Leistungs- / Auftragsgegenstand ist die Erstellung und Überlassung einer lokal beim Auftraggeber betreibbaren Software zur Retrieval-Augmented-Generation (RAG) zur Unterstützung medizinischer Entscheidungsprozesse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KI-gestütztes RAG-System für medizinische Entscheidungsunterstützung
Referenznummer: VGS # 01/2026
Kurze Beschreibung:
“Leistungs- / Auftragsgegenstand ist die Erstellung und Überlassung einer lokal beim Auftraggeber betreibbaren Software zur Retrieval-Augmented-Generation...”
Kurze Beschreibung
Leistungs- / Auftragsgegenstand ist die Erstellung und Überlassung einer lokal beim Auftraggeber betreibbaren Software zur Retrieval-Augmented-Generation (RAG) zur Unterstützung medizinischer Entscheidungsprozesse.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungs- / Auftragsgegenstand ist die Erstellung und Überlassung einer lokal beim Auftraggeber betreibbaren Software zur Retrieval-Augmented-Generation...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungs- / Auftragsgegenstand ist die Erstellung und Überlassung einer lokal beim Auftraggeber betreibbaren Software zur Retrieval-Augmented-Generation (RAG) zur Unterstützung medizinischer Entscheidungsprozesse. Die zu beschaffende Software wird im Rahmen des Kooperationsprojektes "Medizincampus Chemnitz" (Kooperation zwischen TUD / MFD, dem UKD und der Klinikum Chemnitz gGmbH) beschafft bzw. am "Medizincampus Chemnitz" betrieben und genutzt werden. Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT Erstellungsvertrag VGS # 01/2026 inkl. Anlagen zu erfolgen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“MCC-TUD (Medizincampus Chemnitz der TUD), Flemmingstraße 2, 09116 Chemnitz (DED41)”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Qualität des angebotenen RAG-Systems
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-31 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Leistungen der Erstellung bzw. Anpassung von entsprechender Software verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Es sind vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn die folgenden Leistungen Inhalt der nachgewiesenen Referenzprojekte / Referenzaufträge gewesen sind bzw. sich die erbrachten Leistungen durch folgende Eigenschaften auszeichnen: Leistungsgegenstand; Projekt- / Auftragsinhalt - Anforderung 1.: Leistungsgegenstand war die Beschaffung / Erstellung und Überlassung einer Software zur Retrieval-Augmented-Generation (RAG) mit wissenschaftlicher Literatur als Primärquelle. Die Software wurde / wird hierbei entweder lokal beim Referenz-Auftraggeber betrieben oder dem Referenz-Auftraggeber in einer Cloudinfrastruktur zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Bei dem Referenz-Auftraggeber muss es sich um einen vergleichbaren Auftraggeber, d.h. eine in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gelegene, staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule / Universität oder eine in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gelegene außeruniversitäre Forschungseinrichtung handeln / gehandelt haben. Der mit dem Referenz-Auftraggeber / dem Referenzkunden geschlossene Vertrag über die Nutzungsüberlassung der Software muss eine (bisherige) Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten aufweisen. D.h. dass das Vertragsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen muss bzw. mindestens sechs Monate bestanden haben muss. (Hinweis: Es ist unschädlich, wenn der Vertrag bereits vor dem Kalenderjahr 2023 abgeschlossen wurde und / oder das Vertragsverhältnis über das Kalenderjahr 2025 bzw. das Ende der Angebotsfrist hinaus besteht. Es ist erforderlich, dass das Vertragsverhältnis im Zeitraum "2023 - 2025 oder aktueller" (d.h. 01.01.2023 bis zum Ende der Angebotsfrist) mindestens sechs Monate bestanden hat.) Das zur Nutzung überlassene RAG-System / die Software muss hierbei die nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen und im produktiven Einsatz sein / gewesen sein. Die Software bzw. das System muss folgende Eigenschaften / Funktionen aufweisen: a) Wissenschaftliche Wissensbasis: - Das System nutzt wissenschaftliche Fachliteratur (peer-reviewed Publikationen, wissenschaftliche Datenbanken, Forschungsartikel) als primäre Datenquelle. - Die Wissensbasis umfasst eine strukturierte und indexierte Sammlung wissenschaftlicher Dokumente mit mindestens 1.000 Dokumenten bzw. einem vergleichbaren fachspezifischen Korpus (d.h. fachspezifische Lehrbücher und / oder klar gekennzeichnete Preprints aus etablierten Repositorien (z.B. arXiv, bioRxiv, medRxiv)). - Metadaten zu allen Dokumenten (Autor, Publikationsdatum, Quelle, DOI, o.Ä.) sind erfasst und abrufbar b) RAG-Pipeline mit vollständiger Retrieval-Komponente: - Implementierung einer vollständigen RAG-Pipeline bestehend aus Pre-Retrieval, Retrieval und Post-Retrieval-Phasen - Verwendung von Vektordatenbanken (z.B. Pinecone, Weaviate, Chroma o.Ä.) zur Speicherung und Abfrage von Dokumenten-Embeddings c) Wirksame Techniken zur Halluzinations-Vermeidung: Das System muss Techniken zur Minimierung von Halluzinationen enthalten. d) Quellenangaben und Nachvollziehbarkeit: - Jede generierte Antwort enthält automatisch Verweise auf die verwendeten Quelldokumente. - Die Quellenangaben sind direkt mit den Originaldokumenten verknüpft (z.B. durch URLs, DOIs, Dateiverweise oder eindeu-tige Dokumenten-IDs). Leistungsgegenstand; Projekt- / Auftragsinhalt - Anforderung 2. (siehe nachfolgendes "Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen")
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Fortführung zum Eignungskriterium "Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fortführung zum Eignungskriterium "Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A)." / Leistungsgegenstand; Projekt- / Auftragsinhalt - Anforderung 2.: Leistungsgegenstand war die wissenschaftliche Zusammenarbeit / Kooperation, an der neben dem Bieter mindestens eine in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gelegene, staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule / Universität oder eine in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gelegene außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt war und im Rahmen derer eine vom Bieter erstellte / entwickelte RAG-Software (mit wissenschaftlicher Literatur als Primärquelle) angewendet / verwendet wurde. