Kehrmaschine für die Stadtverwaltung Meißen - Bauhof

Stadt Meißen

Die Stadt Meißen schreibt den Kauf eines Straßenreinigungsfahrzeug aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kehrmaschine für die Stadtverwaltung Meißen - Bauhof
Referenznummer: öA 5/ 2026
Kurze Beschreibung: Die Stadt Meißen schreibt den Kauf eines Straßenreinigungsfahrzeug aus.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Das Straßenreinigungsfahrzeug soll mit einem Dieselmotor Euro-6e-Norm und verschiedenen Kehreinrichtungen ausgestattet sein.
Zusätzliche Informationen:
Enthalten die Bekanntmachmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Anspruch mit diesen Einwendungen präkludiert. 1. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für Ausarbeitung Angebotsunterlagen werden Bietern keine Kosten erstattet. 4. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Bewerbungsverfahren zur Verfügung gestellt. Mit Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu Angebotsbedingungen als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. 5. Weitere Infos zum Verfahren können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom AG beantwortet, anonymisiert über Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. 6. AG weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bieter bis spätestens 6 Kalendertage (KT) vor Abgabefrist der Angebote einzureichen sind. Die Antworten der Bieteranfragen inkl. deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bieter sind verpflichtet, Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinfos einzusehen (Holpflicht). 7. Bei den in Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt gewählte Form für alle Geschlechter. 8. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen.
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Postanschrift: Jaspisstraße 11
Postleitzahl: 01662
Stadt: Meißen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-22 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-17 10:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Markt 1 - 2. OG - Raum 218
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-17 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Markt 1 - 2. OG - Raum 218
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber hat ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordert. Der Auftraggeber bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können daher nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten Unterlagen nachzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eVergabe.de (Kommunikationsberech im Bietercockpit) zu stellen. Es muss die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters vorliegen. Hierzu sind den Angebot mind. alle in Anlage 2 der Ausschreibungsunterlagen benannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Meißen
Nationale Registrierungsnummer: 14627140-SV01-42
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 01662
Postort: Meißen
Region: Meißen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadt-meissen.de 📧
Telefon: +49 3521 467-457 📞
Fax: +49 3521 467-287 📠
URL: https://www.stadt-meissen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4ca7fa55-ae5b79ec87cc8b3 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: DE27064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 04013
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 031-106418 (2026-02-12)