Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der technischen Anlagen der AOK Hessen (im Folgenden Auftraggeberin) sowie der Störungsbeseitigung an diesen Anlagen. Unter technischen Anlagen werden sämtliche im Mengengerüst (Anlage D.03a) genannten Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär verstanden. Die Anlagen befinden sich an 16 Standorten der Auftraggeberin und daher ist der Auftragsgegenstand in 16 Lose (Anlage D.03a) aufgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Instandhaltung der Heizung-, Lüftung-, Klima- und Sanitärtechnik
Reference number: VG_2025_016
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der technischen Anlagen der AOK Hessen (im Folgenden Auftraggeberin) sowie der Störungsbeseitigung an diesen...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der technischen Anlagen der AOK Hessen (im Folgenden Auftraggeberin) sowie der Störungsbeseitigung an diesen Anlagen. Unter technischen Anlagen werden sämtliche im Mengengerüst (Anlage D.03a) genannten Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär verstanden. Die Anlagen befinden sich an 16 Standorten der Auftraggeberin und daher ist der Auftragsgegenstand in 16 Lose (Anlage D.03a) aufgeteilt.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 16
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 16
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat.
Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen.
Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt.
Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden.
Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen.
Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert.
Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen.
Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert).
Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05 -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05 - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05).
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister, von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister, sofern notwendig, von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16
Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in
- branchenüblicher Höhe (EUR) für Sachschäden
- branchenüblicher Höhe (EUR) für Personenschäden
- branchenüblicher Höhe (EUR) für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen)
Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- Personen- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenanzahl gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben:
- Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden insbesondere im Hinblick auf den situationsbezogenen Bedarf an Wartungsleitungen für Heizungen, Lüftungen, Klima und Sanitär sicherstellen.
- Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Anlagenmechaniker für Lüftungs-, Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur und Heizungs- und Lüftungsbauer abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 2 pro Jahr betragen.
- Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden.
Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.04.
+++
Die besonderen Vertragsbedingungen zum Hessischen Vergabe-...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.04.
+++
Die besonderen Vertragsbedingungen zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gemäß Anlage D.02.
+++
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTGM66D0S#
Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTGM66D0S#
Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen.
Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
+++
Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:0049 22894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartelamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: http://www.aok.de/hessen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 034-116382 (2026-02-16)