Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
https://amtlichesverzeichnis.ihk.de oder
http://pq-verein.de bzw. einer kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und/oder Zugangscodes angeben.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen:
Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis mit Beifügung des Preisblattes sowie wenn möglich eines aufgeschlüsselten Angebots (detaillierte Aufschlüsselung des Angebotes mit Einzelpreisen - nicht Bedingung), Eigenerklärung zur Eignung (124 LD), Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen, Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (
www.pq-abst.de) bzw. AVPQ (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- und Handelsregister soll nicht älter als 6 Monate sein. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Abgabe des Angebotes gültig ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
2. Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
3. Bewerbererklaerung_gem_RdErl_MW_21.11.2008_41-3257-03_EU
4. Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Absatz 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen (Eigenerklärung_Ausschlussgründe_GWB)
5. gültiger Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben) bzw. Eigenerklärung, dass eine aktuelle branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall ist spätestens vor beabsichtigter Zuschlagserteilung eine Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben, auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise /Erklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen und im Leistungsumfang vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum)
2. Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt und die Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen, ausgefüllt in Textform einzureichen.
3. Angabe der Steuernummer
Weiterhin sind einzureichen: Eigenerklärung gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Technische Dokumentation des zu liefernden Gerätes (Detailliertes offizielles technisches Datenblatt mit den Spezifikationen zum Gerät), aktuelle Energy Star® Zertifizierung bzw. ein gleichwertiges Gütezeichen, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Bestandteil der Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt gemäß RdErI. des MW vom 21.11.2008 - 41-32570/3) , rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
- Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, z.B. gem. § 60 VgV
- Nachweis Unterlagen Unfallversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (max. 6 Monate alt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (max. 6 Monate alt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (max. 6 Monate alt)
- Die Lieferung hat durch die vom Hersteller vorgesehenen Lieferkanäle zu erfolgen. Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise vom Hersteller beizubringen.
Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern.