Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 1 - Standardspielscheine Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 2 - Sonderspielscheine

LOTTO Hamburg GmbH

LOS 1: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Standardspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Standardspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Standardspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern. LOS 2: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Sonderspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Sonderspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Sonderspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 1 - Standardspielscheine Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 2 - Sonderspielscheine
Referenznummer: VL-260104
Kurze Beschreibung:
LOS 1: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Standardspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Standardspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Standardspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern. LOS 2: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Sonderspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Sonderspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Sonderspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 733 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 VL-260104
Titel: LOS 1: Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen - Standardspielscheine
Geschätzter Wert ohne MwSt: 488 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
LOS 1: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Standardspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Standardspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Standardspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsorte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-18 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für die Laufzeit von einem Jahr fest abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um noch ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung ohne dass er einer Kündigungserklärung bedarf.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 VL-260104
Titel: LOS 2: Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen - Sonderspielscheine
Geschätzter Wert ohne MwSt: 245 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
LOS 2: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Sonderspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Sonderspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Sonderspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-30 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden, gem. § 56 Abs. 2…
… VgV
… VgV.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1“. Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - LOS 1“ und „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer - LOS 1“. Dort ist vom Bieter bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz im Bereich Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielescheinen in den letzten drei Geschäftsjahren (= Vorliegen eines Jahresabschlusses) (2023, 2024 und 2025) abzugeben.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - LOS 1“ sowie im Dokument „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer - LOS 1“. Dort ist vom Bieter bzw. ggf. vom Eignungsverleiher darzustellen, dass er die Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, wie von der LOTTO Hamburg GmbH, gem. Dokument „Leistungsbeschreibung - LOS 1“, erbringen kann. Die durch die Bieter ausgeführten Referenzen sollen die technische und berufliche Eignung des Bieters zur Erfüllung der im Dokument „Leistungsbeschreibung - LOS 1“ geforderten Leistungen belegen. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist anzugeben, welche Referenzprojekte von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. vom Bieter und dem eignungsleihgebenden Unterauftragnehmer durchgeführt wurden. Hierzu sind die Dokumente „Eignungsangaben - LOS 1“ und „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - LOS 1“ sowie „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer - LOS 1“ zu verwenden. Der Bieter benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare, die nicht älter als 2023 sind und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Vergleichbar sind Referenzen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (siehe Dokument „Leistungsbeschreibung – LOS 1“), wenn sie die Herstellung von Spielscheinen für Glücksspiele und den Transport dieser an unterschiedliche Standorte zum Gegenstand hatten. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat zu den jeweiligen Referenzen anzugeben, durch wen (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe) das Referenzprojekt ausgeführt worden ist. Ferner ist der Auftraggeber mit vollständigem Namen und Anschrift zu benennen. Er hat zudem die Branche, die ausgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben zur Vergleichbarkeit zu beschreiben und den Leistungszeitraum sowie das Auftragsvolumen anzugeben. Sofern das Auftragsvolumen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und dem Auftraggeber unterliegen sollte, kann der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft das Auftragsvolumen umschreiben und beispielsweise mit einem „fünf-stelliger Gesamtbetrag“ oder ca. Angaben ausführen. Der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher hat zudem die Erklärung abzugeben, dass die Lieferanten und Ansprechpartner die deutsche Sprache fließend sprechen und in Wort und Schrift verstehen.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128…
… GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 2" zu übermitteln.
… GWB. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben Los 1" bzw. "Eignungsangaben Los 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen Los 2" zu übermitteln.
… GWB, des § 21 Arbeitnehmerentsendegesetzes; § 98 c des Aufenthaltsgesetzes; § 19 des Mindestlohngesetzes; § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfalts-pflichtgesetzes. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben - LOS 2" mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" bzw. "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - LOS 1" zu übermitteln.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: LOTTO Hamburg GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr. DE263266798
Postanschrift: Überseering 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@lotto-hh.de 📧
Telefon: +49 40 63205-0 📞
URL: https://www.lotto-hh.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E33314452 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E33314452 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
LOS 1: Die während der jeweiligen Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge der von mir/uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus Ziffer 4 Abs. 2 der „Leistungsbeschreibung - LOS 1“. Für die LOTTO Hamburg GmbH besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um eine Schätzung anhand des Bedarfs in der Vergangenheit. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresmenge durchgängig gedruckt werden kann. Eine Abnahmeverpflichtung besteht für LOTTO Hamburg nicht. LOTTO Hamburg behält sich vor, die angegebenen Mengen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ein Mindestbestellwert ist nicht vereinbart. Die maximal aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ergeben sich in Anlehnung an das Preisangebot des Auftragnehmers aus dem Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ wie folgt: Der im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ in der lfd. Nr. 40 angegebene Gesamtpreis in €/netto bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Die LOTTO Hamburg GmbH geht davon aus, dass auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 200% des Netto-Gesamtpreises des Dokumentes „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ können Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“. Während der Vertragslaufzeit kann es erforderlich werden, dass andere Auflagengrößen (weiß unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“) anstatt der geschätzten Auflagengröße (gelb unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“) aufgrund des Bedarfes von LOTTO Hamburg abgerufen werden müssen. Daher sind die entsprechenden Preise ebenfalls im Preisblatt aufzuführen. Da derzeit nicht abgesehen werden kann, ob überhaupt und in welchem Vertragsjahr diese Auflagengrößen abgerufen werden, wird die jeweilige geschätzte Menge mit 1 im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ angegeben. LOS 2: Die während der jeweiligen Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge der von mir/uns zu erbringen-den Leistungen ergibt sich aus Ziffer 4 Abs. 2 der „Leistungsbeschreibung - LOS 2“. Für die LOTTO Hamburg GmbH besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um eine Schätzung anhand des Bedarfs in der Vergangenheit. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresmenge durchgängig gedruckt werden kann. Eine Abnahmeverpflichtung besteht für LOTTO Hamburg nicht. LOTTO Hamburg behält sich vor, die angegebenen Mengen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ein Mindestbestellwert ist nicht vereinbart. Die maximal aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ergeben sich in Anlehnung an das Preisangebot des Auftragnehmers aus dem Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ wie folgt: Der im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ in der lfd. Nr. 21 angegebene Gesamtpreis in €/netto bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Die LOTTO Hamburg GmbH geht davon aus, dass auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 200% des Netto-Gesamtpreises des Dokumentes „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ können Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“. Während der Vertragslaufzeit kann es erforderlich werden, dass andere Auflagengrößen (weiß unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ anstatt der geschätzten Auflagengröße (gelb unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“) aufgrund des Bedarfes von LOTTO Hamburg abgerufen werden müssen. Daher sind die entsprechenden Preise ebenfalls im Preisblatt aufzuführen. Da derzeit nicht abgesehen werden kann, ob überhaupt und in welchem Vertragsjahr diese Auflagengrößen abgerufen werden, wird die jeweilige geschätzte Menge mit 1 im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ angegeben.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40 42823-1690 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 191-677959 (2026-09-30)