Zusätzliche Informationen
Beurteilung der Eignung
Die Eignung für die zu vergebene Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass ein Bieter nur dann präqualifiziert ist, wenn die für ihn im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben mit den Eignungsanforderungen des Auftraggebers übereinstimmen. Der Bieter hat vor Abgabe eines Angebotes selbst zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen! Sofern dies nicht der Fall ist, erfolgt die Nachweisführung nach § 6b Abs. 2 EU VOB/A durch Vorlage von Einzelnachweisen (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Referenz eines Bieters im Präqualifikationsverzeichnis nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. In diesem Fall sind für das Vorliegen eines wirksamen Angebots zusätzliche Eignungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Erfüllen die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen die Vergleichbarkeitsanforderungen nicht, dürfen diese nicht nachgefordert werden!
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot einzureichen:
1. Nachweis zu § 6a Nr. 1 VOB/A EU
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
b) Handwerksrolle oder Berufs- bzw. Handelsregistereintrag
2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 6a Nr. 2 VOB/A EU)
a) Aufstellung des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, pro Jahr einzeln ausgewiesen
b) Mindestjahresumsatz das 1-fache des geschätzten Auftragswertes
3. Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (§ 6a Abs. 3 VOB/A EU)
a) Technische Fachkräfte
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal:
- Meister/Techniker: Anzahl >4,
- Facharbeiter/Monteure: Anzahl >10
- Hilfskräfte/Hilfsmonteure: Anzahl Anzahl >6
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren: Mind. 20 Personen
b) Vergleichbare) Referenzen über die in den letzten 5 Jahren ausgeführte Aufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers mit entsprechenden Nachweisen.
Gefordert wird: mind. 3 Referenzen, je mit einem Auftragswert >=800.000,- € brutto
4. Weitere vorzulegende unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
5. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein funktionsfähiges Muster gemäß Pos. 01.01.0110 vorzulegen.
Das Muster wird bis zu einer Summe i.H.v. 500,- € netto auf Rechnung erstattet.
6. Nach Auftragserteilung ist für die Sicherheit der Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme brutto vorzulegen. Als Sicherheit für Mängelansprüche wird eine Bürgschaft für Mängelansprüche von 3 % der Abrechnungssumme.
Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt, Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Nähere Angaben hierzu siehe Vergabeunterlagen.