Auftragsbekanntmachung (2026-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) in den Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Sülzetal
Referenznummer: 111-110-50-02/032026
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) in den Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Sülzetal”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäude- und Unterhaltsreinigung in den Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Sülzetal”
Ort der Leistung: Börde🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 60 % Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Glas- und Rahmenreinigung in den Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Sülzetal” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 40 % Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Sülzetal
Vergabestelle
Alte Dorfstraße 26
39171 Sülzetal
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachträgliche Veränderungen in der Bieterstruktur gegenüber der im offenen Verfahren gemeldete Zusammensetzung sind unzulässig und führen im Regelfall zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nachträgliche Veränderungen in der Bieterstruktur gegenüber der im offenen Verfahren gemeldete Zusammensetzung sind unzulässig und führen im Regelfall zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 - 514 1529📞
Fax: +49 345-514-1115 📠
URL: https://www.sachsen-anhalt.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle der Gemeinde Sülzetal zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst nach 15 Kalendertagen nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 044-150249 (2026-03-03)