Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zu Los 1 „Versorgung mit Blutbeutelsystemen“ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende für eine anfängliche Festlaufzeit von zwei Jahren sowie (i) für die Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) die Lieferung von 40 fehlerfreien Mustern des angebotenen Blutbeutelsystems und (ii) die Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängern. Hinsichtlich der Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Liefermenge. Die geschätzte Menge der auf Grundlage von Einzelaufträgen zu liefernden Blutbeutelsysteme über die Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren beträgt 26.000 Stück. Die unter diesem Rahmenvertrag maximal mögliche Liefermenge an Blutbeutelsystemen beträgt 32.000 Stück. Ein Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge von Blutbeutelsystemen besteht danach nicht. Die Auftragnehmerin soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Lieferung fehlerfreier Blutbeutelsysteme sowie auf Anforderung der AG (i) der zur Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) erforderlichen Lieferung von 40 fehler-freien Mustern des angebotenen Blutbeutelsytems und (ii) der Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten beauftragt werden. Aus dem Vollblut sollen durch nachgelagerte Produktionsschritte im Beutelsystem Erythrozytenkonzentrat und Plasma hergestellt werden können. Ein Buffycoat soll abgetrennt werden können. Das Blutbeutelsystem soll geeignet sein, dass Vollblut inline zu filtrieren. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-06.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung Blutprodukte - Los 1 - Versorgung mit Blutbeutelsystemen
Referenznummer: S5/01/26
Kurze Beschreibung:
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zu Los 1 „Versorgung mit Blutbeutelsystemen“ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende für eine anfängliche Festlaufzeit von zwei Jahren sowie (i) für die Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) die Lieferung von 40 fehlerfreien Mustern des angebotenen Blutbeutelsystems und (ii) die Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten.
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängern. Hinsichtlich der Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Liefermenge. Die geschätzte Menge der auf Grundlage von Einzelaufträgen zu liefernden Blutbeutelsysteme über die Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren beträgt 26.000 Stück. Die unter diesem Rahmenvertrag maximal mögliche Liefermenge an Blutbeutelsystemen beträgt 32.000 Stück. Ein Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge von Blutbeutelsystemen besteht danach nicht.
Die Auftragnehmerin soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Lieferung fehlerfreier Blutbeutelsysteme sowie auf Anforderung der AG (i) der zur Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) erforderlichen Lieferung von 40 fehler-freien Mustern des angebotenen Blutbeutelsytems und (ii) der Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten beauftragt werden. Aus dem Vollblut sollen durch nachgelagerte Produktionsschritte im Beutelsystem Erythrozytenkonzentrat und Plasma hergestellt werden können. Ein Buffycoat soll abgetrennt werden können. Das Blutbeutelsystem soll geeignet sein, dass Vollblut inline zu filtrieren. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zu Los 1 „Versorgung mit Blutbeutelsystemen“ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende für eine anfängliche Festlaufzeit von zwei Jahren sowie (i) für die Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) die Lieferung von 40 fehlerfreien Mustern des angebotenen Blutbeutelsystems und (ii) die Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten.
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängern. Hinsichtlich der Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Liefermenge. Die geschätzte Menge der auf Grundlage von Einzelaufträgen zu liefernden Blutbeutelsysteme über die Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren beträgt 26.000 Stück. Die unter diesem Rahmenvertrag maximal mögliche Liefermenge an Blutbeutelsystemen beträgt 32.000 Stück. Ein Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge von Blutbeutelsystemen besteht danach nicht.
Die Auftragnehmerin soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Lieferung fehlerfreier Blutbeutelsysteme sowie auf Anforderung der AG (i) der zur Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) erforderlichen Lieferung von 40 fehler-freien Mustern des angebotenen Blutbeutelsytems und (ii) der Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten beauftragt werden. Aus dem Vollblut sollen durch nachgelagerte Produktionsschritte im Beutelsystem Erythrozytenkonzentrat und Plasma hergestellt werden können. Ein Buffycoat soll abgetrennt werden können. Das Blutbeutelsystem soll geeignet sein, dass Vollblut inline zu filtrieren. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Blutbeutel📦 Beschreibung
Interne Kennung: e876e5a3-d9d9-477a-8e36-b4822c6fd522
Titel: Herstellung Blutprodukte – Los 1 – Versorgung mit
Blutbeutelsystemen
Beschreibung der Beschaffung:
Die AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zu Los 1 „Versorgung mit Blutbeutelsystemen“ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende für eine anfängliche Festlaufzeit von zwei Jahren so-wie (i) für die Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) die Lieferung von 40 fehlerfreien Mustern des angebotenen Blutbeutelsystems und (ii) die Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten.
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängern. Hinsichtlich der Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Liefermenge. Die geschätzte Menge der auf Grundlage von Einzelaufträgen zu liefernden Blutbeutelsysteme über die Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren beträgt 26.000 Stück. Die unter diesem Rahmenvertrag maximal mögliche Liefermenge an Blutbeutelsystemen beträgt 32.000 Stück. Ein Anspruch auf Bestellung einer bestimmten Anzahl an Blutbeutelsystemen besteht danach nicht.
Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Lieferung fehlerfreier Blutbeutelsysteme sowie auf Anforderung der AG (i) der zur Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) erforderlichen Lieferung von 40 fehlerfreien Mustern des angebotenen Blutbeutelsytems und (ii) der Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten beauftragt werden. Aus dem Vollblut sollen durch nachgelagerte Produktionsschritte im Beutelsystem Erythrozytenkonzentrat und Plasma hergestellt werden können. Ein Buffycoat soll abgetrennt werden können. Das Blutbeutelsystem soll geeignet sein, dass Vollblut inline zu filtrieren. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Die AG beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zu Los 1 „Versorgung mit Blutbeutelsystemen“ den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende für eine anfängliche Festlaufzeit von zwei Jahren so-wie (i) für die Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) die Lieferung von 40 fehlerfreien Mustern des angebotenen Blutbeutelsystems und (ii) die Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten.
Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängern. Hinsichtlich der Beschaffung von fehlerfreien Blutbeutelsystemen zur Vollblutspende über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Liefermenge. Die geschätzte Menge der auf Grundlage von Einzelaufträgen zu liefernden Blutbeutelsysteme über die Vertragslaufzeit von maximal 4 Jahren beträgt 26.000 Stück. Die unter diesem Rahmenvertrag maximal mögliche Liefermenge an Blutbeutelsystemen beträgt 32.000 Stück. Ein Anspruch auf Bestellung einer bestimmten Anzahl an Blutbeutelsystemen besteht danach nicht.
Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der Lieferung fehlerfreier Blutbeutelsysteme sowie auf Anforderung der AG (i) der zur Validierung des Blutbeutelsystems gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) erforderlichen Lieferung von 40 fehlerfreien Mustern des angebotenen Blutbeutelsytems und (ii) der Lieferung und Überlassung der zur Validierung des Herstellungsprozesses der Blutprodukte im Zuge der Herstellung erforderlichen fehlerfreien Geräte für einen Zeitraum von drei Monaten beauftragt werden. Aus dem Vollblut sollen durch nachgelagerte Produktionsschritte im Beutelsystem Erythrozytenkonzentrat und Plasma hergestellt werden können. Ein Buffycoat soll abgetrennt werden können. Das Blutbeutelsystem soll geeignet sein, dass Vollblut inline zu filtrieren. Insofern sind nach Maßgabe der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Postleitzahl: 51109
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
2 x 1 Jahr. Über die anfängliche Festlaufzeit von 2 Jahren hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängern.
2 x 1 Jahr. Über die anfängliche Festlaufzeit von 2 Jahren hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängern.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-06 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-28 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“
zugeordnet.] Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9
aufgelistete Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert
auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1.
Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im
Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil), 2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft), 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5
KorruptionsbGNRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen), 4.Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs.3
MiLoG), 5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe), 6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe), 7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland)
9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formular - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur Berufsausübung“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“
zugeordnet.] Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9
aufgelistete Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert
auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1.
Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im
Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil), 2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft), 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5
KorruptionsbGNRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen), 4.Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19 Abs.3
MiLoG), 5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe), 6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe), 7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland)
9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formular - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.] Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert
werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens
2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der
vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens
2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/supplier/external/subproject/b9fdd11c-4b20-4796-a4cc-bea200df9a9c/suitabilitycriteria
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Berufliche Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.] Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert
werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens
2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der
vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens
2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.] 1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular Erklärung über den
Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ zugeordnet.] 1. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular Erklärung über den
Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.] Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantragvorzulegen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbare Referenzleistungen sind solche, die kumulativ, (1) die Lieferung einer Gesamtmenge von 26.000 Blutbeutelsystemen (in mehreren Einzellieferungen oder einer Gesamtlieferung), (2) die gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) validierbar sind, (3) an ein Krankenhaus oder einen Krankenhausverbund oder ein medizinisches Versorgungszentrum oder einen Blutspendedienst erfassen.
Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Die Leistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft /Die Bewerbergemeinschaft /Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft /ein Eignungsverleiherin der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbare Referenzleistungen sind solche, die kumulativ,
(1) die Lieferung einer Gesamtmenge von 26.000 Blutbeutelsystemen (in mehreren Einzellieferungen oder einer Gesamtlieferung), (2) die gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) validierbar sind, (3) an ein Krankenhaus oder einen Krankenhausverbund oder ein medizinisches Versorgungszentrum oder einen Blutspendedienst erfassen.
Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Die Leistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft /Die Bewerbergemeinschaft /Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft /ein Eignungsverleiherin der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.] Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantragvorzulegen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbare Referenzleistungen sind solche, die kumulativ, (1) die Lieferung einer Gesamtmenge von 26.000 Blutbeutelsystemen (in mehreren Einzellieferungen oder einer Gesamtlieferung), (2) die gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) validierbar sind, (3) an ein Krankenhaus oder einen Krankenhausverbund oder ein medizinisches Versorgungszentrum oder einen Blutspendedienst erfassen.
Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Die Leistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft /Die Bewerbergemeinschaft /Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft /ein Eignungsverleiherin der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbare Referenzleistungen sind solche, die kumulativ,
(1) die Lieferung einer Gesamtmenge von 26.000 Blutbeutelsystemen (in mehreren Einzellieferungen oder einer Gesamtlieferung), (2) die gemäß EudraLex - Band 4 - Richtlinien der Guten Herstellungspraxis (GMP) validierbar sind, (3) an ein Krankenhaus oder einen Krankenhausverbund oder ein medizinisches Versorgungszentrum oder einen Blutspendedienst erfassen.
Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Die Leistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Der Bewerber / Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft /Die Bewerbergemeinschaft /Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft / eine Bewerbergemeinschaft /ein Eignungsverleiherin der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität“ zugeordnet.] 1. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität“ zugeordnet.] 1. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 005-010882 (2026-01-06)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-21) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: ca9d292c-3fa6-4ccf-b565-9a4f5fe25883
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB
ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB
gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag
gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB
ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB
gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag
gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-21+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Ziffer 5.1.16 "Informationen über die Überprüfungsfristen" dieser Bekanntmachung wurde ergänzt.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ef2807c3-33fc-4a2e-a82a-83d008dbc18a-01
Quelle: OJS 2026/S 015-049702 (2026-01-21)