Die Stadt Ronnenberg plant im Rahmen eines festgesetzten Sanierungsgebietes, die Revitalisierung ihres historischen Ortskerns. Ziel der Maßnahmen ist es u.a. die Attraktivität des öffentlichen Raumes zu erhöhen und diesen für alle nutzbar zu machen. Das historische Stadtbild und die historische Stadtstruktur mit ihrer Nutzungsmischung sind zu sichern und auszubauen. Die Qualitäten des Ortsbildes sollen, unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Bauwerke, herausgearbeitet und wiederhergestellt werden. Das Sanierungsgebiet ist in vier Fokusbereiche unterteilt. Das vorliegende Leistungsverzeichnis betrachtet den Fokusbereich 1, der die Flächen südwestlich der Michaeliskirche entlang der Straßen 'Kirchtor' und 'Am Kirchhofe' beinhaltet. Der in die Jahre gekommene Verkehrsraum soll hier aufgewertet werden, und eine zeitlose und zukunftsgewandte Ästhetik erhalten, welche die funktionalen Erfordernisse gleichermaßen berücksichtigen wie die Anforderungen an den Standort als Verbindungsachse zur Kirche und kulturellem Veranstaltungsort der Stadt Ronnenberg. Dabei steht vor Allem die Sanierung der Oberflächen im Vordergrund, und wird durch die Erneuerung der Beleuchtung, Verkehrsschilder und diverser Ausstattungselemente ergänzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FKB 1 - Kirchhügel
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ronnenberg plant im Rahmen eines festgesetzten Sanierungsgebietes, die Revitalisierung ihres historischen Ortskerns. Ziel der Maßnahmen ist es u.a. die Attraktivität des öffentlichen Raumes zu erhöhen und diesen für alle nutzbar zu machen. Das historische Stadtbild und die historische Stadtstruktur mit ihrer Nutzungsmischung sind zu sichern und auszubauen. Die Qualitäten des Ortsbildes sollen, unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Bauwerke, herausgearbeitet und wiederhergestellt werden.
Das Sanierungsgebiet ist in vier Fokusbereiche unterteilt. Das vorliegende Leistungsverzeichnis betrachtet den Fokusbereich 1, der die
Flächen südwestlich der Michaeliskirche entlang der Straßen 'Kirchtor' und 'Am Kirchhofe' beinhaltet. Der in die Jahre gekommene Verkehrsraum soll hier aufgewertet werden, und eine zeitlose und zukunftsgewandte Ästhetik erhalten, welche die funktionalen Erfordernisse gleichermaßen berücksichtigen wie die Anforderungen an den Standort als Verbindungsachse zur Kirche und kulturellem Veranstaltungsort der Stadt Ronnenberg. Dabei steht vor Allem die Sanierung der Oberflächen im Vordergrund, und wird durch die Erneuerung der Beleuchtung, Verkehrsschilder und diverser Ausstattungselemente ergänzt.
Die Stadt Ronnenberg plant im Rahmen eines festgesetzten Sanierungsgebietes, die Revitalisierung ihres historischen Ortskerns. Ziel der Maßnahmen ist es u.a. die Attraktivität des öffentlichen Raumes zu erhöhen und diesen für alle nutzbar zu machen. Das historische Stadtbild und die historische Stadtstruktur mit ihrer Nutzungsmischung sind zu sichern und auszubauen. Die Qualitäten des Ortsbildes sollen, unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Bauwerke, herausgearbeitet und wiederhergestellt werden.
Das Sanierungsgebiet ist in vier Fokusbereiche unterteilt. Das vorliegende Leistungsverzeichnis betrachtet den Fokusbereich 1, der die
Flächen südwestlich der Michaeliskirche entlang der Straßen 'Kirchtor' und 'Am Kirchhofe' beinhaltet. Der in die Jahre gekommene Verkehrsraum soll hier aufgewertet werden, und eine zeitlose und zukunftsgewandte Ästhetik erhalten, welche die funktionalen Erfordernisse gleichermaßen berücksichtigen wie die Anforderungen an den Standort als Verbindungsachse zur Kirche und kulturellem Veranstaltungsort der Stadt Ronnenberg. Dabei steht vor Allem die Sanierung der Oberflächen im Vordergrund, und wird durch die Erneuerung der Beleuchtung, Verkehrsschilder und diverser Ausstattungselemente ergänzt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 235 455 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 11-31-2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ausführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten im Bereich Kirchhügel, einschließlich Erdarbeiten, Entwässerung, Leitungsverlegung und Oberflächenbefestigung
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 30952
Stadt: Ronnenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ausführung im öffentlichen Straßenraum im Bereich Kirchtor / Am Kirchhofe in 30952 Ronnenberg (Sanierungsgebiet Ortskern, Bereich Kirchhügel)
Postanschrift: Kirchtor / Am Kirchhofe
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 13:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-04-28 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe Formblatt 124 Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen. - Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe Formblatt 124 Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen. - Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme(vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme(vorläufige Abrechnungssumme).
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Ronnenberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 032410014014-0-56
Postanschrift: Hansastr. 38
Postleitzahl: 30952
Postort: Ronnenberg
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sadaf.sharifi@ronnenberg.de📧
Telefon: +49 511 4600 3704📞
Fax: +49 511 4600 44 3704 📠
URL: http://www.ronnenberg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61148115🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61148115🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 062-215960 (2026-03-27)