Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß §130a Absatz 8 Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für bestimmte Fertigarzneimittel. Details zum ausgeschriebenen Los sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-04.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generikaausschreibung Ticagrelor
Reference number: 0002-GenT16-2026
Kurze Beschreibung:
“Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß §130a Absatz 8
Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen
Rahmenvereinbarungen für bestimmte...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß §130a Absatz 8
Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen
Rahmenvereinbarungen für bestimmte Fertigarzneimittel.
Details zum ausgeschriebenen Los sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzahl Lose: 1 - Ticagrelor”
Zusätzliche Informationen:
“Die Höchstmenge ergibt sich aus der Anlage H "Höchstmengen".” Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Krankenkasse ist berechtigt (nicht aber verpflichtet), das maximale Abrufvolumen in den Grenzen des § 132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB zu überschreiten. Der...”
Beschreibung der Optionen
Die Krankenkasse ist berechtigt (nicht aber verpflichtet), das maximale Abrufvolumen in den Grenzen des § 132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB zu überschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Mehrabruf bei entsprechendem Abruf durch die Krankenkasse zu erfüllen. Dabei ist eine Überschreitung bis zu 10 Prozent der Höchstmenge stets als unwesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB anzusehen. Die Krankenkasse ist darüber hinaus berechtigt, die festgelegte Höchstmenge um bis zu 30 Prozent zu überschreiten. Einzelheiten sind § 16 Nr. 5 und 6 der Rahmenvereinbarung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-12 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 109
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) zum Einsatz von Unterauftragnehmern”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) über die Produktionskapazitäten sowie Arbeitsschutz- und Umweltstandards;”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Gründung einer Bietergemeinschaft;
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Gründung einer Bietergemeinschaft;
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zur Zuverlässigkeit;
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) zu Russland-Bezug im Sinne von
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über die arzneimittelrechtliche Zulassung der angebotenen Arzneimittel” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Auftragnehmer müssen über eine arzneimittelrechtliche Zulassung verfügen. Die jeweilige arzneimittelrechtliche Zulassung erfüllt dabei die Anforderungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Auftragnehmer müssen über eine arzneimittelrechtliche Zulassung verfügen. Die jeweilige arzneimittelrechtliche Zulassung erfüllt dabei die Anforderungen des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz, AMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
“Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und...”
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Einreichung des Angebots erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter zuvor genanntem Link erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 025-083607 (2026-02-04)