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit / Kooperation muss seit mindestens sechs Monaten bestehen bzw. mindestens sechs Monate bestanden haben. (Hinweis: Es ist unschädlich, wenn die Zusammenarbeit / Kooperation bereits vor dem Kalenderjahr 2023 begonnen wurde und / oder über das Kalenderjahr 2025 bzw. das Ende der Angebotsfrist hinaus besteht. Es ist erforderlich, dass die Zusammenarbeit / Kooperation im Zeitraum "2023 - 2025 oder aktueller" (d.h. 01.01.2023 bis zum Ende der Angebotsfrist) mindestens sechs Monate bestanden hat.) Die angewendete / verwendete RAG-Software muss folgende Eigenschaften / Funktionen aufweisen / aufgewiesen haben: - vollständige Ingestion/Indexing , Retrieval und Generierungskomponenten, - Vektordatenbank basiertes Retrieval, - Quellenreferenzen in den Antworten, - konfigurierbares Chunking, - Sicherheits /Zugriffssteuerung, - Monitoring/Evaluation der Qualität. Es wird diesbezüglich festgelegt, dass die nachgewiesenen Referenzprojekte / Referenzaufträge nicht jeweils sämtliche der aufgeführten Leistungen (1. - 2.) zum Inhalt gehabt haben müssen bzw. nicht alle der aufgeführten Projekt- / Auftragsinhalte (1. - 2.) Gegenstand sämtlicher nachgewiesener Referenzprojekte / Referenzaufträge gewesen sein müssen. Es ist stattdessen ausreichend, wenn die durch den Bieter nachgewiesenen Referenzprojekte kumuliert sämtliche der zwei aufgeführten Leistungen beinhalten / beinhaltet haben. Ein Bieter hat dementsprechend nachzuweisen, dass sämtliche aufgeführten Leistungen Gegenstand von einem oder von zwei der durch sein Unternehmen durchgeführten Referenzprojekte / -aufträge ist / war.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWME8Q#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des §...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWME8Q#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 4 und 5 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 15.06.2026.
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Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 26.02.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 042-142746 (2026-02-27)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine initiale Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage,...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine initiale Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, war gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-10 10:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWME8Q#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des §...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWME8Q#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 4 und 5 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 24.06.2026.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 3 die bisher am 31.03.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 10.04.2026, 10.00 Uhr...”
Text
Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 3 die bisher am 31.03.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 10.04.2026, 10.00 Uhr verlängert. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber zudem die bisher am 15.06.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 24.06.2026 verlängert. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote, das Eröffnungsdatum sowie die Angaben / Festlegungen zur Bindefrist des Angebots korrigiert / geändert. Des Weiteren wurde unter Punkt 5.1.11. "Auftragsunterlagen" die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen sowie unter Punkt 2.1.4. "Allgemeine Informationen" / "Zusätzliche Informationen" die Angabe / Festlegung zur Bindefrist geändert.
“Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 3 die bisher am 31.03.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 10.04.2026, 10.00 Uhr...”
Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 3 die bisher am 31.03.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 10.04.2026, 10.00 Uhr verlängert. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber zudem die bisher am 15.06.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 24.06.2026 verlängert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber zusammen mit den Nachschreiben 1 - 3 Vergabeunterlage in abgeänderten / korrigierten Versionen zur Verfügung gestellt hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bieter bei der Angebotsabgabe ihrem Angebot zwingend die Vergabeunterlagen in der jeweils aktuellsten Version beizulegen haben.
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Quelle: OJS 2026/S 064-224496 (2026-03-30)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-17 10:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWME8Q#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des §...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWME8Q#
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 4 und 5 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.06.2026.
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“Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 4 vom 10.04.2026 die bisher am 10.04.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den...”
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Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 4 vom 10.04.2026 die bisher am 10.04.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.04.2026, 10.00 Uhr verlängert. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber zudem die bisher am 24.06.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 30.06.2026 verlängert. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote, das Eröffnungsdatum sowie die Angaben / Festlegungen zur Bindefrist des Angebots korrigiert / geändert. Des Weiteren wurde unter Punkt 5.1.11. "Auftragsunterlagen" die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen sowie unter Punkt 2.1.4. "Allgemeine Informationen" / "Zusätzliche Informationen" die Angabe / Festlegung zur Bindefrist geändert.
“Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 4 vom 10.04.2026 die bisher am 10.04.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den...”
Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 4 vom 10.04.2026 die bisher am 10.04.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.04.2026, 10.00 Uhr verlängert. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber zudem die bisher am 24.06.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 30.06.2026 verlängert. Die Verlängerung der Angebotsfrist erfolgte, weil zum gegenständlichen Vergabeverfahren Bieterfragen / Hinweise von einem interessierten Unternehmen eingegangen waren. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber allen interessierten Unternehmen / Bietern mit dem Nachschreiben 5 vom 14.04.2026 ergänzende Hinweise zur medizinprodukterechtlichen Einordnung der gegenständlich zu beschaffenden Softwarelösung öffentlich bereitgestellt. Die Angebotsfristverlängerung erfolgte insofern vorab, um den interessierten Unternehmen / Bietern die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Quelle: OJS 2026/S 074-259671 (2026-04-14)