Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Referenzen zu bestimmten Arbeiten“ zugeordnet.]
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular "Erklärung zu den Referenzen"). Es sind mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare
Referenzen nachzuweisen.
1. Vergleichbare Referenzleistungen sind solche, die kumulativ
- eine Gesundheitseinrichtung
- Erfahrung mit Baumaßahmen im Bestand
- Erfahrung mit technischen Großanlagen erfassen (Mindestanforderung)
2. Die Referenzleistung muss beendet sein. Der Beendigungszeitpunkt darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
3. Vergleichbare Leistungen mit einem Volumen von mind. 1 Mio.€ brutto Jahresumsatz. (Mindestanforderung)
4. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
5. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
6. formlose Bestätigung darüber, daß die für die Baustelle erforderliche Mitarbeiterstärke von mind. 6 MA dauerhaft bereit gestellt werden kann, da mindestens zwei Stationen parallel saniert werden;
7. formlose Bestätigung darüber, daß mindestens ein deutschsprachiger Obermonteur permanent vor Ort sein wird;
Die Eignung hinsichtlich der Anforderungen gemäß Ziffer1-5 ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124) oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ (Formblatt 124) oder der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Erklärungen und Bescheinigungen auf Verlangen innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Absendung der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Die geforderten Referenzen sind mit den Inhalten des PQ-Zertifikats abzugleichen und ggfs. anhand des Formulars "Erklärung zu den Referenzen" zu ergänzen.
Bedient sich der Bieter zur Erfüllung der Eignungsanforderungen der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleihe), sind für diese Unternehmen die entsprechenden Eigenerklärungen und Nachweise ebenfalls vorzulegen.