Die Kläranlage Aurich-Haxtum reinigt das Abwasser der Stadt Aurich und der umliegenden Ortschaften. Neben dem überwiegend kommunal geprägten Abwasser wird auf der Kläranlage Aurich ebenfalls Molkereiabwasser aus der ansässigen Molkerei Rücker behandelt. Zur Stabilisierung und Reduzierung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Primärschlammes wird auf der Kläranlage bereits seit 1963 eine Schlammfaulungsanlage betrieben. Trotz laufender Optimierungen und Sanierungen hat die Schlammfaulung aufgrund gestiegener Zulauffrachten ihre Leistungsgrenze erreicht. Der Faulungsprozess ist zeitweise überlastet und führt zu schwierigen Betriebszuständen. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Schlammfaulung für den ÜS-Schlamm erforderlich. Für den Neubau der Schlammfaulung II sind folgende Maßnahmen geplant: - Neubau eines Faulbehälters für ÜS-Schlamm inkl. Betriebsgebäude - Errichtung eines neuen Gasspeichers und einer Not-Fackel - Installation einer neuen BHKW-Anlage und Faulgasreinigung - Installation einer Schlammdesintegration - Integration der Neubaumaßnahme in die bestehende Anlagen- und Leittechnik Die Leistung wird in zehn Fachgewerke unterteilt und ausgeschrieben: 1) Tiefbau 2) Bautechnik 3) Putzarbeiten 4) Estrich und Fliesen 5) Malerarbeiten 6) Maschinentechnik 7) EMSR-Technik 8) BHKW - Technik 9) Brauchwasseraufbereitungsanlage 10) Demontage und Rückbau ehemalige Gasfackelanlage Bei dem Neubau der Schlammfaulung II handelt es sich um eine Fördermaßnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-22.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kläranlage Aurich-Haxtum: Bau Faulung II - Tiefbau
Referenznummer: FD15-226-01
Kurze Beschreibung:
“Die Kläranlage Aurich-Haxtum reinigt das Abwasser der Stadt Aurich und der umliegenden Ortschaften. Neben dem überwiegend kommunal geprägten Abwasser wird...”
Kurze Beschreibung
Die Kläranlage Aurich-Haxtum reinigt das Abwasser der Stadt Aurich und der umliegenden Ortschaften. Neben dem überwiegend kommunal geprägten Abwasser wird auf der Kläranlage Aurich ebenfalls Molkereiabwasser aus der ansässigen Molkerei Rücker behandelt. Zur Stabilisierung und Reduzierung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Primärschlammes wird auf der Kläranlage bereits seit 1963 eine Schlammfaulungsanlage betrieben. Trotz laufender Optimierungen und Sanierungen hat die Schlammfaulung aufgrund gestiegener Zulauffrachten ihre Leistungsgrenze erreicht. Der Faulungsprozess ist zeitweise überlastet und führt zu schwierigen Betriebszuständen. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer Schlammfaulung für den ÜS-Schlamm erforderlich. Für den Neubau der Schlammfaulung II sind folgende Maßnahmen geplant: - Neubau eines Faulbehälters für ÜS-Schlamm inkl. Betriebsgebäude - Errichtung eines neuen Gasspeichers und einer Not-Fackel - Installation einer neuen BHKW-Anlage und Faulgasreinigung - Installation einer Schlammdesintegration - Integration der Neubaumaßnahme in die bestehende Anlagen- und Leittechnik Die Leistung wird in zehn Fachgewerke unterteilt und ausgeschrieben: 1) Tiefbau 2) Bautechnik 3) Putzarbeiten 4) Estrich und Fliesen 5) Malerarbeiten 6) Maschinentechnik 7) EMSR-Technik 8) BHKW - Technik 9) Brauchwasseraufbereitungsanlage 10) Demontage und Rückbau ehemalige Gasfackelanlage Bei dem Neubau der Schlammfaulung II handelt es sich um eine Fördermaßnahme.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Kanalisationsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dies ist die erste Ausschreibung von zehn Ausschreibungen für die Maßnahme des Neubaus der Schlammfaulung II. Es wird das Gewerk Tiefbau ausgeschrieben. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Dies ist die erste Ausschreibung von zehn Ausschreibungen für die Maßnahme des Neubaus der Schlammfaulung II. Es wird das Gewerk Tiefbau ausgeschrieben. Die Ausführung unterteilt sich in die folgenden Punkte: - Erdarbeiten - Oberflächenentwässerung - Außenanlage/Erschließung - Rohrleitungen im Außenbereich Hauptmassen: Erdarbeiten: 10.000-12.000 m³ (Aushub, Oberboden, Profilierung, Lagerflächen, Rohrgräben, Baugruben) Regen-/Schmutzwasserleitungen: ca. 1.000 m Schächte: 20 Stck Druckleitungen (Schlamm, Gas, Wasser, Fernwärme): ca. 1.500-2.000 m Schottertragschichten, Geogitter: 6.000 m² Pflasterflächen Außenanlagen: 1.600 m² Kabelschutzrohre: 2.000 m Ringerder: 3.000 m Für den Neubau der Faulung II einschließlich Betriebsgebäude II und Gasspeicher ist die Anbindung mittels Rohrleitungen erforderlich. Zusätzlich ist vorgesehen, die bestehenden Freiflächen im Baugebiet aufzufüllen. Im nördlichen Teil des Areals ist die Errichtung eines Rückhaltebeckens einschließlich einer Wallanlage geplant. