HLS-Arbeiten Modulgebäude

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt

4 bestehende Klassenraumcontainer müssen von der Steinbergschule zur Lindenschule umgesetzt und mit neuen Sanitär-. Heizungs- und Lüftungsinstallationen versehen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: HLS-Arbeiten Modulgebäude
Referenznummer: SanLinden-HLS-Modul BA3
Kurze Beschreibung:
4 bestehende Klassenraumcontainer müssen von der Steinbergschule zur Lindenschule umgesetzt und mit neuen Sanitär-. Heizungs- und Lüftungsinstallationen versehen werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: SanLinden-HLS-Modul BA3
Beschreibung der Beschaffung:
Sanitärtechnik: 2 Waschtisch-/Handwaschbeckenanlage 4 m Schmutzwasserleitung bis DN 100 aus HT-Rohr 20 m Schmutzwasserleitung bis DN 100 aus PP inkl. Wärmedämmung und PVC-Mantel 3 Stk. Trinkwasserarmaturen bis DN 32 inkl. Dämmkappe 85 m Trinkwasserleitung aus Edelstahl bis DN 20 inkl. Wärmedämmung 51 m Heizband für Schmutzwasser & Trinkwasserleitung Heiztechnik: 1 Stk. Luft/Wasser-Splitblockwärmepumpe 1 Stk Pufferspeicher 210 Liter 301 m C-Stahlrohr Wärmedämmung 1 Stk. Befüllen der Heizungsanlage 17 Stk. Ventilheizkörper inkl. Befestigung 6 Stk Ventilheizkörper-Anschlussverschraubung 2 Stk. Einzel-Klemmrosetten 16 Stk. Doppelrosetten 12 Stk. Kugelabsperrhahn bis DN 32 Raumlufttechnik: 4 Stk. Einbaugerät mit Wärmerückgewinnung 4 Stk. Distanzrahmen 4 Stk. Bedienelement 4 Stk. Kohlendioxydfühler
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lindenschule, Lindenstraße 13, 65830 Kriftel
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Stadt: Hofheim am Taunus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-03 📅
Datum des Endes: 2026-09-18 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-02 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-02 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-02 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert, soweit eine Nachforderung nach der VOB(A) EU zulässig ist.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Beschaffung unterliegt den Verpflichtungen aus der Verordnung 2022/2560 über drittstaatliche Subventionen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl, ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3 Referenznachweisen über
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung Sanktions-VO: Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen zu Ausschlüssen von Vergabeverfahren.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Nationale Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192201-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MCJ7/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MCJ7 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MCJ7 🌏
Name: Kommunikation über das Deutsche Vergabeportal
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37MCJ7#
Körper überprüfen
Name: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Nationale Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe_projekte@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192201-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 043-147411 (2026-03-02)