Im Zuge der Einführung der Digitalen Akte entsteht im Klinikum Ludwigshafen ein erhöhter Bedarf an mobilen, leistungsfähigen und hygienisch sicheren Arbeitsplätzen. Die vorhandenen Visitenwagen erfüllen die heutigen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Hygiene, Nutzerfreundlichkeit und Versorgungssicherheit nicht. Das Klinikum Ludwigshafen beabsichtigt die Beschaffung von weiteren ca. 45 - 60 mobilen IT-Visitenwagen zur Unterstützung der digitalen Dokumentation am Patientenbett. Die Maßnahme ist Teil der Einführung der Digitalen Akte und wird teilweise aus Fördermitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG, Fördertatbestand 3) gefördert. Eine erste Tranche von 25 Stück ist bereits Ende 2025 als Direktvergabe nach vorheriger Markterkundung (mit ex-ante-Bekanntmachung) durchgeführt. Sie diente der kurzfristigen Ausstattung der Pilotabteilungen, die im Rahmen der Einführung der Digitalen Akte als erste in den Echtbetrieb gegangen sind. Die zeitkritische Verfügbarkeit war erforderlich, um den Go-Live-Termin sicherzustellen und zugleich Erfahrungen zu sammeln, wie sich die Wagen im klinischen Alltag hinsichtlich Laufzeit, Ergonomie, Hygiene und Servicekonzept bewähren. Auf Basis der Ergebnisse aus der Pilotphase erfolgt nun im Anschluss eine europaweite Ausschreibung über weitere ca. 45 - 60 Visitenwagen, wovon 45 Stück obligatorisch sind, die weiteren 15 Stück dienen als Puffer für etwaigen Mehrbedarf. Die Ausschreibung erfolgt als Rahmenvertrag mit einer Mindestabrufmenge von 45 Stück und einer Maximalmenge von 60 Stück. Die gewonnenen Praxiserkenntnisse werden genutzt, um die technischen Spezifikationen weiter zu präzisieren und sicherzustellen, dass die finale Beschaffung bedarfsgerecht, wirtschaftlich und transparent erfolgt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Visitenwagen, Teil2
Reference number: 2026-001-GBDIT
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Einführung der Digitalen Akte entsteht im Klinikum Ludwigshafen ein erhöhter Bedarf an mobilen, leistungsfähigen und hygienisch sicheren...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Einführung der Digitalen Akte entsteht im Klinikum Ludwigshafen ein erhöhter Bedarf an mobilen, leistungsfähigen und hygienisch sicheren Arbeitsplätzen. Die vorhandenen Visitenwagen erfüllen die heutigen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Hygiene, Nutzerfreundlichkeit und Versorgungssicherheit nicht. Das Klinikum Ludwigshafen beabsichtigt die Beschaffung von weiteren ca. 45 - 60 mobilen IT-Visitenwagen zur Unterstützung der digitalen Dokumentation am Patientenbett. Die Maßnahme ist Teil der Einführung der Digitalen Akte und wird teilweise aus Fördermitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG, Fördertatbestand 3) gefördert. Eine erste Tranche von 25 Stück ist bereits Ende 2025 als Direktvergabe nach vorheriger Markterkundung (mit ex-ante-Bekanntmachung) durchgeführt. Sie diente der kurzfristigen Ausstattung der Pilotabteilungen, die im Rahmen der Einführung der Digitalen Akte als erste in den Echtbetrieb gegangen sind. Die zeitkritische Verfügbarkeit war erforderlich, um den Go-Live-Termin sicherzustellen und zugleich Erfahrungen zu sammeln, wie sich die Wagen im klinischen Alltag hinsichtlich Laufzeit, Ergonomie, Hygiene und Servicekonzept bewähren. Auf Basis der Ergebnisse aus der Pilotphase erfolgt nun im Anschluss eine europaweite Ausschreibung über weitere ca. 45 - 60 Visitenwagen, wovon 45 Stück obligatorisch sind, die weiteren 15 Stück dienen als Puffer für etwaigen Mehrbedarf. Die Ausschreibung erfolgt als Rahmenvertrag mit einer Mindestabrufmenge von 45 Stück und einer Maximalmenge von 60 Stück. Die gewonnenen Praxiserkenntnisse werden genutzt, um die technischen Spezifikationen weiter zu präzisieren und sicherzustellen, dass die finale Beschaffung bedarfsgerecht, wirtschaftlich und transparent erfolgt.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Computerausrüstung für die Medizin📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die IT-Visitenwagen bilden die mobile Basisinfrastruktur für Pflege- und Behandlungsdokumentation, ärztliche Leistungsdokumentation sowie Spracherkennung....”
