Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) beabsichtigt mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag als Rahmenvertrag für IT-Beratungsleistungen abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-22.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Beratungsleistungen für das LZPD NRW
Referenznummer: ZA 4.2/1001868910/LS
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) beabsichtigt mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag als...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) beabsichtigt mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag als Rahmenvertrag für IT-Beratungsleistungen abzuschließen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der
Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes
Nordrhein-Westfalen. Leistungen sind insbesondere
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistungen in den Bereichen Beschaffung / Vergabe / Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebes
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistungen im Bereich von Organisationsentwicklungsfragen
- Beratungsleistungen zur Digitalisierung und zur Digitalstrategie
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-24 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 108
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sicherheitsüberprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Eigenerklärung über die Verpflichtung des Bieters dazu, dass alle im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sicherheitsüberprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Eigenerklärung über die Verpflichtung des Bieters dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung
a) einer Zuverlässigkeitsüberprüfung,
b) einer einfachen oder erweiterten Sicherheitsüberprüfung oder einer Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) erklären oder alternativ eine gleichwertig bestehende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich nachweisen und dieser Sicherheitsüberprüfung standhalten.
Der Grad der Überprüfung richtet sich nach dem Bedarf des Auftraggebers und den Anforderungen des jeweiligen Profils sowie der konkret auszuführenden Dienstleistung.
Die Eignungsanforderung ist als Eigenerklärung über das Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung" zu belegen und mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Bestätigung über eine bzw. der unverzügliche Abschluss nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Bestätigung über eine bzw. der unverzügliche Abschluss nach Auftragserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall
für Personenschäden 3.000.000 EUR
für Sachschäden 1.500.000 EUR
für Vermögensschäden 1.500.000 EUR
Die Eignungsanforderung ist als Eigenerklärung über das Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung" zu belegen und mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsätze mit auftragsvergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Angabe des Umsatzes mit auftragsvergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsätze mit auftragsvergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Angabe des Umsatzes mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Die Eignungsanforderung ist als Eigenerklärung über das Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung" zu belegen und mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert sind drei (3) Referenzen, die sämtliche nachfolgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert sind drei (3) Referenzen, die sämtliche nachfolgende Kriterien erfüllen:
1. Der Referenzauftrag muss mit dem Leistungsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar sein. Als vergleichbar gelten IT-Beratungsleistungen, die Leistungen beinhalten, welche im Wesentlichen, d.h. mindestens dem Profile A und einem der Profile C - I entsprechen.
2. Das Projektvolumen muss einen jährlichen Aufwand von mindestens 500 Personentagen umfassen.
3. Der Referenzauftrag muss als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzgebers) für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durchgeführt worden sein.
4. Der Referenzauftrag muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich abgeschlossen sein.
Hinweis: Die geforderten Anforderungen (insbesondere die erfolgten Leistungen in Höhe des jeweils geforderten Wertes) müssen bereits vollständig erfüllt sein. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass der Vertrag mit einem der Referenzauftraggeber bereits (vollständig) erfüllt und beendet ist, sondern es reicht aus, wenn z.B. ein Rahmenvertrag, die vorgenannten Anforderungen erfüllt und Leistungen in dem Umfang der vorgenannten Anforderungen bereits erfolgreich erbracht wurden, ohne dass der Rahmenvertrag beendet oder bereits vollständig ausgeschöpft ist.
Lediglich klarstellend wird insoweit darauf hingewiesen, dass allein der Abschluss eines Vertrages mit dem jeweils geforderten Auftragsvolumen nicht ausreichend ist, wenn die Leistungen nicht bereits im geforderten Umfang erbracht wurden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 oder eine gleich-wertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Auftraggeber fordert im Rahmen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Auftraggeber fordert im Rahmen der Eignungsprüfung beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes einen Wettbewerbsregisterauszug in eigener Zuständigkeit an.
Voraussetzung für die Eignung ist ein entsprechender Negativbescheid des Wettbewerbsregisterauszugs.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sämtliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YT3UB32WQ#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 016-051880 (2026-01-22)