Auftragsbekanntmachung (2026-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Nersingen
Reference number: H-2019-02
Kurze Beschreibung:
“Rohbauarbeiten”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rohbauarbeiten”
Ort der Leistung: Neu-Ulm🏙️
Dauer: 14 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Handelsregister” Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von SChwaben
Nationale Registrierungsnummer: 23c958f5-0bdb-4ede-9be8-d19c49ca5422
Postanschrift: Fronhof 10
Postleitzahl: 86152
Postort: Neu-Ulm
Region: Neu-Ulm🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-sch.bayern.de📧
Telefon: +49 82132701📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 025-085946 (2026-02-03)