Beschreibung der Beschaffung
Die IT-Visitenwagen bilden die mobile Basisinfrastruktur für Pflege- und Behandlungsdokumentation, ärztliche Leistungsdokumentation sowie Spracherkennung. Sie sind damit ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung klinischer Kernprozesse und müssen höchste Anforderungen an Zuverlässigkeit, Ergonomie und Hygiene erfüllen. Für das Klinikum Ludwigshafen sind dabei vier Kategorien von zentraler Bedeutung: - Nachhaltigkeit: Langlebigkeit der Komponenten, lange Akkulaufzeiten und wartungsarme Systeme, die Investitionssicherheit gewährleisten. - Hygiene: Validierte, desinfizierbare Oberflächen und Konstruktionen, die den hohen Anforderungen eines Maximalversorgers - insbesondere in Isolations- und Intensivbereichen - entsprechen. - Handling: Intuitive Bedienbarkeit, ergonomische Verstellmechanismen und störungsfreier Betrieb über eine gesamte Schicht hinweg. - KRITIS / Versorgungssicherheit: Hersteller mit stabiler Marktstellung, ISO-zertifizierten Prozessen und einem belastbaren Service- und Ersatzteilkonzept zur Sicherstellung der Betriebskontinuität.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht...”
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zubehör wie ausgeschrieben” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtkosten des Auftrags
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete...”
Beschleunigtes Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Standardangebotsfrist unmöglich macht, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Die Gründe dafür müssen objektiv nachvollziehbar sein. Die ist hier der Fall: Ursprünglich war geplant, die Ausschreibung bereits Anfang Januar durchzuführen. Durch Verzögerungen in der Pilotphase und die oben beschriebene Evaluationsnotwendigkeit, durch die Abhängigkeit vom Rollout der Digitalen Akte und der Verknüpfung mit patientensicherheitsrelevanten Prozessen, bei denen es ebenfalls zu Verzögerungen gekommen ist, konnte die Ausschreibung jedoch nicht wie geplant bereits Anfang Januar erfolgen. Der fixe Stichtag für den förderrechtlichen Mittelabruf nach KHZG bis Ende April 2026 erfordert nunmehr jedoch eine sehr kurzfristige Beschaffung, die unter Einhaltung der Standardfristen von 35 bzw. 30 Tagen nicht rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden kann. Aus diesen Gründen ist eine Fristverkürzung zwingend erforderlich, da eine Lieferzeit von ca. 4 Wochen eingeplant werden muss und die Rechnungsstellung spätestens Mitte April erfolgen muss.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-11 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein. Um Angabe, ob eine Eintragung in einer Berufsgenossenschaft besteht, wird gebeten.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein. Zudem ist anzugeben, ob der Bieter ein KMU im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union ist.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 10 Mio. EUR Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme) (d.h. mindestens 20 Mio. EUR / Kalenderjahr) Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bitte geben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert wir eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert wir eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten. Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Bitte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren gebeten.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens fünf Referenzen im Gebiet des EWR, davon drei Referenzen im deutschsprachigen Raum und von letzteren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens fünf Referenzen im Gebiet des EWR, davon drei Referenzen im deutschsprachigen Raum und von letzteren mindestens zwei von Kritis-Krankenhäusern, unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach, welche vom Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre (2023 bis 2025) erbracht wurden. Die Refe-renzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein: - Leistung beinhaltet einen Auftrag des Referenzgebers über die angebotenen Visitenwagen von mehr als 30 Stück. - Echtbetrieb bereits seit mindestens ein Jahr.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYESN#
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYESN#
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp📧
Telefon: +49 613116-2234📞
URL: https://mwvlw.rlp🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 039-131953 (2026-02-23)