Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant im Zuge des Ersatzneubaus der Hochstraße Süd die Herstellung einer neuen Gleisverbindung sowie zweier Bahnsteige in Ludwigshafen Mitte im Bereich der bestehenden Straßenbahntrassen zwischen der Rheinquerung Konrad-Adenauer-Brücke und der Haltestelle Berliner Platz sowie zwischen den Haltestellen Berliner Platz und Bleichstraße. Der Ausbau der Gleisanlage erfolgt im festen Fahrbahnsystem "Rheda City D". Die Oberfläche wird mit Asphalteindeckung und Rillenschienen 60R2 hergestellt. Ebenso werden die Weichen und die Kreuzung des zweigleisigen Abzweigs in der Bauweise fester Fahrbahn mit Asphalteindeckung und Rillenschienen 60 R2 durchgeführt. Im Bereich der DB-Brücke werden die Oberfläche und die Schienen erneuert. Die Betonplatte einschließlich der einbetonierten Gitterträgerschwellen soll vorbehandet und durch neue Schienen ersetzt werden. Die Befestigung soll getauscht werden und zwischen den Schwellen weitere Befestigungen an die Betonplatte verankert werden. In Richtung Westen befindet sich ein Travetto-System mit Grüngleis, das bestehen bleibt. Die Haltestelle und der Betriebsbahnsteig werden mit Pflastereindeckung hergestellt. Neben der Gleistrasse befinden sich Geh- und Radwege, die ebenso eine Pflastereindeckung erhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisverbindung Bleichstraße, 2. BA
Referenznummer: 031-26-EK7
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant im Zuge des Ersatzneubaus der Hochstraße Süd die Herstellung einer neuen Gleisverbindung sowie zweier Bahnsteige in Ludwigshafen Mitte im Bereich der bestehenden Straßenbahntrassen zwischen der Rheinquerung Konrad-Adenauer-Brücke und der Haltestelle Berliner Platz sowie zwischen den Haltestellen Berliner Platz und Bleichstraße.
Der Ausbau der Gleisanlage erfolgt im festen Fahrbahnsystem "Rheda City D". Die Oberfläche wird mit Asphalteindeckung und Rillenschienen 60R2 hergestellt. Ebenso werden die Weichen und die Kreuzung des zweigleisigen Abzweigs in der Bauweise fester Fahrbahn mit Asphalteindeckung und Rillenschienen 60 R2 durchgeführt. Im Bereich der DB-Brücke werden die Oberfläche und die Schienen erneuert. Die Betonplatte einschließlich der einbetonierten Gitterträgerschwellen soll vorbehandet und durch neue Schienen ersetzt werden. Die Befestigung soll getauscht werden und zwischen den Schwellen weitere Befestigungen an die Betonplatte verankert werden. In Richtung Westen befindet sich ein Travetto-System mit Grüngleis, das bestehen bleibt.
Die Haltestelle und der Betriebsbahnsteig werden mit Pflastereindeckung hergestellt. Neben der Gleistrasse befinden sich Geh- und Radwege, die ebenso eine Pflastereindeckung erhalten.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant im Zuge des Ersatzneubaus der Hochstraße Süd die Herstellung einer neuen Gleisverbindung sowie zweier Bahnsteige in Ludwigshafen Mitte im Bereich der bestehenden Straßenbahntrassen zwischen der Rheinquerung Konrad-Adenauer-Brücke und der Haltestelle Berliner Platz sowie zwischen den Haltestellen Berliner Platz und Bleichstraße.
Der Ausbau der Gleisanlage erfolgt im festen Fahrbahnsystem "Rheda City D". Die Oberfläche wird mit Asphalteindeckung und Rillenschienen 60R2 hergestellt. Ebenso werden die Weichen und die Kreuzung des zweigleisigen Abzweigs in der Bauweise fester Fahrbahn mit Asphalteindeckung und Rillenschienen 60 R2 durchgeführt. Im Bereich der DB-Brücke werden die Oberfläche und die Schienen erneuert. Die Betonplatte einschließlich der einbetonierten Gitterträgerschwellen soll vorbehandet und durch neue Schienen ersetzt werden. Die Befestigung soll getauscht werden und zwischen den Schwellen weitere Befestigungen an die Betonplatte verankert werden. In Richtung Westen befindet sich ein Travetto-System mit Grüngleis, das bestehen bleibt.
Die Haltestelle und der Betriebsbahnsteig werden mit Pflastereindeckung hergestellt. Neben der Gleistrasse befinden sich Geh- und Radwege, die ebenso eine Pflastereindeckung erhalten.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 86465103-a680-4064-ae5b-0fb553975761
Zusätzliche Informationen:
Es gilt deutsches Recht.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein.
Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Es gilt deutsches Recht.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein.
Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Postleitzahl: 67059
Stadt: Ludwigshafen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-09 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-30 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4f06b2ec-8931-4942-8252-206eca6916ca/suitabilitycriteria
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personen- und Sachschäden: 5.000.000,00 Euro, 2-fach maximiert p.a.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personen- und Sachschäden: 5.000.000,00 Euro, 2-fach maximiert p.a.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5%.
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5%.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB und § 16 VOB/A
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gibt er dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, dass zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert ab. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f VOB/A EU sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gibt er dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, dass zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert ab. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f VOB/A EU sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: bb3ba38c-330d-44de-b3a1-18eaea0b6776
Abteilung: Vergabekammer Rheinland- Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland- Pfalz
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 048-165804 (2026-03-09)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-01+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Es wurden aufgrund von Bieterfragen Änderungen an LV-Positionen vorgenommen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8cb28d18-abec-46f8-bb08-fbfbdc32b0e6-01
Quelle: OJS 2026/S 065-227949 (2026-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1254830.06 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1369646.01 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1254830.06 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Diringer & Scheidel Bauunternehmung GmbH & Co KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1369646.01 💰
Niedrigstes Angebot: 1254830.06 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1254830.06 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2026699378
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Diringer & Scheidel Bauunternehmung GmbH & Co KG
Nationale Registrierungsnummer: ee0c5334-2a49-496a-b5ed-c46f8b3bd067
Postanschrift: Wilhelm-Wundt-Straße 19
Postleitzahl: 68199
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dus.de📧
Telefon: 0621 8607-0📞
Fax: 0621 8607-149 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 087-308870 (2026-05-05)