Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=291746
6.1. Gütesicherung der Ausführung nach RAL-GZ 961
6.1.1. Sicherstellung der Qualifikation
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe nachgewiesene fachliche
Qualifikation des Unternehmens entsprechend RAL-GZ 961 (Fachkunde, technische
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu
erfüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung dem Auftraggeber
projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend RAL-GZ 961 Abschnitt 4.2. durchzuführen.
6.1.2 Übergabe Nachweis der Gütesicherung (in Kopie an AG)
Der Nachweis der Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen Überprüfung des Unternehmens durch eine vom AG anerkannte Prüfstelle ist nach Auftragserteilung dem
Auftraggeber auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu übergeben.
6.1.3. Übergabe der/des Vergabehandbuchs/Vergabehandbücher an den AG
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem AG das/die Vergabehandbuch/Vergabehandbücher zu dem/den entsprechenden angegebenen System(en) zum Projektstartgespräch zu übergeben und für die Dauer des Bauverfahrens zu überlassen.
6.1.4. Eigenüberwachung und Überprüfung des Unternehmens
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Eigenüberwachungsunterlagen entsprechend
Leitfaden für die Eigenüberwachung nach RAL-GZ 961 dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu übergeben.
6.1.5. Baustellenmeldungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Zuschlagserteilung zeitgleich mit der jeweiligen Meldung der Baustellen den Auftraggeber über die Abgabe der Meldung der Baustelle zu
unterrichten (Kopie an AG)
6.1.6. Baustellenbesuche nach Güte- und Prüfbestimmungen
Satzungsgemäß durchgeführte und den konkreten Auftrag betreffende Prüfberichte
entsprechend RAL-GZ 961 sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu übergeben.
7. Nachweis der Eignung von Unternehmen (Nachweis nach §6a Abs. 3 VOB/A)
Der Auftragnehmer muss die fachliche Qualifikation nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen
Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebenen
Beurteilungsgruppen zu erfüllen und nachzuweisen: Systeme: I, R
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem
Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n)
Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter für die geforderte(n)
Beurteilungsgruppe(n) die Erfüllung der gestellten Anforderungen durch eine Prüfung mit
einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten
Anforderungen nachvollziehbar belegen.
Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und
Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der
Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe I, R).