Das BMWE trägt aufgrund seiner Zuständigkeit für die KSG-Sektoren Energiewirtschaft, Industrie und Gebäude sowie seiner Federführung bei der Erstellung des deutschen NECP eine besondere Verantwortung für die Entwicklung und Bewertung energie- und klimapolitischer Maßnahmen. Ziel des Auftrags ist es, das BMWE (Abteilung III) durch quantitative Analysen bei der Konzeption, Bewertung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zu unterstützen. Untersucht werden insbesondere die erzielbaren Treibhausgasminderungen, ökonomische Auswirkungen auf öffentliche Haushalte, Unternehmen und Verbrauchergruppen sowie Aspekte der Akzeptanz und Umsetzbarkeit. Die Arbeiten bauen auf bestehenden Gesamtsystem-Modellierungen zu den THG-Projektionen auf und berücksichtigen weitere Wirkungsabschätzungen aus relevanten Quellen. Die Ergebnisse werden entsprechend den Anforderungen von KSG und NECP aufbereitet und transparent hinsichtlich Annahmen, Methoden und Ergebnissen dokumentiert. Ziel ist eine wissenschaftlich fundierte, übersichtliche und technisch nutzbare Entscheidungsgrundlage für die Energie- und Klimapolitik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Integrierte Analysen energie- und klimapolitische Maßnahmen zum Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP)
Referenznummer: 17104/004-26#021
Kurze Beschreibung:
Das BMWE trägt aufgrund seiner Zuständigkeit für die KSG-Sektoren Energiewirtschaft, Industrie und Gebäude sowie seiner Federführung bei der Erstellung des deutschen NECP eine besondere Verantwortung für die Entwicklung und Bewertung energie- und klimapolitischer Maßnahmen.
Ziel des Auftrags ist es, das BMWE (Abteilung III) durch quantitative Analysen bei der Konzeption, Bewertung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zu unterstützen. Untersucht werden insbesondere die erzielbaren Treibhausgasminderungen, ökonomische Auswirkungen auf öffentliche Haushalte, Unternehmen und Verbrauchergruppen sowie Aspekte der Akzeptanz und Umsetzbarkeit.
Die Arbeiten bauen auf bestehenden Gesamtsystem-Modellierungen zu den THG-Projektionen auf und berücksichtigen weitere Wirkungsabschätzungen aus relevanten Quellen. Die Ergebnisse werden entsprechend den Anforderungen von KSG und NECP aufbereitet und transparent hinsichtlich Annahmen, Methoden und Ergebnissen dokumentiert. Ziel ist eine wissenschaftlich fundierte, übersichtliche und technisch nutzbare Entscheidungsgrundlage für die Energie- und Klimapolitik.
Das BMWE trägt aufgrund seiner Zuständigkeit für die KSG-Sektoren Energiewirtschaft, Industrie und Gebäude sowie seiner Federführung bei der Erstellung des deutschen NECP eine besondere Verantwortung für die Entwicklung und Bewertung energie- und klimapolitischer Maßnahmen.
Ziel des Auftrags ist es, das BMWE (Abteilung III) durch quantitative Analysen bei der Konzeption, Bewertung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zu unterstützen. Untersucht werden insbesondere die erzielbaren Treibhausgasminderungen, ökonomische Auswirkungen auf öffentliche Haushalte, Unternehmen und Verbrauchergruppen sowie Aspekte der Akzeptanz und Umsetzbarkeit.
Die Arbeiten bauen auf bestehenden Gesamtsystem-Modellierungen zu den THG-Projektionen auf und berücksichtigen weitere Wirkungsabschätzungen aus relevanten Quellen. Die Ergebnisse werden entsprechend den Anforderungen von KSG und NECP aufbereitet und transparent hinsichtlich Annahmen, Methoden und Ergebnissen dokumentiert. Ziel ist eine wissenschaftlich fundierte, übersichtliche und technisch nutzbare Entscheidungsgrundlage für die Energie- und Klimapolitik.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 17104/004-26#021
Titel: Integrierte Analysen energie- und klimapolitische Maßnahmen zum Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP).
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Berlin , Sitz des Auftragnehmers
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 4.
Preis ✅
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Es kommt die modifizierte UfAB II-Methode bei der Bewertung der
Angebote zur Anwendung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-02 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-03 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Ist zulässig nach § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.5.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.5.
Es ist jeweils mindestens ein Referenzauftrag für jeden der Referenzbereiche
A-C einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als zwei Referenzen pro
Referenzbereich eingereicht werden. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.3.1.1.bis 3.3.1.3.
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.3.2.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.3.3.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 000
Abteilung: Referat ZC4 Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat ZC 4 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de📧
Telefon: +49 30 186150📞
URL: http://www.bmwe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=886059🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=886059🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Kenntnis des geltend gemachten Vergabeverstoßes bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer 1.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Kenntnis des geltend gemachten Vergabeverstoßes bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer 1.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 192-681704 (2026-10-01)