Kanalsanierungsmaßnahme

Stadt Auerbach

Die Maßnahme wird in drei Lose geteilt. Der Auftraggeber behält sich eine Losweise-Vergabe an den jeweils preisgünstigsten Bieter vor.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kanalsanierungsmaßnahme
Referenznummer: 68-068.05_Stadt Auerbach - Offene Kanalsanierung
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahme wird in drei Lose geteilt. Der Auftraggeber behält sich eine Losweise-Vergabe an den jeweils preisgünstigsten Bieter vor.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: 68-068.05-1
Titel: Abschnitt 1 / Los 1: Hydraulische Sanierung „Am Rabensteig“
Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung Wasser-, Kanal- und Straßenbauarbeiten
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Amberg-Sulzbach 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-13 📅
Datum des Endes: 2026-12-23 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 68-068.05-2
Titel: Abschnitt 2 / Los 2: punktuelle Kanalsanierung "Am Rabensteig"
Beschreibung der Beschaffung:
Erneuerung Wasserleitung, punktuelle Kanalauswechslung und Straßenwiderherstellung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 68-068.05-3
Titel: Abschnitt 3 / Los 3: Hydraulische und punktuelle Kanalsanierung "Gottvaterberg"
Beschreibung der Beschaffung: Kanal- und Straßenbauarbeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-12 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-12 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-03-12 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Auerbach
Nationale Registrierungsnummer: +49 9643200
Postanschrift: Oberer Marktplatz 1
Postleitzahl: 91275
Postort: Auerbach
Region: Amberg-Sulzbach 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadt.auerbach@auerbach.de 📧
Telefon: +49 96432022 📞
Fax: +49 96432035 📠
URL: https://www.auerbach.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=320903 🌏
Teilnahme-URL: https://staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 015-048977 (2026-01-21)