Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-17 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-17 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“digitale Submission (keine Anwesenheit möglich)”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe nach Formblatt 124 ''Eigenerklärung zur Eignung''”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - nicht zuständig, weil BayernGrund ein privater AG ist. Eingabe aus technischen Gründen notwendig
Nationale Registrierungsnummer: b1f95182-e432-43a4-8285-bbc1ffcde7ad
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 034-115922 (2026-02-16)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 711 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-19 08:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Es wurde versehentlich nicht berücksichtigt, dass der Februar nur 28 Tage hat. Dadurch wäre die Mindestabgabefrist von 30 Tagen nicht eingehalten worden....”
Es wurde versehentlich nicht berücksichtigt, dass der Februar nur 28 Tage hat. Dadurch wäre die Mindestabgabefrist von 30 Tagen nicht eingehalten worden. Wir haben den Fehler behoben und die Fristen entsprechend angepasst.
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Quelle: OJS 2026/S 035-120076 (2026-02-18)