Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt für den eigenen Bedarf und im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz sowie des Saarlandes jeweils einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Server Systemen verschiedener Geräteklassen und ergänzender Komponenten zu deren Ausstattung aus. Die Beschaffung erfolgt somit auch für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die zur Berechnung der zugesagten Mindestabnahme und des maximalen Vertragsvolumen kalkulierten Mengen, sind im Anhang A der Leistungsbeschreibung für den Landesbetrieb Daten und Information des Landes Rheinland-Pfalz, im Anhang B für die staatlichen und kommunalen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und im Anhang C für das Saarland dargestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Server
Referenznummer: 420-030883
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt für den eigenen Bedarf und im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz sowie des Saarlandes jeweils einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Server Systemen verschiedener Geräteklassen und ergänzender Komponenten zu deren Ausstattung aus. Die Beschaffung erfolgt somit auch für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die zur Berechnung der zugesagten Mindestabnahme und des maximalen Vertragsvolumen kalkulierten Mengen, sind im Anhang A der Leistungsbeschreibung für den Landesbetrieb Daten und Information des Landes Rheinland-Pfalz, im Anhang B für die staatlichen und kommunalen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und im Anhang C für das Saarland dargestellt.
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt für den eigenen Bedarf und im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz sowie des Saarlandes jeweils einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Server Systemen verschiedener Geräteklassen und ergänzender Komponenten zu deren Ausstattung aus. Die Beschaffung erfolgt somit auch für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die zur Berechnung der zugesagten Mindestabnahme und des maximalen Vertragsvolumen kalkulierten Mengen, sind im Anhang A der Leistungsbeschreibung für den Landesbetrieb Daten und Information des Landes Rheinland-Pfalz, im Anhang B für die staatlichen und kommunalen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und im Anhang C für das Saarland dargestellt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130205564.40 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Server des Herstellers Dell
Geschätzter Wert ohne MwSt: 50166713.20 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Ausschreibung der Server-Systeme erfolgt getrennt in folgende Bedarfslose: - Los 1: Server des Herstellers Dell - Los 2: Server für Rheinland-Pfalz - Los 3: Server für das Saarland
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. 1. Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 2. Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt. 1. Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen 2. Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Postleitzahl: 55118
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Server für Rheinland-Pfalz
Geschätzter Wert ohne MwSt: 61425115.40 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Server für das Saarland
Geschätzter Wert ohne MwSt: 18613735.80 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-27 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-27 12:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2022, 2023, 2024 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2022, 2023, 2024 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2022,2023,2024) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2022, 2023, 2024 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2022, 2023, 2024 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 v. H. der prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. - Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 v. H. der prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. - Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
Patronatserklärung für jedes Los mit folgendem Inhalt: "Sehr geehrte Damen und Herren, uns, der ............... (hier bitte Namen und Anschrift des Herstellers eintragen), ist bekannt, dass die ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen), in dem vom Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz (LDI) durchgeführten Vergabeverfahren "Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Server" ein Angebot auf die im Los ............... (hier bitte das Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, eintragen) unter Einbeziehung von Produkten des Herstellers ............... (hier bitte Namen des Herstellers eintragen) abgeben wird. Unter dem Vorbehalt, dass der Zuschlag im Los ............... (hier bitte das Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, eintragen) auf das Angebot der ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen) erteilt wird, verpflichten wir, die ............... (hier bitte Namen des Herstellers eintragen), uns, als Hersteller bezogen auf unsere Produkte gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland, jeweils vertreten durch den LDI, bei einer Insolvenz oder einer sonst begründeten Leistungsunfähigkeit der ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen) sämtliche Gewährleistungsansprüche, welche sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, das durch Zuschlag des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes, jeweils vertreten durch den LDI auf das von der ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen) im Los ............... (hier bitte das Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, eintragen) abgegebene Angebot zustande kommt, zu erfüllen. Im Rahmen der von uns im Falle Insolvenz oder einer sonst begründeten Leistungsunfähigkeit der ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen) geschuldeten Erfüllung der vorgenannten Gewährleistungsansprüche des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes, jeweils vertreten durch den LDI werden wir gegebenenfalls von uns autorisierte Servicepartner einsetzen."
