Kita Trägerwechsel 2026 Gemeinde Ollendorf

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

Betreiben eines Kindergartens für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in das Schulalter. Ganz- und Halbtagsbetreuung gemäß den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Landes Thüringen (ThürKigaG). Es wird dem Betreiber- sowie ein Mietvertragsverhältnis zwischen Träger und der Gemeinde Ollendorf geschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kita Trägerwechsel 2026 Gemeinde Ollendorf
Referenznummer: V2026-001
Kurze Beschreibung:
Betreiben eines Kindergartens für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in das Schulalter. Ganz- und Halbtagsbetreuung gemäß den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Landes Thüringen (ThürKigaG). Es wird dem Betreiber- sowie ein Mietvertragsverhältnis zwischen Träger und der Gemeinde Ollendorf geschlossen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 V2026_001
Titel: Kita-Trägerwechsel Gemeinde Ollendorf
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Betreiben eines Kindergartens i. d. Gemeinde Ollendorf ab dem 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in d. Schulalter. Ganz-und Halbtagsbetreuung gemäß den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 99198
Stadt: Ollendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Sömmerda 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): pädagogisches Konzept
Kostenkriterium (Name): Finanzierungskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kommunikation
Erfahrungen im Betreuungsbereich
Personalkonzept
Vorstellungstermin/ Präsentation
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Erfurter Straße 6 99195 Schloßvippach
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 130 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-03-23 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach Erfurter Straße 6 99195 Schloßvippach
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16068120-0001-48
Postanschrift: Erfurter Str. 6
Postleitzahl: 99195
Postort: Schloßvippach
Region: Sömmerda 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bauamt@gramme-vippach.de 📧
Telefon: +49 36 371 54 00 📞
URL: https://www.gramme-vippach.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64787351 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E64787351 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 029-099773 (2026-02-09)