Gegenstand ist die Durchführung des Forschungsvorhabens "Machbarkeitsanalyse von KI-gestützter Posenerkennung als Assistenzsystem an Drehmaschinen" im Wege einer Auftragsforschung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird die technische Machbarkeit eines KI-unterstützten, kamerabasierten Assistenzsystems untersucht. Es sollen geeignete KI-Modelle zur Erkennung und Unterscheidung gefährlicher von zulässigen Arbeitsweisen als Open Source Software (gemäß OSAID 1.0 mit der Maßgabe, dass Trainingsdaten nicht offengelegt werden müssen) entwickelt und veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse in einem funktionsfähigen, transportablen Demonstrator prototypisch umgesetzt werden. Dabei werden die Robustheit der Verfahren unter realistischen Arbeitsbedingungen sowie bestehende technische und organisatorische Limitationen untersucht. Die Projektergebnisse sollen transparent dokumentiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf weitere Anwendungsfälle bewertet werden. Ein Abgleich mit relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung [1], die EU-KI-Verordnung [2], die EU-Maschinenverordnung [3] sowie die DGUV Test Prüfgrundsätze GS-BAU-70 [4], soll stattfinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsprojekt: Machbarkeitsstudie von KI-gestützter Posenerkennung als Assistenzsystem an Drehmaschinen
Referenznummer: 2026-010-EU-ABTHM
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Durchführung des Forschungsvorhabens "Machbarkeitsanalyse von KI-gestützter Posenerkennung als Assistenzsystem an Drehmaschinen" im Wege einer Auftragsforschung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird die technische Machbarkeit eines KI-unterstützten, kamerabasierten Assistenzsystems untersucht. Es sollen geeignete KI-Modelle zur Erkennung und Unterscheidung gefährlicher von zulässigen Arbeitsweisen als Open Source Software (gemäß OSAID 1.0 mit der Maßgabe, dass Trainingsdaten nicht offengelegt werden müssen) entwickelt und veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse in einem funktionsfähigen, transportablen Demonstrator prototypisch umgesetzt werden. Dabei werden die Robustheit der Verfahren unter realistischen Arbeitsbedingungen sowie bestehende technische und organisatorische Limitationen untersucht. Die Projektergebnisse sollen transparent dokumentiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf weitere Anwendungsfälle bewertet werden. Ein Abgleich mit relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung [1], die EU-KI-Verordnung [2], die EU-Maschinenverordnung [3] sowie die DGUV Test Prüfgrundsätze GS-BAU-70 [4], soll stattfinden.
Gegenstand ist die Durchführung des Forschungsvorhabens "Machbarkeitsanalyse von KI-gestützter Posenerkennung als Assistenzsystem an Drehmaschinen" im Wege einer Auftragsforschung. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird die technische Machbarkeit eines KI-unterstützten, kamerabasierten Assistenzsystems untersucht. Es sollen geeignete KI-Modelle zur Erkennung und Unterscheidung gefährlicher von zulässigen Arbeitsweisen als Open Source Software (gemäß OSAID 1.0 mit der Maßgabe, dass Trainingsdaten nicht offengelegt werden müssen) entwickelt und veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse in einem funktionsfähigen, transportablen Demonstrator prototypisch umgesetzt werden. Dabei werden die Robustheit der Verfahren unter realistischen Arbeitsbedingungen sowie bestehende technische und organisatorische Limitationen untersucht. Die Projektergebnisse sollen transparent dokumentiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf weitere Anwendungsfälle bewertet werden. Ein Abgleich mit relevanten rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung [1], die EU-KI-Verordnung [2], die EU-Maschinenverordnung [3] sowie die DGUV Test Prüfgrundsätze GS-BAU-70 [4], soll stattfinden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 395 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: 2026-010-EU-ABTHM
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsverzeichnis
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Das Forschungsprojekt wird am Standort des Forschungsnehmers durchgeführt.
Dauer: 21 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-02 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: s. Formblätter
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formblatt 06_Bieterangaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage des ausgefüllten Formblatts 06_Bieterangaben
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formblatt 07_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):…
… Vorlage des ausgefüllten Formblatts 07_Eignung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
- Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre
- Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
… Der Forschungsnehmer muss über einschlägige Erfahrungen, qualifiziertes Personal sowie geeignete technische und organisatorische Voraussetzungen zur Durchführung des Forschungsvorhabens verfügen. Die erforderlichen Kompetenzen auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sowie Kenntnisse im Umfeld industrieller Anwendungen müssen durch bereits erfolgreich durchgeführte Projekte nachgewiesen sein.
Aufzuweisen sind insbesondere:
- geeignete technische Infrastruktur zur Durchführung experimenteller KI- und Computer-Vision-Entwicklungen,
- nachweisbare Forschungsschwerpunkte im Bereich Künstliche Intelligenz und Computer Vision, insbesondere im Kontext industrieller Anwendungen,
- nachweisbare Erfahrungen mit Assistenzsystemen und mit Aspekten der Maschinensicherheit,
- Fähigkeit, ein geeignetes Versuchsfeld bzw. Reallabor aufzubauen oder in Kooperation bereitzustellen,
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit industriellen Partnern, insbesondere im produzierenden Gewerbe,
- hinreichende personelle Kapazitäten hinsichtlich Qualifikation und Verfügbarkeit des im Projekt eingesetzten Personals.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Eigenerklärung des Anbieters (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2) belegt werden. Werden die Anforderungen nicht erfüllt oder nicht ausreichend belegt, erfolgt der Ausschluss des Angebots.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Formblätter
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYTU4TC148#
Bindend ist die Bindefrist des Angebotes (90 Tage) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Dokument 02).
Systemseitig ist die Bindefirst falsch gesetzt.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: vk@bundeskartellamt.bund.de
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 052-181493 (2026-03-13)