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Patronatserklärung für jedes Los mit folgendem Inhalt: "Sehr geehrte Damen und Herren, uns, der ............... (hier bitte Namen und Anschrift des Herstellers eintragen), ist bekannt, dass die ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen), in dem vom Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz (LDI) durchgeführten Vergabeverfahren "Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Server" ein Angebot auf die im Los ............... (hier bitte das Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, eintragen) unter Einbeziehung von Produkten des Herstellers ............... (hier bitte Namen des Herstellers eintragen) abgeben wird. Unter dem Vorbehalt, dass der Zuschlag im Los ............... (hier bitte das Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, eintragen) auf das Angebot der ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen) erteilt wird, verpflichten wir, die ............... (hier bitte Namen des Herstellers eintragen), uns, als Hersteller bezogen auf unsere Produkte gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland, jeweils vertreten durch den LDI, bei einer Insolvenz oder einer sonst begründeten Leistungsunfähigkeit der ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen) sämtliche Gewährleistungsansprüche, welche sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, das durch Zuschlag des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes, jeweils vertreten durch den LDI auf das von der ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen) im Los ............... (hier bitte das Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, eintragen) abgegebene Angebot zustande kommt, zu erfüllen. Im Rahmen der von uns im Falle Insolvenz oder einer sonst begründeten Leistungsunfähigkeit der ............... (hier bitte Namen des Bieters eintragen) geschuldeten Erfüllung der vorgenannten Gewährleistungsansprüche des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes, jeweils vertreten durch den LDI werden wir gegebenenfalls von uns autorisierte Servicepartner einsetzen."
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022, durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022, durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach…
… § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
… § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
… § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
… § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
… § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
… den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
… Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
… über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
… das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
… ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
… das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
… der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
… as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYNTF#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: DEB35
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Telefon: +49 6131-160📞
Fax: +49 613116-2234 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Postleitzahl: 55118
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-6050📞
Fax: +49 6131-605145 📠
URL: https://www.ldi.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 060-207320 (2026-03-24)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130205564.40 EUR 💰
Beschreibung
50166713.20 EUR 💰
61425115.40 EUR 💰
18613735.80 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-11 12:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-05-11 12:01:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Zudem erklärt der öffentliche Auftraggeber hiermit verbindlich, dass im Falle einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend gemacht werden. - Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. - Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Mängelansprüchebürgschaft über 1 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Zudem erklärt der öffentliche Auftraggeber hiermit verbindlich, dass im Falle einer Leistungsunfähigkeit des Bieters zunächst aus die Patronatserklärung zurückgegriffen wird und Ansprüche aus der Mängelansprüchebürgschaft gegen den Bürgen daher lediglich subsidiär - und damit nur in dem Fall, dass auch der Patron leistungsunfähig wird - geltend gemacht werden. - Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt losübergreifend mindestens drei Referenzen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt losübergreifend mindestens drei Referenzen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-30+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Herabsetzung Bürgschaftssumme Ergänzung Referenzen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: dfde72dc-bf4b-4f5c-a740-90b71723d3ce-01
Quelle: OJS 2026/S 085-301750 (2026-04-30)
Auftragsbekanntmachung (2026-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130205564.40 EUR 💰
Beschreibung
50166713.20 EUR 💰
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus dem zum Los 2 als Ergebnis dieses Vergabeverfahrens geschlossenen Rahmenvertrag können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus dem zum Los 3 als Ergebnis dieses Vergabeverfahrens geschlossenen Rahmenvertrag sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Bezugsberechtigte Einheiten im Los 1 Abweichend sind im Hinblick auf die im Los 1 ausgeschriebenen Leistungen lediglich der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz und das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz bezugsberechtigt.
Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz Aus dem zum Los 2 als Ergebnis dieses Vergabeverfahrens geschlossenen Rahmenvertrag können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz - der Bezirksverband Pfalz - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz - die KommWis GmbH - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes Aus dem zum Los 3 als Ergebnis dieses Vergabeverfahrens geschlossenen Rahmenvertrag sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Bezugsberechtigte Einheiten im Los 1 Abweichend sind im Hinblick auf die im Los 1 ausgeschriebenen Leistungen lediglich der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz und das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz bezugsberechtigt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 61425115.40 EUR 💰
18613735.80 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-04+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Anpassung der Bezugsberechtigten je Los
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 363dea96-c1ef-480e-888d-1da2ccae7ca3-01
Quelle: OJS 2026/S 086-306432 (2026-05-04)