Vertragsstrafen: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Einzelfristen (Ausführungstermine aus den Leistungsverzeichnissen) der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht erbracht wurde, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz
2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bietergemeinschaften (BIGE)
haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche
Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft
mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt,
wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen.
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner
haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. Bieterfragen:
Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der
Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
https://www.deutsche-evergabe.de. Wir
empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren,
damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen
vollumfänglich informiert werden kann. Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF: Im Falle
einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie
wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hinweispflicht
bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit
der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen
haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten
die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen.
Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen
unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der
Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Referenzen: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: 2 vergleichbare Maßnahmen im Gleisbereich mit SiPo und
Sakra.
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen
(Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignungskriterien
kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die mit dem
Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für
die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 42 VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende
Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben
wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist. Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
gem. § 125 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen
Register, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung;
in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder
einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands, wenn und soweit eine
Eintragungspflicht besteht. Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem
Angebot einzureichen sind: - HVA L-StB Angebotsschreiben - Teile der Leistungsbeschreibung:
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm - HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung - HVA
L-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen - HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA L-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit - HVA L-StB
Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe - Eigenerklärung zur Akzeptanz
von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht - Vertraulichkeitserklärung
- Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG - Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland EU.
Gewährleistungszeit nach VOL/B ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der
VGF.