Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt plant im Bereich der Alandniederung, nördlich von Osterburg, den vorhandenen Alanddeich zu sanieren. Im betrachteten Deichabschnitt werden ca. 2.200 m Deich saniert. Für die im Lageplan dargestellte Lösungsmöglichkeit wurde folgende Geometrie des sanierten Deichkörpers angenommen. Die neue Deichkronenbreite beträgt 3,0 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1:3. Die Deichoberfläche wird wieder mit einer Grasansaat versehen. Die fehlende Deichkubatur wird mit Aueton ausgeglichen. Es wird keine gesonderte Deichdichtung eingebaut, da der vorhandene Deich komplett aus Aueton besteht. Lediglich im Übergangsbereich zum Deichneubau Stat. 2+166…2+176,7 wird eine Deichdichtung eingebaut. Der Deichverteidigungsweg wird landseitig auf einer 5,0 m breiten Berme mit Betonsystempflaster neu angelegt.Rampen und Überfahrten erhalten eine Neigung von 1:10. Tiefborde wasserseitig im Kronenbereich, landseitig am Ende von Auf-, Über- und Abfahrten Gehölze werden bis min. 5,0 m beidseitig vom neuen Deichfuß entfernt. Zur Druckentlastung erfolgt der Einbau eines Entlastungsschlitzes im landseitigen Deichschutzstreifen. Die Sanierung (Baustation 0+000,00…2+176,00, eigene Baustationierung) erfolgt laut Aufgabenstellung in der vorhandenen Deichtrasse. Hier: Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination nach BauStellV in Planungs- und Ausführungsphase
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HWSB rechter Alanddeich Wahrenberger Brücke - Brücke Pollitz km 11,8 - 14,0
SiGeKo
Referenznummer: 26/N/0016/OB
Kurze Beschreibung:
“Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt plant im Bereich der Alandniederung, nördlich von Osterburg, den vorhandenen...”
Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt plant im Bereich der Alandniederung, nördlich von Osterburg, den vorhandenen Alanddeich zu sanieren.
Im betrachteten Deichabschnitt werden ca. 2.200 m Deich saniert. Für die im Lageplan dargestellte Lösungsmöglichkeit wurde folgende Geometrie des sanierten Deichkörpers angenommen.
Die neue Deichkronenbreite beträgt 3,0 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1:3. Die Deichoberfläche wird wieder mit einer Grasansaat versehen. Die fehlende Deichkubatur wird mit Aueton ausgeglichen. Es wird keine gesonderte Deichdichtung eingebaut, da der vorhandene Deich komplett aus Aueton besteht. Lediglich im Übergangsbereich zum Deichneubau Stat. 2+166…2+176,7 wird eine Deichdichtung eingebaut.
Der Deichverteidigungsweg wird landseitig auf einer 5,0 m breiten Berme mit Betonsystempflaster neu angelegt.Rampen und Überfahrten erhalten eine Neigung von 1:10. Tiefborde wasserseitig im Kronenbereich, landseitig am Ende von Auf-, Über- und Abfahrten
Gehölze werden bis min. 5,0 m beidseitig vom neuen Deichfuß entfernt.
Zur Druckentlastung erfolgt der Einbau eines Entlastungsschlitzes im landseitigen Deichschutzstreifen. Die Sanierung (Baustation 0+000,00…2+176,00, eigene Baustationierung) erfolgt laut Aufgabenstellung in der vorhandenen Deichtrasse.
Hier: Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination nach BauStellV in Planungs- und Ausführungsphase
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt plant im Bereich der Alandniederung, nördlich von Osterburg, den vorhandenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt plant im Bereich der Alandniederung, nördlich von Osterburg, den vorhandenen Alanddeich zu sanieren.
Im betrachteten Deichabschnitt werden ca. 2.200 m Deich saniert. Für die im Lageplan dargestellte Lösungsmöglichkeit wurde folgende Geometrie des sanierten Deichkörpers angenommen.
Die neue Deichkronenbreite beträgt 3,0 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1:3. Die Deichoberfläche wird wieder mit einer Grasansaat versehen. Die fehlende Deichkubatur wird mit Aueton ausgeglichen. Es wird keine gesonderte Deichdichtung eingebaut, da der vorhandene Deich komplett aus Aueton besteht. Lediglich im Übergangsbereich zum Deichneubau Stat. 2+166…2+176,7 wird eine Deichdichtung eingebaut.
Der Deichverteidigungsweg wird landseitig auf einer 5,0 m breiten Berme mit Betonsystempflaster neu angelegt.Rampen und Überfahrten erhalten eine Neigung von 1:10. Tiefborde wasserseitig im Kronenbereich, landseitig am Ende von Auf-, Über- und Abfahrten
Gehölze werden bis min. 5,0 m beidseitig vom neuen Deichfuß entfernt.
Zur Druckentlastung erfolgt der Einbau eines Entlastungsschlitzes im landseitigen Deichschutzstreifen. Die Sanierung (Baustation 0+000,00…2+176,00, eigene Baustationierung) erfolgt laut Aufgabenstellung in der vorhandenen Deichtrasse.
Hier: Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination nach BauStellV in Planungs- und Ausführungsphase
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Zusätzliche Informationen:
“1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
2) Es wird darauf...”
Zusätzliche Informationen
1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 16a (1) VOB/A EU werden Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ausgenommen sind die Unterlagen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Bieterangabenverzeichnis (wenn den Vergabeunterlagen beigefügt)..
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Stendal, nördlich von Seehausen, in der Gemarkung Pollitz, Flure 2 und 5 sowie in der Gemarkung Wahrenberg, Flur 4, rechts des Alands”
Ort der Leistung: Stendal🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-24 10:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-24 10:46:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung
- Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung;
- Bescheinigungen für die Eintragungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung
- Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung;
- Bescheinigungen für die Eintragungen (Handelsregisterauszug, IHK-Nachweis, (Handwerks-/ Gewerbekarte) bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“+ Umsatzangabe (Umsatzangaben in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
+ Umsatzangabe (Umsatzangaben in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung))
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbarer Leistungen mit folgenden Angaben (in Anlehnung an das Formblatt 124) :
- Ansprechpartner...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbarer Leistungen mit folgenden Angaben (in Anlehnung an das Formblatt 124) :
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum
davon eine Referenz SiGeKo Planungss- und Ausführungsphase für ein Deichbauvorhaben, Bausumme > 2,0 Mio € netto, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren
Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“+ Angaben zu Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
+ Angaben zu Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“+ Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe:
- im Handelsregister eingetragen (Handelsregisterauszug),
- bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
+ Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe:
- im Handelsregister eingetragen (Handelsregisterauszug),
- bei der Industrie‐ und Handelskammer eingetragen (IHK-Eintragungsnachweis),
- als Freiberufler bei der Architekten‐ oder Ingenieurkammer eingetragen (Eintragungsnachweis),
- für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle eingetragen (Handwerks- / Gewerbekarte)
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet (Kurzerläuterung zur Nichteintragung)
Nachweise:
- Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung,
- Bescheinigungen für die o.g. Eintragungen bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweise:
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“+ Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“+ Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Nachweise: Fachausbildung an einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
+ Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Nachweise: Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z.B. Urkunde)
“1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
2) Es wird darauf...”
1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU - TVERGG werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 012-035911 (2026-01-16)