Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 13).
Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied.
1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklä-rung kann nicht nachgereicht werden.
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB).
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt wer-den.
8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 500.000 Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftrags-fall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max. 12 Monate alter) hochgeladen werden.
11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV).
Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und
Berufsqualifikation".
12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Name und Qualifikation der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der
Bauleitung. Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten:
• Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Leistungen der Freianlagenplanung entsprechend HOAI §§ 38 ff.
• mind. 5 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Freianlagenplanung in der Projektleitung / Bauleitung entsprechend HOAI §§ 38 ff.
• mind. 3 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Freianlagenplanung in der stellvertretenden Projektleitung entsprechend HOAI §§ 38 ff.
Ein Austausch der Projektverantwortlichen im laufenden Verfahren ist nicht zulässig.
Ein Wechsel im laufenden Verfahren führt zum Ausschluss.
13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung und können nicht nachgereicht werden.
Als geeignet werden Bieter / Bietergemeinschaften bzw. Projektmitarbeitende eingestuft, die eine vergleichbare wesentliche Leistung entsprechend den abgefragten Referenzprojekten erbracht haben und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen.
Die Vergleichbarkeit wird u.a. bestimmt durch die Komplexität (z.B. Honorarzone), die Funktionsanforderungen, die Größenordnung sowie die sonstigen Rahmenbedingungen.
Die Referenzen dienen der Feststellung der Eignung (keine Wertung).
Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich.
13.1 Mindestkriterien Referenz Bieter/ Bietergemeinschaft:
Als geeignet wird ein Bieter / eine Bietergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgen-den Mindestkriterien einhält:
Leistungen der Freianlagenplanung innerhalb eines Projektes.
• Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III.
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung.
• Baukosten KG 500 mind. 650.000 EUR netto.
• Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI.
13.2 Als geeignet werden als Projektleitung eingesetzte Personen eingestuft, die einschlägige Berufserfahrung und mindestens eine vergleichbare wesentliche Referenz erbracht haben. Diese Eignung ist von einer Person aus der Projektleitung/stellvertretenden Projektleitung (aus 12.) zu erbringen.
Mindestanforderung Referenzprojekt Projektleitung:
Leistungen der Freianlagenplanung innerhalb eines Projektes.
• Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III.
• Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung.
• Baukosten KG 500 mind. 650.000 EUR netto.
• Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI.
--- Fortsetzung der Eignungsnachweise/Referenzprojekte 13.3 bis 13.4 siehe
unten!