Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt für sechs ihrer sieben Bezirksämter (Wandsbek, Hamburg-Nord, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Altona und Harburg) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrag zur regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung der bezirkseigenen Spielplätze und weiterer Standorte mit Spielgeräten zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Inspektionsleistungen für Spielplätze und Spielgeräte in den
Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg (2026-2030)
Referenznummer: BAA OV 2025-22-0390
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt für sechs...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt für sechs ihrer sieben Bezirksämter (Wandsbek, Hamburg-Nord, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Altona und Harburg) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrag zur regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung der bezirkseigenen Spielplätze und weiterer Standorte mit Spielgeräten zu vergeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 601 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Jährliche Hauptinspektion sowie die monatliche operative Inspektion inklusive der Erfassung im Spielgerätekataster.”
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Jährliche Hauptinspektionen inklusive der Erfassung im Spielgerätekataster” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Jährliche Hauptinspektionen inklusive der Erfassung im Spielgerätekataster.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-16 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf die angegebenen Kategorien zutreffen, sondern können auch für weitere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf die angegebenen Kategorien zutreffen, sondern können auch für weitere gelten:
• Angaben für Registerabfragen (Identifikationsnummer, Registergericht)
• Angaben zum Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Angabe von Umsatzzahlen
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Das Konzept (siehe Ziffer 2.3)
• Fachkundenachweis:
Aktuelles Zertifikat einer staatlich zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEULA), oder ein gleichwertiger Befähigungsnachweis.
Der Fachkundenachweis muss eine Gültigkeit für das erste Auftragsjahr haben und die Rezertifizierung für die Folgejahre ist durch den Auftragnehmer eigenständig 6 Monate vor Jahresende nachzureichen.
• Zertifikate „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN 79161 Teil 1 und Teil 2:
Mit dem Angebot sind Qualifizierungsnachweise (Zertifikate) für das eingesetzte Prüfpersonal einzureichen. Es werden auch abgelaufene Zertifikate als Nachweis der Eignung akzeptiert, sofern diese belegen, dass das Prüfpersonal bereits im Besitz der geforderten Qualifikation war. Wichtig: Am Tag der jeweiligen Spielplatzprüfung muss das Prüfpersonal im Besitz eines gültigen Qualifizierungsnachweises sein.
• Zertifikat „Spielplatz und Freizeitanlagen-Prüfer“ nach DIN EN 16899 und DIN EN 14974.
• Zusatzqualifizierung zum "Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer" nach DIN EN 16630 und DIN EN 15312.
• Prüfer: Nachweis über Erfahrungen der eingesetzten Prüfer (siehe Anlage Profilblatt)
•Nachweis über Erfahrungen mit der Hard-, und Software „Spielgerätekataste“, oder eine entsprechende Schulung. (siehe Ziffer 2.1)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die nachfolgenden Erklärungen sind bei Abgabe des Angebotes einzureichen:
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die nachfolgenden Erklärungen sind bei Abgabe des Angebotes einzureichen:
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• Erklärung zur Beachtung des Preisrechts
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: fc2a82a7-8962-48a4-bf78-45738e80fa10
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 051-175673 (2026-03-12)