Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
Reference number: 01 VGV 2026
Kurze Beschreibung:
“Gestellung von Containern, Transport und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen der Wertstoffhöfe im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2027”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altholz AI-III auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altholz AI-III auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2034-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altholz AIV auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altholz AIV auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altpapier auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altpapier auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altmetall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Altmetall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis, der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.01.2027. Es handelt sich hierbei um nicht beraubtes Altmetall.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Baurestabfall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis und der Transport...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Baurestabfall auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis und der Transport der Container zum Abfallwirtschaftszentrum Singhofen im Rhein-Lahn-Kreis ab 01.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis (mit Aus-nahme der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis (mit Aus-nahme der Standorte Taunusstein-Orlen, Idstein und dem neuen Wertstoffhof in Oestrich-Winkel), der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle ab 01.07.2027.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Vertreter des EAW (einschl. Niederschrift). Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026;
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV;
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV.
- Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV).
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen
- ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen wurden;
- ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben aus der Präqualifizierung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
Angabe von mindestens zwei Referenzen in Bezug auf mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Containergestellungs- und Transportleistungen sowie - für die Lose 1 bis 4 und 6 - Verwertungsleistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen.
Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten drei Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer)
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Auftragssumme (netto)
- Ausführungszeitraum
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
- ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Nachweis eines Versicherers, im Zuschlagsfall mit dem Auftragnehmer für den Leistungszeitraum eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung sowie für die Lose 1 bis 4 sowie Los 6 Sachversicherungen mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen abzuschließen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mit dem Angebot folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf Aufforderung vorzulegende Angaben und Nachweise:Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind einzuhalten.
- Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sind einzuhalten.
- Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens EURO-Norm 6 erfüllen.
“Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben mit Anlagen (einschl. Erklärungen zur Einhaltung...”
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben mit Anlagen (einschl. Erklärungen zur Einhaltung HVTG und Einsatz von Fahrzeugen)
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
- Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
- Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Vergabeplattform des Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zu erfolgen;
- Die Antworten der Vergabestelle werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Kommunikationsbereich der eHAD veröffentlicht und können bis zum Abschluss des Verfahrens eingesehen werden;
- Sobald die Vergabestelle eine Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die eHAD eine automatisierte Benachrichtigung an alle für das Verfahren registrierten Unternehmen. Eine gesonderte Benachrichtigung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
Allgemeine Hinweise:
- Es wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder mehrere Lose abgegeben werden kann;
- auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen;
- die Vorlage eingescannter Nachweise ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern;
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2026/124 der Kommission vom 14.01.2026 sowie die Einhaltung der Vorgaben des HVTG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet;
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen;
- Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind.
Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern und nach Maßgabe von § 17 Abs. 7 HVTG bei der im Land Hessen eingerichteten Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main anfragen, ob der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 615112-6603📞
Fax: +49 611 327 648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 056-195483 (2026-03-19)