Gebäudereinigungsdienstleistungen

GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)

Gebäudereinigungsdienstleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-29 Auftragsbekanntmachung
2026-10-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigungsdienstleistungen
Referenznummer: DVKA 005-2026
Kurze Beschreibung: Gebäudereinigungsdienstleistungen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: DVKA 005-2026
Beschreibung der Beschaffung:
Zu erbringen sind Unterhalts- und einzelne Glasreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf auch Sonderreinigungsleistungen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung 📦
Postanschrift: Pennefeldsweg 12c
Postleitzahl: 53177
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 1 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragsleistungslaufzeit beträgt ab dem Leistungsbeginn insgesamt maximal vier (4) Jahre. Die Vertragsleistungszeit setzt sich zusammen aus einem (1) Jahr Grundlaufzeit und ggf. zusätzlich 3 Mal einer Verlängerung um jeweils ein weiteres (1) Jahr.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
15.0
5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-30 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-30 14:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-10-30 14:15:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern, § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung einer Nachforderung.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in drei (3) der nachfolgend genannten Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 (oder 2025) bezogen auf Dienstleistungen, die mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind, in jedem der genannten Jahre einen spezifischen Umsatz von jährlich jeweils mindestens EUR 500.000 (netto) erzielt hat. Erbrachte Dienstleistungen sind mit den in den Vergabeunterlagen Teile 3 und 4 beschriebenen Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Dienstleistungen, Büro- / Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte, von der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, vom wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Fläche/Reinigungsstunden) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebenen Dienstleistungen ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, bereits im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft, der / die den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse. Das Nichterfüllen der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Vergabeverfahrens.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende und zugleich leistungserbringende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft. Alternativ: 2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 3.000.000; Sach- und Umweltschäden EUR 1.000.000; Vermögensschäden EUR 1.00.000; Bearbeitungs- und Obhutsschäden EUR 500.000; Abwasserschäden EUR 50.000; Beschaffung neuer Zugangstransponder EUR 5.000 betragen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU Teil 2. Die AG behält sich jedoch vor, im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebotes unter Vorgabe einer kurzen Frist von maximal ca. 6 Kalendertagen die Vorlage der Versicherungsbescheinigung zu verlangen, wenn im vorliegenden Formblatt angekreuzt ist, dass eine Versicherung, wie gefordert, bereits besteht. Das Nichterfüllen der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Vergabeverfahrens.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Gebäudereinigungsdienstleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen; es sind dafür folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben: 1. Objektleitung: - Namentliche Benennung der für die Objektleitung und stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen mit Vorlage eines Lebenslaufes für diese Personen mit dem Angebot auf freiwilliger Basis; die Namen sowie der Lebenslauf der für die Objektleistung / stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen werden ggf. kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags angefordert, wenn diese Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sind. - jeweils abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk -jeweils Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister, -jeweils mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position, - jeweils gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, Sprech- und Verstehensniveau mindestens B2 nach CEDEFOP-europass, - jeweils Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien, - jeweils Kenntnisse der Inhalte der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate, - jeweils Kenntnisse der Vorgaben der Arbeitssicherheit. 2. Reinigungskräfte: - Namentliche Benennung der als Reinigungskräfte vorgesehenen Personen mit dem Angebot auf freiwilliger Basis; die Namen der Personen werden ggf. kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags angefordert, wenn diese Angaben / Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sind; - jeweils mindestens fünfjährige einschlägige Praxiserfahrung der Personen in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Gebäudereinigungsdienstleistungen, die entsprechende Erfahrung ist auf Nachfrage hin kurzfristig durch geeignete Unterlagen nachzuweisen und zu erläutern, u.U. auch vor der Erteilung des Zuschlags; - jeweils sicherer und kompetenter Umgang der Personen mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung, - jeweils der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse der Personen, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist. 3. Zertifizierungen: Der Bieter / ggf. die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. einfache Nachunternehmer / ggf. eignungsverleihende Nachunternehmer muss / müssen für ein bestimmtes Qualitätsmanagement zertifiziert sein, d.h. nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff oder nach einer gleichwertigen Zertifizierung. Das Reinigungsunternehmen muss für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein. Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen in Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 erfüllt sind genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 10, VGU Teil 2. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Erklärungen / Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zudem kann die Auftraggeberin bei Nichteinhaltung der genannten Anforderungen gegenüber dem betreffenden Bieter Schadensersatz geltend machen und den Vertrag kündigen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Der Bieter muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen Teile 3 und 4, VGU Teil 2, genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine (1) der drei (3) Referenzen muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich der öffentlichen Verwaltung betreffen. Als Referenzen können auch solche Leistungen benannt werden, die für den GKV-Spitzenverband bzw. den GKV-Spitzenverband, DVKA erbracht worden sind. Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie den vorliegend zu erbringenden Leistungen von der Art sowie dem Inhalt und wirtschaftlichen Volumen der Leistungen (Fläche und Arbeitsstunden), dem personellen Aufwand, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte betreffen, die jeweils mindestens 3.288,27 qm zu reinigende Flächen haben. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für jede abgegebene Referenz muss mindestens 24 Monate gedauert haben. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Anforderungen und Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot gemäß gemäß Formblatt 11, soweit vorstehend keine weitergehenden Erklärungen / Nachweise genannt sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen und Mindestanforderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete weitergehende Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Erklärungen / Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zudem kann die Auftraggeberin bei Nichteinhaltung der genannten Anforderungen gegenüber dem betreffenden Bieter Schadensersatz geltend machen und den Vertrag kündigen. Bieter, die eine der oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe "Auftragsgegenstand, aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen unter Bezugnahme auf die oben genannten "Angaben zur Vergleichbarkeit" sowie auf die in VGU, Teil 3, benannten und beschriebenen Leistungen, mindestens 10 Sätze" beschrieben werden (siehe auch Referenztabellen Formblatt 11).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft muss bei Abschluss des Vertrages eine Rechtsform haben, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen besteht.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Mindestanforderung: Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsverleihenden Nachunternehmers zur Tariftreue/Mindestlohn und dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt 7, VGU Teil 2. 2. Mindestanforderung: Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7, VGU Teil 2. Die AG behält sich vor, ggf. im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebots unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die AG kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht. Bieter / Bietergemeinschaften, welche die oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Nationale Registrierungsnummer: 95300
Postanschrift: Pennefeldsweg 12c
Postleitzahl: 53177
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat Innere Dienste/Einkauf
E-Mail: ausschreibung@dvka.de 📧
Telefon: +49 228-95300 📞
URL: https://www.dvka.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DFVMXQ1/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DFVMXQ1 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DFVMXQ1 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DFVMXQ1#
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 22894
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2 - 10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sieht sich ein an dem Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftragsgeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftragsgeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den VGU erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 190-675510 (2026-09-29)
Auftragsbekanntmachung (2026-10-05)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-05+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Gemäß Nr. 16.2 der VGU Teil 3 muss die telefonische Erreichbarkeit der Objektleitung oder deren Vertretung innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin (Mo. - Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr) gegeben sein. Laut § 8 Abs. 2 des Vertrages über Gebäudereinigungsleistungen, VGU Teil 4, soll sie von 8 - 16 Uhr gegeben sein. Klarstellung: Die Erreichbarkeit der Objektleitung oder deren Vertretung muss innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin in der Zeit von Mo. - Fr., 08:00 bis 20:00 Uhr, telefonisch sowie elektronisch gegeben sein.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-10-05 📅
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7fadff78-598d-433b-9e82-06c71c2f580c-01
Quelle: OJS 2026/S 193-688805 (2026-10-05)