Auftragsbekanntmachung (2026-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingeniuerleistung altes Kasernengelände Herborn-Seelbach
Reference number: O1-2026-0008
Kurze Beschreibung:
“Ingenieurleistung nach HOAI 2021, Planungsleistungen für Verkehrsflächen und Abwassernetz”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ingenieur und Planungsleistungen” Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Alle Unterlagen werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Auch die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich digital.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-18 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-18 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 037-125227 (2026-02-20)