Glas- und Gebäudereinigung

Amt Pinnau

Das Amt Pinnau beabsichtigt, im Namen der nachfolgend genannten Auftraggeber, die Leistungen der Unterhalts- und Glasreinigung in einem offenen Verfahren gemäß § 15 VgV zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Glas- und Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Das Amt Pinnau beabsichtigt, im Namen der nachfolgend genannten Auftraggeber, die Leistungen der Unterhalts- und Glasreinigung in einem offenen Verfahren gemäß § 15 VgV zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 E31112741
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung
Menge: 14779 Quadratmeter
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden des Amtes Pinnau
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Kummerfeld, Gemeinde Borstel-Hohenraden, Schulverband Bilsbek, Gemeinde Prisdorf, Gemeinde Ellerbek
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Pinneberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag endet am 31.01.2030 und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wurde.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Reinigungsstunden pro Jahr
Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 E31112741
Titel: Glasreinigung
Menge: 5522.49 Quadratmeter
Beschreibung der Beschaffung: Glasreinigung in den Gebäuden des Amtes Pinnau
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Kummerfeld, Gemeinde Borstel-Hohenraden, Schulverband Bilsbek, Gemeinde Prisdorf, Gemeinde Ellerbek, Gemeinde Tangstedt, Schulverband Rugenbergen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Pinnau Hauptstraße 60 25462 Rellingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-02 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Amt Pinnau Hauptstraße 60 25462 Rellingen
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-26 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Amt Pinnau
Nationale Registrierungsnummer: t:0410179720
Postanschrift: Hauptstr. 60
Postleitzahl: 25462
Postort: Rellingen
Region: Pinneberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: s.kapllani@amt-pinnau.de 📧
Telefon: +49 4101 7972-242 📞
URL: http://www.amt-pinnau.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E31112741 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E31112741 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t:49 4319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431 988-4542 📞
URL: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 190-675037 (2026-09-29)