Allgemeine Bestimmungen: Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen große Sportgeräte, kleinere Sportlehrmittel und Geräteschränke für die Turnhalle der Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38) beschafft werden. Diese soll Ende Juni 2026 in den Betrieb gehen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf, die Lieferung frei Verwendungsstelle und gebrauchsfertige Montage von Sportgeräten und sonstiger loser Ausstattung an den unten genannten Standort. Technische Bestimmungen: Die angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich der Lieferung frei Verwendungsstelle, dem Auspacken und der Entsorgung des Verpackungsmaterials sowie der gebrauchsfertigen Aufstellung (Montage) im einwandfreien und sauberen Zustand am finalen Verwendungsort. Die weiteren technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei einigen Artikeln werden Abweichungen bei den angegebenen Maßen toleriert. Die zulässigen Toleranzen sind in Klammern geschrieben, bspw. "(+/- 1 cm)" und den Produktbeschreibungen in den einzelnen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter die Einhaltung der Produktanforderungen gemäß dem Leistungsverzeichnis. Hat der Bieter ein im Leistungsverzeichnis aufgeführtes Set nicht im Portfolio, kann er einzelne Produkte aus seinem Portfolio zusammenfassen und den Gesamtpreis anbieten. Zum Beispiel: Bei Position 41 ist ein Set aus 40 Mannschaftsbändern aufgeführt. Hat der Bieter einzelne Mannschaftsbänder im Portfolio und kein fertiges Set, so kann er den Einzelpreis mit 40 multiplizieren und diesen Wert im Leistungsverzeichnis als Set-Preis eintragen. Kann ein Bieter Produkte, die im Leistungsverzeichnis einzeln aufgeführt sind, als Set anbieten, muss dennoch der Einzelpreis ermittelt werden. Zum Beispiel: Bei Position 49 sind 144 Tischtennisbälle aufgeführt. Hat der Bieter ein Set im Portfolio, dividiert er den Set-Preis durch 144 und trägt den Einzelpreis ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf und Lieferung von Sportgeräten und sonstiger loser Ausstattung für die Turnhalle der Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38)
Referenznummer: OV-L-2163-33-26
Kurze Beschreibung:
“Allgemeine Bestimmungen: Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen große Sportgeräte, kleinere Sportlehrmittel und Geräteschränke für die Turnhalle der...”
Kurze Beschreibung
Allgemeine Bestimmungen: Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen große Sportgeräte, kleinere Sportlehrmittel und Geräteschränke für die Turnhalle der Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38) beschafft werden. Diese soll Ende Juni 2026 in den Betrieb gehen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf, die Lieferung frei Verwendungsstelle und gebrauchsfertige Montage von Sportgeräten und sonstiger loser Ausstattung an den unten genannten Standort. Technische Bestimmungen: Die angebotenen Preise im Leistungsverzeichnis verstehen sich einschließlich der Lieferung frei Verwendungsstelle, dem Auspacken und der Entsorgung des Verpackungsmaterials sowie der gebrauchsfertigen Aufstellung (Montage) im einwandfreien und sauberen Zustand am finalen Verwendungsort. Die weiteren technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei einigen Artikeln werden Abweichungen bei den angegebenen Maßen toleriert. Die zulässigen Toleranzen sind in Klammern geschrieben, bspw. "(+/- 1 cm)" und den Produktbeschreibungen in den einzelnen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter die Einhaltung der Produktanforderungen gemäß dem Leistungsverzeichnis. Hat der Bieter ein im Leistungsverzeichnis aufgeführtes Set nicht im Portfolio, kann er einzelne Produkte aus seinem Portfolio zusammenfassen und den Gesamtpreis anbieten. Zum Beispiel: Bei Position 41 ist ein Set aus 40 Mannschaftsbändern aufgeführt. Hat der Bieter einzelne Mannschaftsbänder im Portfolio und kein fertiges Set, so kann er den Einzelpreis mit 40 multiplizieren und diesen Wert im Leistungsverzeichnis als Set-Preis eintragen. Kann ein Bieter Produkte, die im Leistungsverzeichnis einzeln aufgeführt sind, als Set anbieten, muss dennoch der Einzelpreis ermittelt werden. Zum Beispiel: Bei Position 49 sind 144 Tischtennisbälle aufgeführt. Hat der Bieter ein Set im Portfolio, dividiert er den Set-Preis durch 144 und trägt den Einzelpreis ein.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sportgeräte und -ausrüstungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferbestimmungen: Die Turnhalle der Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38) befindet sich im zweiten Geschoss eines Mehrzweckgebäudes, welches sich derzeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferbestimmungen: Die Turnhalle der Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38) befindet sich im zweiten Geschoss eines Mehrzweckgebäudes, welches sich derzeit noch im Bau befindet und erhält dieselbe Adresse wie die Gesamtschule: Humboldtring 17, 14473 Potsdam. Die Turnhalle wird ebenso von der Grundschule am Humboldtring (37) genutzt werden. Das Gebäude wird auf einem Baufeld am nördlichen Grundstücksrand des Schulgeländes der Doppelschule 37/38 errichtet. Das Schulgelände befindet sich an der Lotte-Pulewka-Straße und am Humboldtring. Der Hauptzugang auf das Gelände erfolgt an der nord-westlichen Grundstücksecke, Humboldtring. Die Erschließung des Neubaus nach Fertigstellung erfolgt über die Hauptzufahrt zum Schulgelände am Humboldtring über den bestehenden bzw. neu angelegten Schulhof. Für die Baumaßnahme wird eine Zufahrt vom