Zusätzliche Informationen: 1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe- Plattform
abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). . 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der
Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots und
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen
rechtzeitig anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der
Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder
Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die
Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die
spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen
Anforderung auszugehen. . 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform
über die bei der Erstanmeldung hinterlegte EMail-Adresse. Es ist eine dauerhafte
Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/
Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat,
erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen
Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht
registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich
regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben. . 4)
Teilnehmerinformationen: Teilnehmer-Anfragen werden vom AG anonymisiert und mit Antwort
der Vergabestelle allen Teilnehmern über die eVergabe-Plattform zur Verfügunggestellt. Die
Inhalte der Teilnehmerinformationen sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei
Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. . 5)
Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob
er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab.
Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen
nachzureichen. . 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch
den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. . 7) Nicht
deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt
werden. . 8) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden den Interessenten/
Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet. . 9) Bei den verwendeten personenbezogenen
Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. . 10) Über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie
Informationen unter
https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.