Auftragsbekanntmachung (2026-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kardio-Angio-Röntgenanlage
Referenznummer: 2026/G3/0878
Kurze Beschreibung:
“Kardio-Angio-Röntgenanlage”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Röntgendiagnosesystem📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kardio-Angio-Röntgenanlage als Ersatzbeschaffung für die Klinik für Kardiologie und Angiologie am Universitätsklinikum Freiburg Standort Freiburg”
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21.0000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Hardware und Schnittstellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.5000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bildverarbeitung und Dosis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17.5000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzbesuch
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“CE-Konformitätserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifizierung gem. ISO/IEC 27001 TÜV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung dre Einhaltung dre Norm IEC 80001-1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Nachhaltigkeitskonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“20 Tage mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYVYTQW3SHS6#
Bitte beachten:Die KW17/26 wird festgelegt als Zeitrahmen für die Besuche der Referenzanlagen.
Die Besichtigung der...”
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYVYTQW3SHS6#
Bitte beachten:Die KW17/26 wird festgelegt als Zeitrahmen für die Besuche der Referenzanlagen.
Die Besichtigung der Räumlichkeiten in Freiburg muss vor Angebotsabgabe stattfinden, Termine bitte mit Frau Lotfi absprechen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer BW
Nationale Registrierungsnummer: 0647140225
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer BW
Nationale Registrierungsnummer: 0647140225
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 054-185879 (2026-03-16)