Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herner Inklusionsprojekt - Heilpädagogik in Schule
Referenznummer: VgV-2026-0007
Kurze Beschreibung:
“Herner Inklusionsprojekt - Heilpädagogik in Schule”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herner Inklusionsprojekt - Heilpädagogik in Schule”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Herne”
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-16 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Herne Fachbereich Personal & Zentraler Service (Submissionsstelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da nur...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Der Bewerber reicht zu seinen Unterlagen mindestens eine Referenz unter Nennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten ein, welche eine mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Der Bewerber reicht zu seinen Unterlagen mindestens eine Referenz unter Nennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten ein, welche eine mindestens zweijährige Erfahrung im Be-reich der Inklusion im System Schulen und dem geforderten beruflichen Profil der Heilerzie-hungspflege in einem vergleichbaren Projekt verfügt, insbesondere im Umgang mit und bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Unter-stützungsbedarfen. Als vergleichbar gilt das Projekt, wenn es mindestens eine Dauer von einem Jahr bei Vollzeitbeschäftigung oder zwei Jahren bei Teilzeitbeschäftigung der heilpädagogi-schen Kraft hatte. Als vergleichbar zur Heilerziehungspflege gelten die Berufsgruppen Logopä-die-/Physio-/Ergotherapie; Heilerziehungspädagogik, Rehabilitationspädagogik. Eine entsprechende Referenzangabe ist mit einer Kurzbeschreibung der Erfahrung sowie der Nennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Nr. 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionen (Nr. 523_EU) - Eigenerklärung Information zum Bieter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Abgabe des Angebotes: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Nr. 521_EU) - Eigenerklärung Sanktionen (Nr. 523_EU) - Eigenerklärung Information zum Bieter (CSX-59) - Verpflichtungserklärung Scientology (Nr. 526_EU) - Eigenerklärung zum Datenschutz nach DS-GVO . Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.
“#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DGMA#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-0📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 052-180628 (2026-03-12)