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung wird eine temporäre Baustraße angelegt, die perspektivisch zu einer dauerhaften Asphaltstraße ausgebaut werden soll. Erdarbeiten: - Oberboden (Z2) getrennt lagern, ggf. wiederverwenden nach Nachbeprobung. - Feinsand (Z0) zur Auffüllung wiederverwenden. - Geschiebelehm auf Haufwerk lagern, ca. 530 m³ für Wall am Regenrückhaltebecken nutzen, Nachbeprobung während der Maßnahme. - Teilfläche 1: mit der Herstellung des Regenrückhaltebeckens ist eine Flächeninanspruchnahme von Boden 585 m² verbunden. Das Sohle des Regenrückhaltebeckens wird bei 0,65 mNHN liegen. Das entspricht einer Abgrabungstiefe von rd. 2,0 m uGOK. - Teilfläche 2: südlich des RRB schließt sich der Räumstreifen an. Auf einer Fläche von rd. 398 m² wird die Geländeoberfläche von durchschnittlich 2,50 mNHN durch Bodenauffüllung auf 3,80 mNHN erhöht. - Teilfläche 3: auf der Erweiterungsfläche Nord, auf der keine baulichen Maßnahmen stattfinden, Die Geländeoberfläche soll (Bestandshöhen 2,45 mNHN bis 2,60 mNHN) um 0,35 m bis 0,5 m durch Bodenauftrag auf 2,80 bis 3,10 mNHN erhöht werden. - Teilfläche 4: im Bereich der eigentlichen Erweiterungsfläche bzw. der Baufläche liegen bis zu einer maximalen Tiefe von 1,8 m uGOK nicht tragfähige und verdichtbare Böden vor, die vor Errichtung der Bauwerke ausgetauscht werden müssen. Der Bodenaustausch bzw. die Bodenabgrabung finden sowohl im Tiefbau-LV als auch im Hochbau-LV statt. Der Oberboden, der Feinsand und der Geschiebelehm werden separat abgetragen. Der Oberboden und der Feinsand sollen auf der Erweiterungsfläche Nord jeweils in Mieten zwischengelagert werden. Der Geschiebelehm soll auf der südlichen Freifläche 5 in der Nähe der Straße "Zum Antjebitt" zwischengelagert werden. Auf dieser Freifläche lagert noch ein Haufwerk aus Mutterboden, der im Zuge der Baumaßnahmen ebenfalls zur Gestaltung der Außenanlagen verwendet werden soll. - Teilflächen 5: bei diesen Flächen handelt es sich um zwei Lagerflächen sowie um eine Freifläche, die zur Zwischenlagerung des aus der Teilfläche 4 ausgehobenen Geschiebelehm genutzt werden soll. - Teilfläche 6: diese Teilflächen gehören zu den eigentlichen Bauflächen und wurden gesondert dargestellt, da hier kein Bodenaustausch notwendig ist, jedoch erfolgt auf diesen Flächen ein Bodenauftrag von 0,8 m bis 1,0 m Höhe zur Angleichung der Geländeoberflächen auf 3,80 mNHN. In dieser Teilfläche wird auch die Baustraße und zukünftige Zuwegung hergestellt. Zwischen der Zuwegung und den neuen Bauwerken wird eine Grünfläche angelegt. Oberflächenentwässerung: System: Regenrückhaltebecken (Volumen ca. 391 m³) mit Drosselbauwerk (DN 2000, Abfluss 3,22 l/s). Rohrleitungen: Regenwasserkanäle DN 200-500, Straßenabläufe mit Filtereinheiten. Einleitung: Gedrosselt in Vorfluter. Außenanlagen/Erschließung Straßenbau: Unterbau mit Geogitter, 33 cm Frostschutzschicht, 30 cm Schottertragschicht; Belastungsklasse 1,8. Pflasterflächen: Betonsteinpflaster für Parkplätze, Dränpflaster im Bereich Faulturm III. Rohrleitungen im Außenbereich Material: PE-HD für Gas-, Schlamm-, Brauchwasserleitungen; PVC KG-2000/Beton für Kanalrohre; Fernwärmeleitungen PEX mit PUR/PELD-Ummantelung. Verlegung: In Sandbett, frostfrei. Bauzeit: ca. 2 Jahre (Baustart 2026, Inbetriebnahme 2028)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-26 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-26 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter weist seine Eignung für die Ausführung der Bauleistung durch eine gültige Präqualifikation für Bauleistungen oder eine vollständig ausgefüllte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter weist seine Eignung für die Ausführung der Bauleistung durch eine gültige Präqualifikation für Bauleistungen oder eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB. Die Eigenerklärung nach Formblatt 124 VHB umfasst sämtliche Angaben zur Zuverlässigkeit, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Anforderungen nachstehend angegebener Beurteilungsgruppen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Anforderungen nachstehend angegebener Beurteilungsgruppen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen: AK3 Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation und Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist. Die Anforderungen sind gleichfalls erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation des Unternehmens durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werksleistung einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUR9A0#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4931-153308📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 016-052545 (2026-01-22)