Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden. Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen, sowohl innerhalb des Stadtgebietes als auch außerhalb. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Die Beförderungsleistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau Los 2: Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet im Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen. Beide Lose können auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Derzeit ist dies Los 2 Frida-Kahlo-Schule zur Heinrich-Böll-Schule in Bruchköbel und Käthe-Kollwitz-Schule in Langenselbold. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt im Los 1 auch die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen. Es sind die Vorgaben zur Loslimitierung (Ziffer 2.3 des Verfahrensbriefs) zu beachten. Im Preisblatt darf daher nur ein Preis eingetragen werden – entweder für Los 1 oder für Los 2. Die Entscheidung, auf welches der Lose angeboten werden soll, muss vor Ablauf der Angebotsfrist getroffen werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, sind beide Angebote vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Loslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freigestellter Schülerverkehr Stadt Hanau
Referenznummer: 1-2026
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist.
Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden.
Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen, sowohl innerhalb des Stadtgebietes als auch außerhalb. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Die Beförderungsleistungen sind in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau
Los 2: Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet im Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Beide Lose können auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Derzeit ist dies Los 2 Frida-Kahlo-Schule zur Heinrich-Böll-Schule in Bruchköbel und Käthe-Kollwitz-Schule in Langenselbold. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt im Los 1 auch die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
Es sind die Vorgaben zur Loslimitierung (Ziffer 2.3 des Verfahrensbriefs) zu beachten. Im Preisblatt darf daher nur ein Preis eingetragen werden – entweder für Los 1 oder für Los 2. Die Entscheidung, auf welches der Lose angeboten werden soll, muss vor Ablauf der Angebotsfrist getroffen werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, sind beide Angebote vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Loslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf, beginnend mit der Vorklasse bis zum Ende der Mittelstufe (ca. 5 Jahre bis ca. 18 Jahre), deren Wohnsitz Hanau ist.
Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden.
Je nach Betreuungs- und Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler erstreckt sich das Bediengebiet auf alle dafür in Frage kommenden Schul- und Bildungseinrichtungen, sowohl innerhalb des Stadtgebietes als auch außerhalb. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Die Beförderungsleistungen sind in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1: Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau
Los 2: Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet im Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Beide Lose können auch die Beförderung zu Außenklassen beinhalten. Derzeit ist dies Los 2 Frida-Kahlo-Schule zur Heinrich-Böll-Schule in Bruchköbel und Käthe-Kollwitz-Schule in Langenselbold. Ab Schuljahr 2026/2027 erfolgt im Los 1 auch die Beförderung von ca. 60 Schülerinnen und Schülern von der Friedrich-Fröbel-Schule zur Elisabeth-Schmitz-Schule. Da die Schülerinnen und Schüler noch nicht feststehen, ist die Kalkulation auf Grundlage der Schülerbeförderungsliste vorzunehmen.
Es sind die Vorgaben zur Loslimitierung (Ziffer 2.3 des Verfahrensbriefs) zu beachten. Im Preisblatt darf daher nur ein Preis eingetragen werden – entweder für Los 1 oder für Los 2. Die Entscheidung, auf welches der Lose angeboten werden soll, muss vor Ablauf der Angebotsfrist getroffen werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, sind beide Angebote vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Loslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 01-2026
Titel: Los 1: Innerhalb des Stadtgebiets
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden.
Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau.
Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden.
Innerhalb des Stadtgebietes sind dies alle Schulen, deren Träger die Stadt Hanau ist. Hinweis: Die Friedrich-Fröbel-Schule befindet sich in der Nachbargemeinde Maintal, ist aber in der Schulträgerschaft der Stadt Hanau. Weiterhin umfasst die Leistung die Beförderung zu Vorklassenstandorten in Hanau.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Dauer: 5 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftrag hat eine Festlaufzeit von 5 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption um max. 2 weitere Jahre (siehe Ziffer 2.6 der Leistungsbeschreibung).
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Eignungsleihe:
Bieter können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen
(Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (F7) des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F3) mit dem Angebot vorgelegt werden.
Stützt sich ein Bieter auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bieter gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV.
Bietergemeinschaften:
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind neben dem Formblatt „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ F6 die Erklärungen/Formblätter/Nachweise zur Eignung von sämtlichen Bietergemeinschaftsmitgliedern vorzulegen.
Nachunternehmer:
Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er bereits im Angebot die Nachunternehmer benennen. Hierfür ist das Formblatt „Nachunternehmer“ (F8) zu verwenden.
Um eine Prüfung zu ermöglichen, ob Gründe für den Ausschluss des vorgesehenen Nachunternehmers vorliegen, muss der Bieter außerdem durch den vorgesehenen Nachunternehmer das Formblatt F3 „Erklärung Ausschlussgründe“ ausfüllen lassen und dieses mit seinem Angebot einreichen. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, wird der Auftraggeber die Ersetzung des Nachunternehmers verlangen. Bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Bieter das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens wird der Auftraggeber dem Bieter eine Frist setzen.
