Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt 5: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
1. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teil-nahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung fi-nanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig er-langter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europä-ischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftli-chen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandats-trägern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Beste-chung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Auslän-dische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Be-stechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind gemäß § 123 Abs. 2 GWB Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
2. Hiermit erkläre/n ich/wir ferner, dass
a) mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen mei-nes/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Ver-fahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfah-rens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich mein/unser Unter-nehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,
c) mein/unser Unternehmen und die ihm zuzurechnenden Personen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
d) mein/unser Unternehmen nicht Vereinbarungen mit anderen Unternehmen ge-troffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Formblatt 6: Erklärung gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme min-destens EUR 3 Mio. für Personenschäden und EUR 3 Mio. für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versiche-rungsunternehmens (Deckungsbestätigung des Versicherers) oder ersatzweise eine Erklärung eines Versicherers, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung mit dem Bieter abzuschließen (eigene Anlage).
Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung!