiterungen (Konsolen) vorzusehen.
Von insgesamt vier Technikgebäuden sind zwei Gebäude gleichzeitig mit einer Gesamtstandzeit von ca. 12 Wochen einzurüsten. Die Gerüstlagen werden mit einer angenommenen Höhenstaffelung bei ca. 1,0 m, 3,0 m, 5,0 m und 7,0 m ausgeführt; die maximale Gebäudehöhe beträgt ca. 8,0 m.
Ergänzend sind an je Technikgebäude vier Bereiche mit einem Arbeits- und Schutzgerüst der Breitenklasse W09 als zusätzliche Arbeits-, Lager- und Zuschnittfläche für Fassadenplatten herzustellen. Diese Schutzgerüste dienen ausschließlich der unterstützenden Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten.
Zur Sicherstellung der Zuwegung sind an drei abgestimmten Stellen Treppenaufgänge vorzusehen, die einen sicheren Zugang von der Standfläche bis zur obersten Gerüstlage gewährleisten.
Die Wandabwicklung der Technikgebäude wird mittig durch eine bestehende Stahltreppe unterbrochen. Zur Überbrückung dieses Hindernisses sind Systemgitterträger vorgesehen, die die erforderliche Durchgängigkeit des Fassadengerüstes sicherstellen.
Nach Ablauf der vorgesehenen Gesamtstandzeit von 12 Wochen ist das Fassadengerüst der zunächst eingerüsteten Technikgebäude innerhalb der Baufläche umzusetzen, um die verbleibenden Technikgebäude entsprechend ausrüsten zu können. Die hierfür erforderlichen Umsetz-, Auf- und Abbauleistungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Für die Kalkulation sind die im Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Vorgaben, Nutzungsdauern, Gerüstklassen sowie die jeweiligen Positionen zu Aufbau, Gebrauchsüberlassung, Umsetzen und Abbau maßgeblich.
Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus den Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Gerüstbauarbeiten zur Unterstützung der Fassadenarbeiten (Verlegung von Fassadenplatten) an mehreren Technikgebäuden auf dem Baugrundstück (Betriebshof Köpenicker Landstraße 297, 12439 Berlin).
Hierfür ist die Herstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes als Fassadengerüst der Breitenklasse W06 vorgesehen. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Mindestabstände zwischen Gerüstbelag und Fassade sind wandseitige Belagsverbreiterungen (Konsolen) vorzusehen.
Von insgesamt vier Technikgebäuden sind zwei Gebäude gleichzeitig mit einer Gesamtstandzeit von ca. 12 Wochen einzurüsten. Die Gerüstlagen werden mit einer angenommenen Höhenstaffelung bei ca. 1,0 m, 3,0 m, 5,0 m und 7,0 m ausgeführt; die maximale Gebäudehöhe beträgt ca. 8,0 m.
Ergänzend sind an je Technikgebäude vier Bereiche mit einem Arbeits- und Schutzgerüst der Breitenklasse W09 als zusätzliche Arbeits-, Lager- und Zuschnittfläche für Fassadenplatten herzustellen. Diese Schutzgerüste dienen ausschließlich der unterstützenden Nutzung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fassadenarbeiten.
Zur Sicherstellung der Zuwegung sind an drei abgestimmten Stellen Treppenaufgänge vorzusehen, die einen sicheren Zugang von der Standfläche bis zur obersten Gerüstlage gewährleisten.
Die Wandabwicklung der Technikgebäude wird mittig durch eine bestehende Stahltreppe unterbrochen. Zur Überbrückung dieses Hindernisses sind Systemgitterträger vorgesehen, die die erforderliche Durchgängigkeit des Fassadengerüstes sicherstellen.
Nach Ablauf der vorgesehenen Gesamtstandzeit von 12 Wochen ist das Fassadengerüst der zunächst eingerüsteten Technikgebäude innerhalb der Baufläche umzusetzen, um die verbleibenden Technikgebäude entsprechend ausrüsten zu können. Die hierfür erforderlichen Umsetz-, Auf- und Abbauleistungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Für die Kalkulation sind die im Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Vorgaben, Nutzungsdauern, Gerüstklassen sowie die jeweiligen Positionen zu Aufbau, Gebrauchsüberlassung, Umsetzen und Abbau maßgeblich.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen.
Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt.
Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen.
Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt.
Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: keine
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Postleitzahl: 12439 Berlin Treptow
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Beschleunigtes Verfahren: Der Bedarf wurde kurzfristig identifiziert.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter/Bietergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen:
Erfahrungen mit: Fassadengerüsten
Zum Nachweis hat der Bieter/der Bietergemeinschaften mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Fassadengerüst) zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden und ein Auftragsvolumen von jeweils 150.000,00 EUR (netto) haben.
Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung zulassen.
Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden:
a. Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
b. Zeitraum der Leistungserbringung
c. Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
d. Auftragsvolumen in EUR (netto)
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle zu duplizieren.
Mindestanforderung:
Die zwei Referenzen müssen nach Art vergleichbar sein (Fassadengerüst), aus den letzten drei Jahren kommen und jeweils ein Auftragsvolumen von 150.000 EUR (netto) haben.
Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen.
Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter/Bietergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen:
Erfahrungen mit: Fassadengerüsten
Zum Nachweis hat der Bieter/der Bietergemeinschaften mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Fassadengerüst) zu benennen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden und ein Auftragsvolumen von jeweils 150.000,00 EUR (netto) haben.
Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung zulassen.
Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden:
a. Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
b. Zeitraum der Leistungserbringung
c. Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
d. Auftragsvolumen in EUR (netto)
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle zu duplizieren.
Mindestanforderung:
Die zwei Referenzen müssen nach Art vergleichbar sein (Fassadengerüst), aus den letzten drei Jahren kommen und jeweils ein Auftragsvolumen von 150.000 EUR (netto) haben.
Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen.
Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben ist.
Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann.
Mindestanforderung:
Es wirdein Mindestumsatz gefordert i. H.v. von 300.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen (Fassadengerüste+Baugerüste) vergleichbar sind.
Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben ist.
Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann.
Mindestanforderung:
Es wirdein Mindestumsatz gefordert i. H.v. von 300.000,00 EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen (Fassadengerüste+Baugerüste) vergleichbar sind.
Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer* n während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.
Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer* n während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen.
Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).
11. Erklärung zur Höhe der Versicherung.
Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien" sowie das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung_EU-Vergaben".
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen,
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).
11. Erklärung zur Höhe der Versicherung.
Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien" sowie das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung_EU-Vergaben".
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren ("Allgemeine Verfahrenshinweise") bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen.
2. Durch diese Bekanntmachung erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben und ihre entsprechende Eignung darzulegen.
3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder sonst verändert wiedergegeben wird.
4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung.
5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen.
6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 6 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten.
7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen.
8. Die Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
9. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft (BiGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der BiGe im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
10. Bieter/Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer BiGe dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen BiGe am Verfahren teilnehmen.
12. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BiGe von jedem Mitglied der BiGe in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
13. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BiGe gesamthaft ausgewertet und betrachtet.
14. BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BiGe haben zu erklären, dass die Bildung der BiGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BiGe zu erklären, inwiefern wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
15. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/die BiGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
16. Wenn sich ein Bieter oder ein Mitglied einer BiGe für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bieter im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt.
17. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
18. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
19. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/Nachunternehmerleistung" einzureichen.
20. Das Angebot muss fristgemäß, also vor Ablauf der Angebotsfrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
21. Erläuterung zum Ablauf: Der AG prüft die eingegangenen Angebote anhand der bekanntgemachten Eignungs- und Zuschlagskriterien.
22. Datenschutz: Der Bieter/die BiGe hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter/die BiGe die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren ("Allgemeine Verfahrenshinweise") bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen.
2. Durch diese Bekanntmachung erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben und ihre entsprechende Eignung darzulegen.
3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder sonst verändert wiedergegeben wird.
4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung.
5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen.
6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 6 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten.
7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen.
8. Die Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
9. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft (BiGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der BiGe im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
10. Bieter/Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer BiGe dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen BiGe am Verfahren teilnehmen.
12. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BiGe von jedem Mitglied der BiGe in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
13. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BiGe gesamthaft ausgewertet und betrachtet.
14. BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BiGe haben zu erklären, dass die Bildung der BiGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BiGe zu erklären, inwiefern wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
15. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/die BiGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
16. Wenn sich ein Bieter oder ein Mitglied einer BiGe für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bieter im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt.
17. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
18. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
19. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vorgesehen sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/Nachunternehmerleistung" einzureichen.
20. Das Angebot muss fristgemäß, also vor Ablauf der Angebotsfrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
21. Erläuterung zum Ablauf: Der AG prüft die eingegangenen Angebote anhand der bekanntgemachten Eignungs- und Zuschlagskriterien.
22. Datenschutz: Der Bieter/die BiGe hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter/die BiGe die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
URL: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 018-058610 (2026-01-23)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-02)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-02+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund von eingegangenen Hinweisen bzgl. der Vergabeunterlagen musste eine V2 der Vergabeunterlagen inkl. der GAEB-Datei erstellt werden. Es gab keine inhaltlichen Anpassungen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 19913841-02f1-407a-a201-2ae18d8167e5-01
Quelle: OJS 2026/S 023-076103 (2026-02-02)