Eignungsleihe:
Bieter können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen
(Eignungsleihe), wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, § 47 Abs. 1 VgV. Im Falle der Eignungsleihe muss der betreffende Eignungsnachweis (z.B. das Formblatt F5 für den Nachweis von Referenzen), das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (F7) des Eignungsgebers sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt F3) mit dem Angebot vorgelegt werden.
Stützt sich ein Bieter auf zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf die Umsätze eines eignungsverleihenden Unternehmens, müssen eignungsverleihendes Unternehmen und Bieter gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften, § 47 Abs. 3 VgV.
Bietergemeinschaften:
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind neben dem Formblatt „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ F6 die Erklärungen/Formblätter/Nachweise zur Eignung von sämtlichen Bietergemeinschaftsmitgliedern vorzulegen.
Nachunternehmer:
Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er bereits im Angebot die Nachunternehmer benennen. Hierfür ist das Formblatt „Nachunternehmer“ (F8) zu verwenden.
Um eine Prüfung zu ermöglichen, ob Gründe für den Ausschluss des vorgesehenen Nachunternehmers vorliegen, muss der Bieter außerdem durch den vorgesehenen Nachunternehmer das Formblatt F3 „Erklärung Ausschlussgründe“ ausfüllen lassen und dieses mit seinem Angebot einreichen. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, wird der Auftraggeber die Ersetzung des Nachunternehmers verlangen. Bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Bieter das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens wird der Auftraggeber dem Bieter eine Frist setzen.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 01-2026
Titel: Los 2: Außerhalb des Stadtgebiets
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden.
Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet im Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern, zum regelmäßigen und lehrplanmäßigen Unterricht, die von ihrer Wohnung zur Schule und zurück gefahren werden müssen. Die Durchführung von Praktikumsfahrten und die Durchführung notwendiger Einzelbeförderungen zählen ebenfalls zur geforderten Leistungserbringung. Darüber hinaus müssen auch Unterrichtsfahrten zu sonstigen Unterrichtsorten durchgeführt werden.
Außerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich das Bediengebiet im Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung zur Frida-Kahlo-Schule und zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Die Anzahl der anzufahrenden Schulen kann sich jederzeit ändern, es können Schulen hinzukommen und wegfallen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-05 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-05 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle; der Auszug darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Ausländische Bieter legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle; der Auszug darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Ausländische Bieter legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers). Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine angemessene Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versiche-rungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit angemessenen Deckungssummen und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird.
Der Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers). Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine angemessene Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versiche-rungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit angemessenen Deckungssummen und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird.
Der Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F3).
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Be-rücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388 (amtl. Muster).
- Eigenerklärung, dass der Bieter keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F4).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB (Formblatt F3).
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Be-rücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388 (amtl. Muster).
- Eigenerklärung, dass der Bieter keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat (Formblatt F4).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen: Mindestens zwei vergleichbare Referenzen über Personenbeförderungsleistungen im Schülerverkehr aus den letzten fünf Jahren.
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite je Referenz) einzureichen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Bezeichnung des Referenzprojekts
Angabe des Auftraggebers einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
Angabe des Ausführungszeitraums
Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistungen unter Angabe der jährlichen Kilometerleistung
Für die Referenzen ist das Formblatt F5 zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen: Mindestens zwei vergleichbare Referenzen über Personenbeförderungsleistungen im Schülerverkehr aus den letzten fünf Jahren.
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite je Referenz) einzureichen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Bezeichnung des Referenzprojekts
Angabe des Auftraggebers einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
Angabe des Ausführungszeitraums
Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistungen unter Angabe der jährlichen Kilometerleistung
Für die Referenzen ist das Formblatt F5 zu verwenden.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB. Der Auftraggeber prüft weiterhin, ein Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands aufweist. Der Auftraggeber prüft auch, ob die Verpflichtungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388, eingehalten werden. Siehe hierzu auch die Angaben in Ziffer 5.1.9.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB. Der Auftraggeber prüft weiterhin, ein Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands aufweist. Der Auftraggeber prüft auch, ob die Verpflichtungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388, eingehalten werden. Siehe hierzu auch die Angaben in Ziffer 5.1.9.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Magistrat der Stadt Hanau, Stadtschulamt
Nationale Registrierungsnummer: DE113525347
Postanschrift: Hessen-Homburg-Platz 7
Postleitzahl: 63452
Postort: Hanau
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@bhg-hanau.de📧
Telefon: +49 6181 3000 0📞
URL: http://www.bhg-hanau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17596243🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E17596243🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: 06151126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 024-079502 (2026-02-02)