1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer
Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf
die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers
(m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für
alle Geschlechter. 3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber
bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. 4) Enthalten die
Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Auffassung
des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten,
Missverständnisse, o.ä.), wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der
ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. 5) Wichtig: Seit dem 18.10.18
besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der
Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal. Die
agstaUMWELT GmbH ist seitens der Gemeinde Überherrn mit der Durchführung und
Betreuung des Verfahrens beauftragt. Die zum Download bereitgestellten
Unterlagen sind auf
www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über
Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der
Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei.
Angebote, die nicht über das Vergabeportal subreport, sondern per E-Mail,
schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden
AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter
rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut
machen. 6) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot
eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag
erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des
Angebots sein Einverständnis hiermit. 7) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden gemäß §
8a Abs. 1 VOB/A EU (Abschnitt 1) Bestandteil des Vertrags.