Humboldtring an der Westseite des Baufeldes geschaffen. Die Straße Humboldtring ist in diesem Bereich sehr eng (Wohnstraße) und bildet eine Sackgasse. Während der Bauarbeiten darf der Verkehr auf der öffentlichen Straße nicht eingeschränkt werden. Eine Freihaltung sämtlicher Zufahrten zu den Wohngebäuden, für Einsätze der Feuerwehr sowie zum eigentlichen Baufeld ist stets sicherzustellen. Als Zufahrt dient ausschließlich das Bautor in diesem Bereich (Durchfahrtsbreite max. 6,00 m). Zum Ende der Bauzeit des Mehrzweckgebäudes werden die Freianlagen hergestellt. Dadurch kann es sein, dass die Baustellenzufahrt nicht mehr oder nur eingeschränkt zugänglich ist. In diesem Fall muss die Anlieferung über den Schulhof erfolgen. Die Turnhalle kann über zwei Treppenhäuser und einen Aufzug erreicht werden (Kabinenmaß ca. 1,00 x 2,00 m; Aufzugstüröffnung ca. 0,9 x 2,10 m). Die lichten Türmaße zum Einbringen der Lieferung bis in die Turnhalle bzw. in die Geräteräume betragen: Durchgang bei Eingang durch die 2-flügelige Außentür EG: ca. B 1,50 m x H 2,10 m. (Bei Eingang durch den Windfang gibt es nur eine 1-flügelige Tür mit lichtem Durchgang: ca. B 1,20 m x H 2,10 m). 2-flügelige Treppenhaustür im OG: ca. B 1,55 m x H 2,05 m 2-flügelige Sporthallentüren im OG: ca. B 1,55 m x H 2,25 m Geräteraumtore in der Sporthalle: ca. B 1,80 m x H 2,15 m. Das Gebäude wird voraussichtlich Ende April 2026 fertig gestellt sein. Die Lieferung muss spätestens innerhalb von 14 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen. Grundsätzlich ist eine Anlieferung montags bis freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr möglich. Ausnahmen sind möglich, wenn unter Einverständnis und vorheriger telefonischer Absprache mit dem Schulleiter, eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Vorausgesetzt wird eine Gesamtlieferung. Teillieferungen sind nur zulässig, wenn diese im Vorfeld vereinbart werden. Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, dass es zu keinen Beschmutzungen oder Beschädigungen an den Lieferungen sowie angrenzenden Bauteilen kommt. Sollte dies doch der Fall sein, werden diese dem Verursacher angelastet und von der Rechnung in Abzug gebracht. Darüber hinaus sind etwaige Beschmutzungen oder Beschädigungen unverzüglich dem Ansprechpartner in der Einrichtung anzuzeigen. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Auch Bruch geht zu dessen Lasten. Sofern Verpackungs- und Abfallmaterialien anfallen, sind diese unverzüglich und für den Auftraggeber kostenfrei zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle vor Ort eingesetzten Personen des Auftragnehmers müssen sich in der deutschen Sprache verständigen können, um möglichen Anweisungen vor Ort im Bedarfsfall folgen zu können.
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Zusätzliche Informationen:
“In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind die folgenden Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV - Informationsblatt...”
Zusätzliche Informationen
In Bezug auf das hiesige Vergabeverfahren sind die folgenden Vergabeunterlagen zu beachten: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV - Informationsblatt Datenverarbeitung LHP Vergaben
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstungen für Turnhallen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lieferanschrift: Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38) Humboldtring 17 14473 Potsdam”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 14 (WEEK)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-03 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 2 abgeschlossene, unternehmensbezogene, geeignete Referenzen (Formular 4.6) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert ca. (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) Hinweis: Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Abgabe des Angebotes die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie von mindestens 500.000,00 EUR pauschal je Versicherungsfall für Vermögensschäden. Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen v. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: - Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für Nachunternehmer (Formular 5.4) (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Infoblatt Datenverarbeitung LHP Verträge - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung - Antidiskriminierungsverpflichtung der LHP
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHL8N#
(1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHL8N#
(1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 020-065152 (2026-01-28)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-25)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Formel im Leistungsverzeichnis in Position 60 wurde ergänzt. Die Auftragsunterlagen haben sich inhaltlich nicht geändert.” Andere zusätzliche Informationen
“ergänzende Formelangabe im Leistungsverzeichnis”
Quelle: OJS 2026/S 040-134624 (2026-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-13 📅
Titel: Sportgeräte und sonstige lose Ausstattung für die Turnhalle der Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Janzen Sport GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE319653716
Postanschrift: Berliner Straße 6
Postleitzahl: 14797
Postort: Kloster Lehnin OT Damsdorf
Region: Potsdam-Mittelmark🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHNXU#
(1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHNXU#
(1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2026/S 083-294458 (2026-04-28)